§ 38a StVZO (Sicherung von Kfz. gegen unbefugte Benutzung)
Zum Schutz vor unbefugter BenutzungParagraph 38a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt, dass Fahrzeuge stets mechanische Sicherungseinrichtungen besitzen müssen, die den Gebrauch durch unbefugte Dritte unterbinden. Ist Ihr Fahrzeug nicht ausreichend gesichert und wird es entwendet, müssen Sie am Ende häufig selbst den Schaden tragen, der mit und an Ihrem Fahrzeug verursacht wurde.FAQ: § 38a StVZO (Sicherung […]