Zentrale Bußgeldstelle Speyer: Wo Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz bearbeitet werden

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zentrale Bußgeldstelle für Rheinland-Pfalz befindet sich in Speyer.

Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist das siebtgrößte Bundesland in Deutschland – und trotzdem kann im bundesweiten Vergleich der riesige Weinanbau beeindrucken: Mit ca. 64.000 ha besitzt dieses Bundesland die in Deutschland größte Fläche. Wichtigster Wirtschaftsfaktor ist trotzdem der Tourismus.

Wie überall in Deutschland verfügt auch Rheinland-Pfalz über eine entsprechend ausgebaute Infrastruktur. Wer dort im Verkehr gegen die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstößt und dabei geblitzt wird, der muss mit einem Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle rechnen.

In Rheinland-Pfalz ist das die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer. Diese ist landesweit für die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig.

Zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz: Aufgaben und Funktion

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz fungiert als Bußgeldstelle in Speyer.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz fungiert als Bußgeldstelle in Speyer.

Nicht in allen Bundesländern ist dies gleich geregelt: In vielen anderen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, gibt es keine zentrale Bußgeldstelle wie in Speyer. Stattdessen sind diese auf Orts-, Stadt- oder Kreisebene angesetzt und in die lokale Polizeidienststelle o. Ä. integriert.

In Rheinland-Pfalz fungiert das Polizeipräsidium in Speyer als Bußgeldstelle, welche die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im gesamten Bundesland koordiniert. Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer hat darüber hinaus noch folgende Aufgaben:

  • Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten
  • Einleitung von Bußgeldverfahren
  • Bestimmen und Verhängen der verkehrsrechtlichen Sanktionen, dazu gehören Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie ein angemessenes (befristetes) Fahrverbot
  • Annahme und Prüfung von Anträgen u. a. auf gerichtliche Entscheidung und Einsprüchen
  • Vollstreckungsmaßnahmen (bspw. Beantragung der Erzwingungshaft oder auch Einziehen von Führerscheinen bei Fahrverbot)

Erreichbarkeit der Bußgeldstelle in Speyer

Die Polizei in Speyer, welche als Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz tätig ist, gilt zwar der Haupt-, jedoch als einziger Standort. Stattdessen ist sie je nach Sachgebiet in mehrere Standorte gegliedert:

  • Das Sachgebiet „Zentrale Dienste“ hat seinen Sitz in Speyer.
  • Das Sachgebiet „Zentrale Auswertung“ wird ebenfalls in Speyer verwaltet.
  • Hinzu kommen das Sachgebiet Speyer,
  • das Sachgebiet Zweibrücken und
  • das Sachgebiet Koblenz.

Falls Sie die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer zu kontaktieren möchten, haben wir Ihnen unten die Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Wie ein Bußgeldverfahren abläuft

Waren Sie in Rheinland-Pfalz zu schnell unterwegs, haben nicht genügend Abstand zum Vordermann gehalten oder wurde gar mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt? Ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle aus Speyer könnte Sie bald erreichen. Jedoch bekommen Sie vorher die Gelegenheit, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern, und zwar mit dem Anhörungsbogen.
Vor dem Bußgeldbescheid schickt die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer einen Anhörungsbogen.

Vor dem Bußgeldbescheid schickt die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer einen Anhörungsbogen.

Dieser Anhörungsbogen ist von dem Bußgeldbescheid insofern abzugrenzen, als dass Sie nicht verpflichtet sind, darauf zu reagieren. Auch wurde noch keine Sanktion gegen Sie verhängt. Sie können sich zu den Tatvorwürfen äußern, wenn Sie bspw. nicht der Fahrer waren oder aus anderen Gründen die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben können. Es wird jedoch häufig angeraten, dies zu unterlassen, da auch das Potential besteht, dass Sie sich mit Ihren Äußerungen selbst belasten.

Hier ein Beispiel:

Ich konnte das Verkehrsschild, welches das Tempolimit heruntersetzte, nicht erkennen (wegen Schnee, Schmutz, Bäumen oder sonstigem).

Mit dieser Aussage geben Sie zu, dass Sie zum Tatzeitpunkt selbst hinter dem Steuer saßen. Andernfalls müssen die Beamten dies erst beweisen (etwa über ein ausreichend scharfes Blitzerfoto). Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer erhofft sich in manchen Fällen auch, durch den Anhörungsbogen weitere Informationen zur Tat zu erlangen, falls Sie selbst die Tat nicht zweifelsfrei beweisen können.

Nach dem Anhörungsbogen erfolgt dann in der Regel der Bußgeldbescheid. Überweisen Sie das Bußgeld innerhalb des darin angegebenen Zeitraums, dann gilt das Bußgeldverfahren als beendet. Auch ein Einspruch kann daran nichts ändern. Dieser ist nur wirksam, wenn er innerhalb einer meist 14-tägigen Bußgeldbescheid-Frist bei der zuständigen Behörde eingeht. Bezahlen Sie das Bußgeld nicht und legen auch keine Rechtsmittel ein, dann können Vollstreckungsmaßnahmen vollzogen werden – etwa eine Erzwingungshaft. Daher ist es nicht ratsam zu versuchen, ein Bußgeld nicht zu zahlen und einfach „auszusitzen“.

Sollte die Ordnungswidrigkeit einige Zeit zurückliegen und Sie haben immer noch keinen Bußgeldbescheid erhalten, dann haben Sie u. U. Glück gehabt: Diese kann nämlich verjähren. Die normale Verjährungsfrist beträgt drei Monate, kann aber bspw. durch das Versenden des Anhörungsbogens unterbrochen und zurückgesetzt werden. Spätestens aber nach sechs Monaten ist auch damit Schluss – die Bußgeldstelle in Speyer kann die Tat nun nicht mehr verfolgen.

Zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz

Im Folgenden haben wir Ihnen die Kontaktmöglichkeiten der Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz – in Speyer – übersichtlich dargestellt.

Kon­takt­mög­lich­keit
Land­kreis Spey­er (Zen­tra­le Buß­geld­stel­le Rhein­land-Pfalz)
Tel.
06232/137-605

Fax
06232/137-609

E-Mail
pprheinpfalz.zbs.poststelle@
polizei.rlp.de

Website
Hier klicken

Adresse
Max­­i­­mi­­li­­an­­stra­ß­e 6
67346 Spey­­er

Über den Autor

Female Author Icon
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 3,96 von 5)
Loading ratings...Loading...