Anlage 4 FeV: Wann ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen werden kann
Wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt wirdSchwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder beharrliche Pflichtverletzungen im Straßenverkehr können ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen. Betroffene dürfen in dieser Zeit nicht mit dem Kfz fahren, andernfalls machen sie sich strafbar.Allerdings gibt es noch eine andere Form der „Führerscheinsperre“, welche in Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) […]