Fahrerkarte verloren: Was ist nun zu unternehmen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn die Fahrerkarte abhandenkommt

Meist ist die Sorge beim Kraftfahrer groß, wenn die Fahrerkarte verloren geht.
Meist ist die Sorge beim Kraftfahrer groß, wenn die Fahrerkarte verloren geht.

Bei der Fahrerkarte handelt es sich um eine Chipkarte, die für das Führen von Lkw und Bussen mit einem digitalen Tachographen unerlässlich ist. Denn damit lässt sich unter anderem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten überprüfen. Aus diesem Grund gilt es, die Chipkarte ebenso wie Führerschein und Personalausweis sicher zu verfahren und vor einem möglichen Missbrauch zu schützen. Dennoch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Fahrerkarte im Alltagsstress verloren geht.

Doch was müssen Sie beim Verlust der Fahrerkarte unternehmen? Wie bekommen Sie Ersatz? Dürfen Kraftfahrer trotzdem die Fahrerkarte verloren ist, weiterhin fahren? Und wie erfolgt in einem solchen Fall die Aufzeichnung der Fahrtzeiten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrerkarte verloren

Was muss ich beim Verlust der Fahrerkarte unternehmen?

Hier erklären wir, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen müssen.

Darf ich nach dem Verlust der Fahrerkarte weiterfahren?

Bei Notsituationen ist das Fahren ohne Fahrerkarte für einen Zeitraum von maximal fünfzehn Tagen zulässig. Eine Dokumentationspflicht besteht allerdings weiterhin.

Welche Regelungen gelten, wenn die Fahrerkarte geklaut wurde?

Über das Vorgehen beim Diebstahl der Karte informieren wir Sie hier.

Verlust der Fahrerkarte: Das müssen Sie tun!

Haben Sie Ihre Fahrerkarte verloren, müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen Kontakt zur zuständigen Ausstellungsbehörde an Ihrem regulären Wohnort aufnehmen und dort einen Antrag für eine Ersatzkarte stellen. Im Zuge dessen verlangt die Behörde Auskunft über die Umstände, die zum Abhandenkommen der Fahrerkarte führten.

Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Lkw-Fahrerkarte verloren haben, ist die Ausgabestelle zu benachrichtigen.
Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Lkw-Fahrerkarte verloren haben, ist die Ausgabestelle zu benachrichtigen.


Diese Schilderung zum Verbleib der Fahrerkarte bzw. dem Verlust erfolgt mit einer Versicherung von Eides statt. Hierbei handelt es sich um besondere Beteuerung, die die Wahrheit der Erklärung bekräftigt. Denn die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung stellt gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstraft von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Versicherung von Eides statt mit einer Gebühr in Höhe von 35 Euro einhergeht.

Die Fahrerkarte, die verloren wurde, verliert durch die Ausstellung der Ersatzkarte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die alte Chipkarte zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde abgeben. Denn grundsätzlich darf jeder Kraftfahrer nur im Besitz einer einzelnen Fahrerkarte sein.

Die Ersatzkarte besitzt im Übrigen die gleiche Gültigkeit wie die Verlorene. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn die restliche Verwendungsdauer weniger als sechs Monate beträgt. Denn in diesem Fall wird die Karte automatisch erneuert, sodass die Gültigkeit wieder volle fünf Jahre umfasst.

Wurde die Lkw-Fahrerkarte verloren, fallen Kosten für den Ersatz an. Diese entsprechen in der Regel den Ausgaben der regulären Fahrerkarte, sodass die Höhe vom jeweiligen Bundesland bzw. dem vorgeschriebenem Verwaltungsanteil abhängt. Somit ist der Verlust der Fahrerkarte nicht nur ärgerlich, sondern auch mit eigentlich unnötigen Kosten verbunden, denn die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Fahrerkarte ist in den meisten Fällen vom Kraftfahrer selbst zu zahlen.

Fahrerkarte verloren: Wie lange darf ich fahren und was ist zu beachten?

Nach dem Verlust der Fahrerkarte dürfen Sie 15 Tage ohne diese unterwegs sein.
Nach dem Verlust der Fahrerkarte dürfen Sie 15 Tage ohne diese unterwegs sein.

In der Regel ist das Fahren ohne Fahrerkarte bei Fahrzeugen mit einem digitalen Tachographen untersagt und zieht Sanktionen nach sich. Wurden die Fahrerkarte oder der Chip allerdings verloren, sieht der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung vor.

Denn in solchen Notsituationen ist für einen Zeitraum von maximal fünfzehn Kalendertagen nach der Anzeige des Verlustes das Fahren ohne eine eingelegte Fahrerkarte zulässig. In dieser Zeit müssen die Ausgabestelle und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dafür Sorge tragen, dass der Fahrer eine neue Fahrerkarte erhält.

Allerdings entbindet diese Sonderregelung nicht von der generellen Verpflichtung zur Dokumentation der Tätigkeiten sowie der Lenk- und Ruhezeiten. So müssen Kraftfahrer, die ihre Fahrerkarte verloren haben, einen Ausdruck mithilfe des Kontrollgeräts erstellen. Notwendig ist dies nach dem Ende der Fahrt. Zudem ist der Ausdruck handschriftliche mit Angaben über den Fahrer (Name und Nummer des Führerscheins bzw. der Fahrerkarte) zu ergänzen.

Der Kraftfahrer ist verpflichtet diese Ausdrucke aufzubewahren und mitzuführen. Darüber hinaus sind die Beamten vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG), von der Gewerbeaufsicht und der Polizei dazu berechtigt diese zu kontrollieren und ggf. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten zu sanktionieren.

Übrigens! Die Ausgabestelle informiert die Polizei darüber, dass eine Fahrerkarte verloren wurde. Damit diese in die Sachfahndung eingestellt wird. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, einen Missbrauch der Fahrerkarte zu unterbinden.

Was ist beim Diebstahl der Fahrerkarte zu unternehmen?

Es kann aber auch der Fall eintreten, dass die Fahrerkarte nicht nur verloren gegangen ist, sondern sogar geklaut wurde. Hier schreibt der Gesetzgeber ein etwas anderes Vorgehen vor. So muss der Fahrer den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeibehörde zur Anzeige bringen. Denn erst mit der Vorlage einer polizeilichen Meldung kann bei einem Diebstahl eine Ersatzkarte beantragt werden.

Die Fristen für das weitere Vorgehen gleichen denen, wenn die Fahrerkarte verloren wurde. So ist die Ausgabestelle innerhalb von sieben Tagen zu informieren und auch die Weiterfahrt ist für maximal fünfzehn Tage ohne Fahrerkarte erlaubt.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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