Fahrzeugschein verloren? Was müssen Sie tun?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: Fahrzeugschein verloren

Was ist beim Verlust vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu tun?

Ging der Kfz-Schein verloren oder wurde dieser gestohlen, müssen Sie dies umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde mitteilen und einen Ersatz beantragen. Bei einem Verlust reicht die Meldung bei der Zulassungsstelle aus, bei einem Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig. Wie Sie am besten vorgehen sollten, wenn Sie die Dokumente der Zulassung verloren haben, erfahren Sie hier.

Wie lange dauert es, bis man einen neuen Fahrzeugschein bekommt?

Haben Sie Teil I der Kfz-Zulassung verloren oder wurde dieser gestohlen, ist es möglich, am Tag der Antragstellung einen Ersatz zu bekommen. Dies erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Bei einer Beantragung über ein Bürger- oder Bezirksamt kann die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen. Mit welchen Kosten Sie in diesem Zusammenhang rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Kann man den TÜV ohne einen Fahrzeugschein machen lassen?

Dies ist in der Regel nicht möglich. Die HU wird im Fahrzeugschein vermerkt. Geht dieser verloren, ist eine Durchführung erst dann wieder möglich, wenn ein Ersatz vorliegt. Steht der TÜV an, sollten Sie sich ebenfalls schnellstmöglich um Ersatz kümmern.

Drohen Bußgelder, wenn der Fahrzeugschein weg ist?

Sie sind verpflichtet, den Fahrzeugschein mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Können Sie dies nicht, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Haben Sie jedoch einen Nachweis bezüglich der Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle oder für die Diebstahlanzeige, können die Beamten von Sanktionen absehen, wenn Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind.

Was tun, wenn Sie den Fahrzeugschein verloren haben?

Ein Fahrzeugscheinverlust muss immer der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden.
Ein Fahrzeugscheinverlust muss immer der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden.

Was sollten Sie tun, wenn Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein weg sind? Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte immer so schnell wie möglich bei der Zulassungsstelle gemeldet und ein Ersatz beantragt werden. Im Fahrzeugschein an sich sind alle wichtigen Informationen zum Fahrzeug auch die persönlichen Daten des Halters vermerkt. Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist verpflichtend vorgeschrieben, daher ist es besonders wichtig, dass ein Verlust vom genannten Kfz-Schein der entsprechenden Behörde zeitnah mitgeteilt wird.

Aber nicht nur bei einer Kontrolle bzw. zur Identifikation des Halters ist das Dokument von Bedeutung. Geht ein Fahrzeugschein verloren, ist der TÜV gefährdet, da anstehende Hauptuntersuchungen erst durchgeführt werden können, wenn ein Ersatzdokument vorliegt. Darüber hinaus ist es bei einem Verkauf bzw. Kauf nicht möglich, wenn der Fahrzeugschein verloren wurde, das Auto ordnungsmäßig anzumelden, da der Nachweis über den Halter nicht vorhanden ist.

Kraftfahrzeugschein verloren: So erhalten Sie Ersatz

Die Verlustmeldung, wenn Sie die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, muss bei der zuständigen Zulassungsstelle oder bei einem Bürger- bzw. Bezirksamt erfolgen. In beiden Fällen müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, um einen Ersatz beantragen zu können. Zu diesen gehören folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass (inklusive aktueller Meldebescheinigung)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Verlusterklärung (formlos)
  • Eidesstattliche Erklärung zum Verlust
  • Diebstahlanzeige von der Polizei

Bei einem Diebstahl wird meist auf die eidesstattliche Erklärung verzichtet, da der Nachweis einer Anzeige ausreichend ist, um den Verlust anzugeben. Haben Sie die Autozulassung verloren, dient die Erklärung einer Bestätigung, dass die Angaben zum Verlust der Wahrheit entsprechen. Sie können eine solche Erklärung direkt bei der Behörde oder auch über einem Notar abgeben.

Achtung: Handelt es sich beim Verlust um einen Zulassungsschein für ein finanziertes Auto, kann die Beantragung eines Ersatzes etwas kompliziertet aussehen. Denn in diesem Fall hat den Teil II der Zulassungsbescheinigung die Bank. Haben Sie also den Fahrzeugschein verloren und der Brief liegt bei der Bank, müssen diese dann um Erlaubnis fragen. Dieser Nachweis ist dann bei der Beantragung ebenfalls vorzulegen.

In der Regel erhalten Sie das Ersatzdokument bei der Zulassungsstelle am Tag der Antragstellung, also sofort. Haben Sie dies bei einem Bürger- oder Bezirksamt veranlasst, kann die Bearbeitung bis zu sieben Tage in Anspruch nehmen.

Fahrzeugschein verloren: Welche Kosten sind üblich?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: Die Kosten für eine neue fallen unterschiedlich hoch aus
Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: Die Kosten für eine neue fallen unterschiedlich hoch aus

Ging der Fahrzeugschein verloren, ist das Beantragen mit Kosten verbunden. Diese unterscheiden sich je nach Stadt, Gemeinde und Region teils stark. So können die durchschnittlichen Gebühren der Zulassungsstellen zwischen 11 und 50 Euro liegen. Zu den Gebühren an sich kommen in der Regel dann noch die Kosten für die eidesstattliche Erklärung.

Legen Sie diese direkt bei der Zulassungsstelle ab, müssen Sie derzeit 30,70 Euro zahlen. Erledigen Sie dies über einen Notar, können die Ausgaben auch mal auf bis zu 60 Euro steigen.

Autozulassung verloren: Drohen Bußgelder?

Haben Sie die Autozulassung verloren und werden bei einer Kontrolle ohne angetroffen, bedeutet dies in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Können Sie allerdings nachweisen, dass ein Verlust vorliegt und Sie sich bereits um einen Ersatz bemüht haben, können die Beamten von den Sanktionen absehen. Gleiches gilt dann für den Nachweis eines Diebstahls.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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