Bußgeldstelle in Sachsen: Chemnitz, Dresden, Leipzig – wer ist zuständig?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 13. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Zentrale Bußgeldstelle in Sachsen liegt in Chemnitz

Verfolgung von Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten im Land von Stollen, Schwibbögen und Porzellan

Für Verstöße auf der Autobahn ist die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz zuständig.

Für Verstöße auf der Autobahn ist die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz zuständig.

Sachsen ist mehr als nur dessen Hauptstadt Dresden mit der restaurierten Frauenkirche oder dem Striezelmarkt. Leipzig, Chemnitz (ehemals Karl-Marx-Stadt), Bautzen, Meißen, Erzgebirge, Sächsische Schweiz und Elbsandsteingebirge – der Freistaat Sachsen kann mit zahlreichen touristischen Attraktionen locken.

Und auch als Transitland nicht nur für den Güterverkehr auf dem Weg nach und aus Osteuropa ziehen die gut ausgebauten Autobahn- und Straßennetze zahlreiche Fahrzeugführer an. Wo so viele Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen, bleiben auch Verkehrsverstöße nicht aus. Doch welche Bußgeldstelle ist in Sachsen für welche Angelegenheiten zuständig?

Zentrale Bußgeldstelle in Sachsen: Chemnitz zuständig für Verstöße auf der Autobahn

Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen gilt auf 76 Prozent des 567 km langen Autobahnnetzes im Freistaat Sachsen keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Autofahrer. Den einen oder anderen Fahrer verleitet das schon einmal zu einer riskanten Fahrweise, Drängler begegnen notorischen Linksfahrern. Aber auch das erhöhte Aufkommen von Lastkraftwagen erfordert die erhöhte Aufmerksamkeit der Sächsischen Polizei.

Auf den Autobahnen des Freistaates erfasste Abstandsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Gefährdungen und andere Ordnungswidrigkeiten fallen dabei in den Verantwortungsbereich der Zentralen Bußgeldstelle in Chemnitz, die der Landesdirektion Sachsen (LDS) zugeordnet ist.

Doch was ist mit Verstößen auf anderen Verkehrswegen von Landstraßen hin bis zu den innerstädtischen Verkehrswegen? Zuständig sind hier die Bußgeldbehörden und Ordnungsämter der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte. Die Bußgeldstellen sind dabei in der Regel gesonderte Abteilungen der zuständigen Ordnungsämter. Sie kümmern sich u. a. um die Verfolgung und Ahndung ihnen angezeigter Verkehrsordnungswidrigkeiten, sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr – ausgenommen der Autobahnverstöße, die zentral in der Bußgeldstelle Chemnitz bearbeitet werden.

Bußgeldbescheid erhalten: An welche Bußgeldstelle in Sachsen können Sie sich wenden?

Bußgeldstelle in Chemnitz oder doch in Leipzig: Wer ist zuständig?

Bußgeldstelle in Chemnitz oder doch in Leipzig: Wer ist zuständig?

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt, erhalten Sie in aller Regel einen entsprechenden Verwarngeld- oder Bußgeldbescheid. In diesem sind dabei nicht nur die Angaben zu dem Tatvorwurf sowie die festgesetzten Sanktionen aufgeführt, sondern stets auch die jeweils Bußgeldbehörde, die für die Bearbeitung zuständig ist.

Wollen Sie etwa einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben oder aufgrund Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse Ratenzahlung vereinbaren, können Sie so mit der zuständigen Stelle in Kontakt treten. Sollten Ihnen der Strafzettel oder Bußgeldbescheid abhanden gekommen sein, können Sie sich an die Bußgeldstelle in Sachsen, genauer die für den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt zuständige Stelle wenden.

Sollte Ihnen hingegen ein Verkehrsverstoß auf einer der Bundesautobahnen des Freistaates Sachsen vorgeworfen worden sein, ist die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz der richtige Ansprechpartner. Innerhalb von Chemnitz und abseits der Autobahn erfasste Verkehrsverstöße hingegen werden von der dem Ordnungsamt von Chemnitz untergeordneten Bußgeldstelle bearbeitet.

Sie können sich u. a. dann an die zuständige Bußgeldstelle in Chemnitz, Dresden, Leipzig & Co. wenden, wenn Sie

  • einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen,
  • Ratenzahlung vereinbaren,
  • das Bußgeld vor Ort bezahlen,
  • den Führerschein im Rahmen eines Fahrverbotes in Verwahrung geben,
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen

wollen.

Bußgeldstelle in Sachsen finden: Kontaktinformationen (alphabetisch geordnet)

Kontaktmöglichkeit
Bau­tzen
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03591/5251-32300

Fax
03591/5251-32099

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01917 Ka­menz
Gör­litz
Telefon
03581 67-1521

Fax
03581 67-1594

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02826 Görlitz
Mei­ßen
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03521/725-1471

Fax
-

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Erz­ge­birgs­kreis
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Pau­lus-Jeni­sius-Stra­ße 24
09456 Anna­berg-Buch­holz
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03731/799-1301

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Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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