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Wenn die Fahrerkarte abhandenkommt
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um eine Chipkarte, die für das Führen von Lkw und Bussen mit einem digitalen Tachographen unerlässlich ist. Denn damit lässt sich unter anderem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten überprüfen. Aus diesem Grund gilt es, die Chipkarte ebenso wie Führerschein und Personalausweis sicher zu verfahren und vor einem möglichen Missbrauch zu schützen. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Fahrerkarte im Alltagsstress verloren geht.
Doch was müssen Sie beim Verlust der Fahrerkarte unternehmen? Wie bekommen Sie Ersatz? Dürfen Kraftfahrer trotzdem die Fahrerkarte verloren ist, weiterhin fahren? Und wie erfolgt in einem solchen Fall die Aufzeichnung der Fahrtzeiten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Fahrerkarte verloren
Hier erklären wir, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen müssen.
Bei Notsituationen ist das Fahren ohne Fahrerkarte für einen Zeitraum von maximal fünfzehn Tagen zulässig. Eine Dokumentationspflicht besteht allerdings weiterhin.
Über das Vorgehen beim Diebstahl der Karte informieren wir Sie hier.
Verlust der Fahrerkarte: Das müssen Sie tun!
Haben Sie Ihre Fahrerkarte verloren, müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen Kontakt zur zuständigen Ausstellungsbehörde an Ihrem regulären Wohnort aufnehmen und dort einen Antrag für eine Ersatzkarte stellen. Im Zuge dessen verlangt die Behörde Auskunft über die Umstände, die zum Abhandenkommen der Fahrerkarte führten.
Diese Schilderung zum Verbleib der Fahrerkarte bzw. dem Verlust erfolgt mit einer Versicherung von Eides statt. Hierbei handelt es sich um besondere Beteuerung, die die Wahrheit der Erklärung bekräftigt. Denn die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung stellt gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstraft von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Versicherung von Eides statt mit einer Gebühr in Höhe von 35 Euro einhergeht.
Die Fahrerkarte, die verloren wurde, verliert durch die Ausstellung der Ersatzkarte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die alte Chipkarte zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde abgeben. Denn grundsätzlich darf jeder Kraftfahrer nur im Besitz einer einzelnen Fahrerkarte sein.
Die Ersatzkarte besitzt im Übrigen die gleiche Gültigkeit wie die Verlorene. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn die restliche Verwendungsdauer weniger als sechs Monate beträgt. Denn in diesem Fall wird die Karte automatisch erneuert, sodass die Gültigkeit wieder volle fünf Jahre umfasst.
Fahrerkarte verloren: Wie lange darf ich fahren und was ist zu beachten?
In der Regel ist das Fahren ohne Fahrerkarte bei Fahrzeugen mit einem digitalen Tachographen untersagt und zieht Sanktionen nach sich. Wurden die Fahrerkarte oder der Chip allerdings verloren, sieht der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung vor.
Denn in solchen Notsituationen ist für einen Zeitraum von maximal fünfzehn Kalendertagen nach der Anzeige des Verlustes das Fahren ohne eine eingelegte Fahrerkarte zulässig. In dieser Zeit müssen die Ausgabestelle und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dafür Sorge tragen, dass der Fahrer eine neue Fahrerkarte erhält.
Allerdings entbindet diese Sonderregelung nicht von der generellen Verpflichtung zur Dokumentation der Tätigkeiten sowie der Lenk- und Ruhezeiten. So müssen Kraftfahrer, die ihre Fahrerkarte verloren haben, einen Ausdruck mithilfe des Kontrollgeräts erstellen. Notwendig ist dies nach dem Ende der Fahrt. Zudem ist der Ausdruck handschriftliche mit Angaben über den Fahrer (Name und Nummer des Führerscheins bzw. der Fahrerkarte) zu ergänzen.
Der Kraftfahrer ist verpflichtet diese Ausdrucke aufzubewahren und mitzuführen. Darüber hinaus sind die Beamten vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), von der Gewerbeaufsicht und der Polizei dazu berechtigt diese zu kontrollieren und ggf. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten zu sanktionieren.
Was ist beim Diebstahl der Fahrerkarte zu unternehmen?
Es kann aber auch der Fall eintreten, dass die Fahrerkarte nicht nur verloren gegangen ist, sondern sogar geklaut wurde. Hier schreibt der Gesetzgeber ein etwas anderes Vorgehen vor. So muss der Fahrer den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige bringen. Denn erst mit der Vorlage einer polizeilichen Meldung kann bei einem Diebstahl eine Ersatzkarte beantragt werden.
Die Fristen für das weitere Vorgehen gleichen denen, wenn die Fahrerkarte verloren wurde. So ist die Ausgabestelle innerhalb von sieben Tagen zu informieren und auch die Weiterfahrt ist für maximal fünfzehn Tage ohne Fahrerkarte erlaubt.