Das Fahrrad und die StVO – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Fahrrad in der StVO - Was gilt?

Die Straßenverkehrsordnung: Das Fahrrad gehört dazu

Im Straßenverkehr gelten die Verkehrsregeln auch für das Fahrrad und seinen Besitzer. Wer beispielsweise ein Verkehrszeichen mit dem Fahrrad missachtet, kann durchaus mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Verkehrsregeln für Radfahrer beziehen sich dabei hauptsächlich auf Vorschriften, die direkt in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Fahrrad festgelegt wurden. So klärt dieser Ratgeber über die vorliegenden Regelungen auf und gibt zudem die Bußgelder an, die bei Missachtung gezahlt werden müssen.

Bußgeldtabelle: Fahrrad nach StVO

Tatbestands­nummerTatbestandBußgeld in €
141446Sie haben einen Radweg nicht benutzt, obwohl er durch ein blaues Schild ausgezeichnet war20
141447... und haben dadurch jemanden behindert25
141448... und haben dadurch jemanden gefährdet30
141449... und haben dadurch einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht35
141149Sie haben einen ausgezeichneten Radweg in falscher Richtung befahren20
141151... und dadurch jemanden gefährdet30
141152... und dadurch einen Unfall oder eine Sachbeschädigung verursacht35
102142Sie haben das Rechtsfahrgebot missachtet15
102143... und dadurch jemanden behindert20
102144... und dadurch jemanden gefährdet25
102145... und dadurch einen Unfall verursacht30
141169Sie sind auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone unerlaubt mit dem Fahrrad gefahren25
141170... und haben dadurch jemanden behindert30
141171... und haben dadurch jemanden gefährdet35
141172... und haben dadurch einen Unfall verursacht40
102167Sie sind neben einem anderen bzw. anderen Radfahrern gefahren und haben andere dadurch behindert20
102168... und dadurch wurden andere gefährdet25
102169... und dadurch kam es zu einem Unfall30
141187Sie haben mit Ihrem Fahrrad ein Verbot der Einfahrt missachtet20
141188... und dadurch jemanden behindert25
141189... und dadurch jemanden gefährdet30
141190... und dadurch einen Unfall verursacht35
123006Sie sind freihändig gefahren5

FAQ: Fahrrad & StVO

Sieht die StVO besondere Regelungen für Fahrradfahrer vor?

Ja, so werden unter anderem die Straßennutzung sowie besondere Verkehrszeichen und Verkehrsregeln definiert.

Wo müssen Kinder mit dem Fahrrad fahren?

Laut StVO müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg nutzen. Bis zum zehnten Lebensjahr darf dieser weiterhin genutzt werden. Danach ist die Verwendung von Radweg und Straße vorgeschrieben.

Was droht für Verstöße gegen die StVO mit dem Fahrrad?

Radfahrer, die sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten, müssen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und ggf. einem Fahrverbot rechnen. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für die einzelnen Tatbestände vorsieht, verrät diese Tabelle.

Das Fahrrad und seine Verkehrsregeln

Das Fahrrad und die StVO: Viele Regeln für Radfahrer stehen in der Straßenverkehrsordnung.
Das Fahrrad und die StVO: Viele Regeln für Radfahrer stehen in der Straßenverkehrsordnung.

Nicht nur spezielle Verkehrsschilder weisen dem Fahrrad und seinen Anhängern den Weg, auch gewisse Grundregeln sind durch die Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ein Großteil der Fahrrad-Regeln basieren auf § 2 Absatz 4 StVO.

Dort wird unter anderem festgelegt, dass stets hintereinander gefahren werden muss. Die Erlaubnis nebeneinander zu fahren, gilt nur dann, wenn dadurch nicht der Verkehr behindert wird. Weiterhin sagt das Gesetz:

“Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.“

Es ist also immer erlaubt, mit einem Fahrrad den Radweg auf der rechten Fahrbahnseite zu benutzen.

Ein Verkehrsschild für Fahrräder ist generell in blauer und weißer Farbe gehalten. Dazu zählen auch die genannten Zeichen. Ist ein Schild dieser Art vorhanden, ist ihm in jedem Fall Folge zu leisten. So entscheiden diese Zeichen auch, ob das Radfahren auf dem Gehweg gestattet ist. Sind keine Schilder vorhanden, gehört jedes Fahrrad auf die Straße. Wer dann sein Fahrrad auf dem Gehweg führt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.

Die Ausnahme hier sind Heranwachsende. So sollen Kinder ihr Fahrrad auf dem Gehweg benutzen, bis sie acht Jahre alt sind. Bis zum zehnten Lebensjahr bleibt ihnen dieses Privileg auf freiwilliger Basis erhalten.

Auch bei der Seitenwahl unterliegt jedes Fahrrad der StVO und ihren Regeln: So gehört das Rechtsfahrgebot zu den wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer.
Fahrradfahren auf dem Gehweg ist Erwachsenen meist nicht erlaubt. Der Radweg oder die Fahrbahn ist zu benutzen.
Fahrradfahren auf dem Gehweg ist Erwachsenen meist nicht erlaubt. Der Radweg oder die Fahrbahn ist zu benutzen.

Ähnlich wie beim Auto gilt, dass bei Missachtung der Verkehrsregeln für Fahrradfahrer das jeweilige Bußgeld höher ausfällt, wenn durch den Verstoß eine Gefährdung vorgelegen hat oder ein Unfall ausgelöst wurde.

Damit beim Fahrrad die StVO durchgesetzt werden kann, sind müssen Polizeibeamte jedoch direkt vor Ort sein und Kontrollen durchführen.

Selbst wenn ein Vergehen durch elektronische Geräte erfasst wird, ist die Verfolgung des Täters kaum möglich, da Fahrräder keine Nummernschilder haben, die eine Identifikation ermöglichen. Trotzdem sollte jedes Fahrrad den Regeln im Straßenverkehr entsprechend geführt werden. Wer sich den Vorschriften für Fahrräder bewusst ist, kann sie auch leicht einhalten.

Es ist auch nicht erlaubt, im Straßenverkehr freihändig mit dem Fahrrad zu fahren. Verstößt jemand dagegen, riskiert er einen Bußgeldbescheid über 5 Euro. Gerade Kinder sollten darauf hingewiesen werden. Denn beim freihändigen Fahren können die Bremsen am Rad nur mit Verzögerung betätigt werden, in Folge dessen steigt das Unfallrisiko.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Holger sagt:

    Guten Tag, ich bin der Meinung, dass der Tatbestand zu der Tatbestandsnummer 141169 nicht genug dargestellt wurde.
    Es fehlt der Zusatz, dass diese Tatbestandsnummer nur bei den Verkehrszeichen 239/241/242.1 gilt.
    Wenn ich richtig informiert bin gibt es keinen speziellen Tatbestand für Radfahrer auf dem Gehweg,
    Nur der Allgemeine 102100 Sie benutzten vorschiriftswidrig den Gehweg.

    Ich würde mich über ein Feedback freuen.

    Mit freundlichen Grüßen Holger

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