Gefahrgut – eine beauftragte Person trägt Verantwortung
Unternehmen, die mit Gefahrgut handeln oder dieses transportieren, müssen besondere Vorkehrungen treffen und gesetzliche Vorgaben einhalten. Neben dem Gefahrgutbeauftragten muss es daher auch eine zusätzliche beauftragte Person für Gefahrgut bestimmt sein.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist für den richtigen Umgang mit den gefährlichen Gütern während des Transports zuständig. Die „beauftragte Person Gefahrgut“ hingegen übernimmt im Auftrag des Unternehmers oder Betriebsinhabers in eigener Verantwortung dessen Pflichten in Bezug auf gefährliche Güter. Sie ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, das reicht vom Bestellen über die Verpackung bis hin zum Versand.
Welche Aufgaben die beauftragte Person für Gefahrgut hat, wie hierfür die rechtlichen Grundlagen aussehen und was der Unterschied zu einem Gefahrgutbeauftragten ist, beleuchtet der nachfolgende Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beauftragte Person für Gefahrgut
Hierbei handelt es sich um Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Betriebsinhabers agieren und dabei in eigener Verantwortung Pflichten der Vorschriften für Gefahrgut erfüllen.
Diese Information haben wir hier zusammengefasst.
Diese muss alle rechtlichen Grundlagen zur Gefahrgutbeförderung kennen. Darüber hinaus sind unter anderem auch die Aspekte der Ladungssicherung von Bedeutung.
Wer kann eine beauftragte Person für Gefahrgut sein?
Wird Gefahrgut befördert, versendet, verpackt oder übergeben müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Pflichten einer beauftragen Person für Gefahrgut wahrgenommen werden.
Was eine sogenannten „beauftragte Person“ ist, wird unter anderem im § 14 Strafgesetzbuch (StGB) und im § 9 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) festgelegt. Hier heißt wie folgt:
„Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Pflichten/Aufgaben zu erfüllen, die den Inhaber des Betriebes treffen und handelt er aufgrund dieses Auftrages, […] so ist er wie ein Unternehmer strafrechtlich oder nach Ordnungswidrigkeitengesetz verantwortlich.“
Der Unterschied zwischen Gefahrgutbeauftragter und beauftragte Person Gefahrgut
Alle Unternehmen, die gefährliche Güter befördern oder an einem solchen Transport beteiligt sind, müssen jeweils einen Gefahrgutbeauftragen stellen. Ein Gefahrgutbeauftragter ist zwar nicht weisungsbefugt aber dennoch für eine sichere Durchführung der Beförderung verantwortlich.
Um eine solche Sicherheit gewährleisten zu können, ist nach § 5 Gefahrgutbeauftragtenverodnung (GbV) vorgeschrieben, dass diese Person an einer Schulung für Gefahrgutbeauftragte teilnehmen und eine Prüfung bestehen muss. Die Schulung dient dazu, den richtigen Umgang mit Gefahrgut zu vermitteln und so das Unfallrisiko zu minimieren.
Im Vergleich zu einer beauftragten Person für Gefahrgut ist eine deutlich erweiterte Schulung für Gefahrgutbeauftragte vorgesehen.
Die Vorgaben für die hier vorgeschriebenen Schulungen sind in Gefahrgutvorschriften der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter Abschnitt 1.3.2 zu finden sowie in Kapitel 1.3 und Abschnitt 8.2.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) – ADR festgelegt.
Diese Personen erfüllen, wie erwähnt, die Pflichten des Inhabers oder Unternehmers nach den Gefahrgutvorschriften und müssen daher in folgenden Punkten geschult sein:
- alle rechtlichen Grundlagen zur Gefahrgutbeförderung
- insbesondere die Durchführungsrichtlinien der „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ – RSEB und die Gefahrgutausnahmeverordnung
- richtiger Ablauf einer Gefahrgutbeförderung
- wie die Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß GGVSEB/ADR aussehen
- Ladungssicherung
Beauftragte Person für Gefahrgut und dessen Aufgaben
Eine beauftragte Person für Gefahrgut ist, wie bereits beschrieben, weisungsbefugt und somit direkt an der Umsetzung der Gefahrgutvorschriften beteiligt. Daher kann sie auch bei Verstößen mit einem Bußgeld oder weiteren Sanktionen belegt werden.
Auch hat eine beauftragte Person für Gefahrgut bei der Bestellung, dem Versand, dem Verpacken und dem Transport von Gütern sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen eine Unterweisung oder wenn notwendig eine Schulung erhalten.
Grundsätzlich sind die Beschreibungen recht informativ. Beispiele von BPG in Betrieben wären ein guter Anhaltspunkt, um vergleichbare Positionen von Mitarbeitern zu assoziieren.
Welcher Zeitansatz ist für die Erstsschulung von BPG im Durchschnitt angemessen?
Gibt es entsprechende Vorgaben bezüglich der Nachweise?
Hallo Jörg-Peter,
bei den Schulungen kommt es auf den Verantwortungsbereich der BPG an. Die Nachweise müssen durch regelmäßige Schulungen erneuert werden.
Das Team von bussgeldkatalog.net