Bußgeld vor Ort bezahlen: Ist das in Deutschland möglich?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Sie bei der Polizei ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

Kann ich ein Bußgeld direkt vor Ort bezahlen oder geht das nicht?

Viele Kfz-Fahrer würden ein Bußgeld am liebsten vor Ort und bar bezahlen.
Viele Kfz-Fahrer würden ein Bußgeld am liebsten vor Ort und bar bezahlen.

Egal ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß – ein Bußgeld kann wegen verschiedener Verstöße gegen Verkehrsvorschriften verhängt werden. Viele möchten die Zahlung dann am liebsten sofort abwickeln, bevor eventuell ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Außerdem herrscht häufig die Vorstellung, dass durch eine Zahlung vor Ort Verwaltungsgebühren entfallen könnten.

Ob das stimmt und ob es in Deutschland möglich ist, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen, erfahren Sie in diesem Artikel.

FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen

Kann ich ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

Dazu gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel. Normalerweise können Sie ein Verwarngeld von bis zu 55 Euro vor Ort bezahlen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kann ich den Betrag auch bar bezahlen?

Dass Sie das Verwarngeld oder Bußgeld vor Ort bar bezahlen können, dürfte die Ausnahme sein. In der Regel können Sie es mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Mehr dazu können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Was ist die Alternative dazu, das Bußgeld vor Ort zu bezahlen?

Im Falle eines Verwarngelds bekommen Sie einen Zahlschein zugesandt, mit dem Sie die Sanktion innerhalb von einer Woche begleichen müssen. Wenn es sich um ein Bußgeld handelt, wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. Diesen müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung bezahlen. Mehr zum Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld erfahren Sie hier.

Wie kann ich ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

Ob es möglich ist, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern kann bei Ordnungswidrigkeiten die Zahlung der Sanktion vor Ort erfolgen, wenn diese nicht zu hoch ist.

So können Sie beispielsweise in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen Verwarnungsgelder von bis zu 35 Euro üblicherweise direkt vor Ort bezahlen. Für Bußgelder ist das regelmäßig nicht möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?

  • Ein Verwarnungsgeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen das Halte- oder Parkverbot verhängt. Es beträgt zwischen fünf und 55 Euro. Der Betrag wird vom Bußgeldkatalog festgelegt, aber im konkreten Fall besteht immer auch ein Ermessensspielraum der zuständigen Behörde.
  • Die Verhängung eines Bußgelds ist Teil des Bußgeldverfahrens. Ein Bußgeld kann bis zu tausend Euro betragen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Außerdem können, anders als bei einem Verwarnungsgeld, Gebühren und Auslagen anfallen.

Das Verwarngeld kann auch in ein Bußgeld übergehen. Wird es nicht innerhalb von einer Woche bezahlt, so wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und der Betroffene erhält einen Bußgeldbescheid.

Bei einer Polizeikontrolle können Sie ein Verwarngeld in der Regel mit Karte zahlen.
Bei einer Polizeikontrolle können Sie ein Verwarngeld in der Regel mit Karte zahlen.

Kann ich ein Bußgeld vor Ort bar bezahlen?

In der Regel dürfen Polizisten kein Bargeld annehmen. Dafür sind viele Polizeiautos aber mit mobilen Kreditkartenterminals ausgestattet. Dadurch können Sie das Verwarnungsgeld vor Ort mit EC- oder Kreditkarte bezahlen.

Ist es günstiger, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen?

Ein Verwarngeld ist in Deutschland nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Anders sieht es im Bußgeldverfahren aus. Daher kann es günstiger sein, ein Verwarngeld vor Ort zu bezahlen, damit dieses nicht in ein Bußgeld übergeht, wenn die Zahlung vergessen wird.

Bußgeld vor Ort bezahlen: Was ist die Alternative?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Verwarnungsgeld oder Bußgeld direkt zu bezahlen. Sie können sich auch einen Zahlschein ausstellen lassen und den Betrag innerhalb der nächsten Woche begleichen.

Wenn Sie den geforderten Betrag nicht bezahlen, ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob ein Einspruch im konkreten Fall erfolgsversprechend ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht für Sie feststellen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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