Zentrale Bußgeldstelle Hessen: Regierungspräsidium Kassel

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Bußgeldstelle Kassel ist die zentrale Bußgeldstelle in Hessen.

Zentrale Bußgeldstelle in Kassel

Welche zentrale Bußgeldstelle ist in Hessen zuständig und welche Aufgaben übernimmt sie?
Welche zentrale Bußgeldstelle ist in Hessen zuständig und welche Aufgaben übernimmt sie?

In Hessen sind zahlreiche Großstädte angesiedelt wie Frankfurt am Main, Wiesbaden oder Kassel. In großen Städten ist das Verkehrsaufkommen besonders hoch, sodass es hier tagtäglich zu Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kommt. Aber auch in ländlichen Gebieten und außerhalb geschlossener Ortschaften kommt es öfter zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Verstößen gegen das Überholverbot.

Bußgeldstellen sind in Deutschland für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verantwortlich. Werden Verstöße im Straßenverkehr aufgedeckt, wird diese Angelegenheit von der zuständigen Bußgeldstelle bearbeitet. Verkehrssünder erhalten dann je nach Art und Schwere des Verstoßes eine schriftliche Verwarnung, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen.

Doch welche Bußgeldstelle ist in Hessen für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zuständig? Gibt es eine zentrale Bußgeldstelle? Wie geht die Behörde bei Verstößen im Straßenverkehr vor? Wie kann ich die Bußgeldstelle in Hessen kontaktieren? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Welche Bußgeldstelle in Hessen wird bei Verstößen aktiv?

Grundsätzlich gibt es viele regionale Bußgeldstellen, die die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Orts-, Kreis- oder Stadtebene übernehmen. Oft gibt es aber auch eine zentrale Bußgeldstelle, die auf Landesebene agiert. Dies ist auch in Hessen der Fall. Im Land Hessen sitzt die zentrale Bußgeldstelle in Kassel. Diese wird immer dann aktiv, wenn Sie gegen eine der folgenden Verordnungen bzw. Gesetze verstoßen:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr, werden Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten, der Sie über diesen in Kenntnis setzt. In diesem ist außerdem aufgeführt, welche Sanktionen Sie gemäß Bußgeldkatalog erwarten.

  • Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhalten Sie in der Regel nur eine schriftliche Verwarnung. Hierbei müssen Sie dann in der Regel nur ein geringes Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro zahlen. Zahlen Sie dieses nicht innerhalb einer Woche, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und höhere Kosten kommen auf Sie zu.
  • Bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Fall erhalten Sie einen Bußgeldbescheid und müssen mit Sanktionen wie einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot rechnen.

Bei welchen Anliegen kann ich die Bußgeldstelle in Kassel kontaktieren?

Regierungspräsidium Kassel: Wie die Bußgeldstelle per Telefon erreicht werden kann, erfahren Sie hier.
Regierungspräsidium Kassel: Wie die Bußgeldstelle per Telefon erreicht werden kann, erfahren Sie hier.

Nicht nur bei Fragen zu einem Schreiben der Bußgeldstelle können Sie sich an diese wenden. Auch wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen wollen, müssen Sie mit der Behörde in Kontakt treten. Nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, können Sie dem darin genannten Vorwurf innerhalb von zwei Wochen widersprechen.

Dazu müssen Sie selbst oder mit der Hilfe eines Anwalts einen Einspruch formulieren und diesen an die Bußgeldstelle schicken. Ob die darin angegebenen Gründe stichhaltig sind, wird im Anschluss durch das zuständige Amtsgericht geprüft.

Wann ist welche Bußgeldstelle zuständig?

Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde wird grundsätzlich durch § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt:

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk

  1. die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist oder
  2. der Betroffene zur Zeit der Einleitung des Bußgeldverfahrens seinen Wohnsitz hat.

In Hessen gibt es auch regionale Bußgeldstellen, wie zum Beispiel in Frankfurt am Main. Hier ist auch das Ordnungsamt Frankfurt für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verantwortlich. Wer bei welchen Verstößen aktiv wird, regelt das jeweilige Land und damit die Bußgeldstellen unter sich.

Begehen Sie also eine Ordnungswidrigkeit in Frankfurt, erhalten Sie entweder Post vom ortsansässigen Ordnungsamt oder vom Regierungspräsidium (RP) in Kassel. Welche Bußgeldstelle sich an Sie wendet, ist folgendermaßen geregelt:

  • RP Kassel: Die Bußgeldstelle ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten, welche mit einem Verwarngeld sanktioniert werden oder auf Autobahnen begangen wurden.
  • Ordnungsamt Frankfurt: Die Behörde wird bei Verstößen aktiv, die in Frankfurt am Main begangen wurden und ein Bußgeld zur Folge haben oder durch die örtliche Polizei zur Anzeige gebracht wurden.

Wie kann ich die zentrale Bußgeldstelle in Hessen erreichen?

Der folgenden Tabelle können Sie die Kontaktdaten und die Adresse der zentralen Bußgeldstelle Hessen sowie der regionalen Bußgeldstelle in Frankfurt am Main entnehmen. Die zentrale Bußgeldstelle in Kassel kann persönlich sowie telefonisch Montag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13:30 bis 15:00 Uhr erreicht werden.

Zentrale Bußgeldstelle in Kassel:

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 2
34117 Kassel

Postanschrift:

Regierungspräsidium Kassel
34110 Kassel

Tele­fon
0561/106-4444

Fax
0661/32764-1999

E-Mail
zbs@rpks.hessen.de

Homepage
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Bußgeldstelle in Frankfurt am Main:

Adresse:

Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Tele­fon
069/212-43936

Fax
069/212-9743754

E-Mail
bussgeld@stadt-frankfurt.de (Bußgeldstelle)

verwarngeld@stadt-frankfurt.de (Verwarnungsgeldstelle)

allgemeineowi@stadt-frankfurt.de (Allgemeine Ordnungwidrigkeiten)

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Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Zentrale Bußgeldstelle Hessen: Regierungspräsidium Kassel
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Kommentare

  1. V, Walter sagt:

    Frau Prager, die Lieferscheine haben keine Baustellenbezeichnung, sondern nur die Liefergutangabe. Diese Lieferscheine werden bei Ankunft auf der Baustelle , der Bau -firma abgegeben. Die Umleitung, durch den gesperrten Abschnitt, bin ich gefahren, bis ich wieder auf die B 49 geleitet wurde und nach einigen Km feststellen musste, ich war längst an der Baustelle vorbei. Ich drehte um, fuhr wieder auf die B 49 und kam
    wieder an die gesperrte Zone für LKW über 3,5 t., die ich dann durch fuhr. Die rechte
    gesperrte Fahrspur/Baustelle, war am Ende mein Ziel, das ich nur so anfahren konnte.
    Ich hoffe damit gedient zu haben, grüsse freundlichst, Walter V

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