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Auf dem Fahrrad das Handy benutzen? Besser nicht!
So manch ein Radfahrer fährt mit dem Glauben, dass die strengen Gesetze des Straßenverkehrs hauptsächlich für Autos gelten, jedoch nicht für ihn. Und auch wenn es stimmt, dass Bußgelder für Fahrradfahrer häufig niedriger ausfallen, so müssen sich Menschen auf dem Rad doch an mindestens genauso viele Regeln halten, wie es bei Autofahrern der Fall ist.
Auch beim Handy wird dabei keine Ausnahme gemacht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Gesetzgeber die Benutzung des Mobiltelefons auf dem Rad regelt, ob Musik zu hören beim Fahrradfahren erlaubt ist und wie etwaige Bußgelder aussehen.
Bußgeldtabelle: Handy auf dem Fahrrad
Tatbestandsnummer | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
123172 | Auf dem Fahrrad das Handy benutzt | 55 € |
- | Auf dem Fahrrad so laut Musik gehört, dass eine Behinderung entstanden ist | 15 € |
FAQ: Handy beim Fahrradfahren
Nein, elektronische Geräte und Handys sind am Steuer bzw. Lenker üblicherweise untersagt.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro vor.
Können Radfahrer ihre Umgebung nicht mehr wahrnehmen, kann dies Sanktionen nach sich ziehen. Mehr dazu hier.
Video: Handy am Steuer
Das Handy auf dem Fahrrad: Ein Bußgeld droht
Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad telefoniert oder eine Nachricht schreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Ablenkung ist in solchen Fällen einfach zu groß – der Radfahrer kann sich dabei nicht mehr ausreichend auf den Verkehr konzentrieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dieses Verhalten unter Strafe gestellt.
Neben der fehlenden Aufmerksamkeit hat das Telefonieren auf dem Fahrrad auch einen mechanischen Nachteil. Der Radfahrer hat dabei nur eine Hand am Lenker.
Kommt es zu einer Gefahrensituation, bedeutet das, dass er nicht die volle Kontrolle hat und wahrscheinlich nicht schnell genug reagieren kann.
Auf dem Fahrrad Musik hören: Gibt es auch dafür ein Bußgeld?
Viele Menschen glauben, dass Musik zu hören beim Radfahren verboten ist. Doch das ist ein Irrtum. Grundsätzlich verbietet kein Gesetz, Musik zu hören und dabei auf dem Fahrrad in die Pedale zu treten. Problematisch wird es erst, wenn die Lautstärke so hoch ist, dass die akustische Verkehrsumgebung nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden kann.
Wer sich jedoch darüber hinwegsetzt und die Musik trotzdem zu laut aufdreht, muss, sofern er erwischt wird, ein Bußgeld von
15 Euro zahlen. Hier müssen Fahrradfahrer etwas Selbstdisziplin walten lassen.
Denn gerade heute, im Zeitalter der Smartphones, kann sich jeder überall sehr schnell die Kopfhörer ins Ohr stecken und Musik hören – MP3-Player sind dafür nicht mehr nötig.
Diese Möglichkeit, mit dem Handy auch auf dem Fahrrad jederzeit verschiedene Multimediaangebote wahrzunehmen, lässt Fahrradbesitzer schnell einmal vergessen, dass im Straßenverkehr ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit vorhanden sein muss. Nur wenn beide Hände am Lenker und die Augen auf die Fahrbahn gerichtet sind, ist sicheres Fahren gewährleistet.
Möchten Sie das Handy auf dem Fahrrad legal nutzen und auch damit telefonieren? Es existieren einige Hilfsgeräte, die das ermöglichen:
- Ein Bluetooth-Headset oder auch –Kopfhörer: Damit können Sie beim Radfahren telefonieren, ohne das Telefon ans Ohr zu halten.
- Eine Smartphone-Halterung: Wird das Smartphone vor der Fahrt eingestellt, kann es damit als Navigationssystem verwendet werden. Wer die Kartenfunktion oft nutzt, sollte die Anschaffung einer solchen Halterung in Erwähnung ziehen.