Vorschriften zur Stützlast
Wenn Sie mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren, gibt es Zahlreiches zu beachten. Für Anhänger ohne ausreichenden Achsabstand gelten bestimmte Obergrenzen die Stützlast betreffend. Doch was genau beschreibt die Stützlast und welche Strafen können bei Verstößen drohen? Dies und mehr findet sich in den Angaben des Paragraphen 44 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
FAQ: § 44 StVZO (Stützlast)
Stützlast bezeichnet das maximal zulässige Gewicht, mit dem ein Anhänger auf der Anhängekupplung lasten darf.
Die Stützlast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen.
Mit welchen Sanktionen Sie in diesem Fall rechnen müssen, finden Sie hier.
Bußgeldtabelle zu § 44 StVZO:
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
344000 | Sie führten das Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde. | 5 | |
344006 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde. | 25 | |
344012 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde. | 25 | |
344600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde. | 60 | 1 |
344606 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde. | 60 | 1 |
Was bedeutet der Begriff „Stützlast“?
Die Stützlast beschreibt die Kraft, die durch die Anhänger auf die Verbindungseinrichtung – Anhängerkupplung – der Zugfahrzeuge wirkt. Der Anhänger liegt dabei auf der Kupplungsvorrichtung auf und stützt den meist einachsigen Anhänger, sodass dieser in der Waage ist und problemlos fortbewegt werden kann.

Im Grunde bezieht sich der Begriff damit nicht auf das Fahrzeug selbst, sondern gewissermaßen auf die Anhängerkupplung und deren Stützlast.
Für jedes Fahrzeug und jeden Anhänger sind festgelegte Werte für die maximal zulässige Stützlast gegeben. Die entsprechenden Angaben finden sich in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“).
Die Angaben zur Stützlast werden häufig in ihrer Wichtigkeit unterschätzt. Die meisten Fahrer konzentrieren sich auf Anhängelast und Ladung. Dass auch die vertikale Druck- oder Zuglast durch den Anhänger für die Fahrsicherheit von Bedeutung ist, wird gern vernachlässigt.
Der vertikal ausgeübte Druck vom Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges ist die Stützlast. Die Anhängelast hingegen beschreibt das tatsächliche Gewicht des zu ziehenden Anhängers.
Für einachsige Pkw-Anhänger (Starrdeichselanhänger) finden sich in § 44 Absatz 3 StVZO umfangreiche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Stützlast einzuhalten sind. Fahrzeuge, die einen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen ziehen dürfen, gilt dabei vor allem, dass die zulässige Mindeststützlast, die auf den Anhänger wirkt, bei nicht weniger als vier Prozent des Gesamtgewichts (Anhängelast) des Anhängers liegen darf. Dabei ist ein höherer Wert als 25 Kilogramm jedoch nicht nötig. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen zGG liegt muss der Wert hingegen nicht über 500 Kilogramm liegen.
Im Vergleich hierzu muss die Stützlast der Zugfahrzeuge mindestens 25 Kilogramm betragen. Sie wird jedoch im Einzelnen von den Herstellern bestimmt. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm – das auch ausgeschöpft wurde – dürfte somit rein rechnerisch nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen zulässige Stützlast mindestens bei 30 Kilogramm liegt.
Die Anhänger-Stützlast berechnen
Kann man die genaue Stützlast von einem Anhänger berechnen? Kennen Sie die tatsächliche Anhängelast – also das tatsächliche Gewicht, des beladenen Anhängers? Die Stützlast können Sie berechnen mit der Formel:
(= 4 % der Anhängelast)
Beispiele
Die Stützlast von einem Wohnwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht (Anhängelast) von 1.500 Kilogramm kann nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen Anhängerkupplung eines Mindeststützlast von 60 Kilogramm hat.
Die Stützlast von einem Pferdeanhänger mit einer Anhängelast von 1.900 Kilogramm dürfen Sie nur mit einem Fahrzeug ziehen, dessen Anhängerkupplung mindestens 76 Kilogramm Stützlast aufweist.
Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht von Anhängern ausgereizt. Wie hoch die Stützlast einachsiger Anhänger am Ende tatsächlich ist, können Sie bei kleineren Anhängern zum Beispiel auch mit einer handelsüblichen Haushaltswaage testen. Stellen Sie hierzu die vordere Auflage des Anhängers auf die Waage. Es gibt jedoch auch spezielle Stützlastwaagen.
„Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.“ (§ 44 Absatz 3 Satz 5 StVZO)
Besonders für einachsige Anhänger gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der zulässigen Stützlasten. Andernfalls kann die Fahrsicherheit extrem beeinträchtigt sein. Die Verbindung zwischen Anhänger und Fahrzeug kann sich im schlimmsten Falle lösen und zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden.
Die Hebelwirkung eines Anhängers kann sich auch auf die Hinterachsen des Zugfahrzeuges auswirken. Zu unterscheiden sind dabei jedoch generell Probleme, die durch Unterschreitung der Stützlast entstehen oder durch Überschreitung. Beide Tatbestände können schwerwiegende Folgen haben.

Unterschreitung der Stützlast beim Pkw
Ist die Stützlast des Anhängers unterschritten, kann es geschehen, dass die einsetzende Hebelwirkung die Hinterachsen des Zugfahrzeuges anheben. Die Hinterräder können die nötige Bodenhaftung verlieren. Da die Hinterachsen in der Regel auch die Antriebsachsen der meisten Fahrzeugmodelle sind, kann dadurch die Fahreigenschaft stark negativ beeinflusst sein. Im schlimmsten Falle können die Reifen gar ganz von der Fahrbahn gehoben werden. So kann es zu schlimmen Unfällen kommen.
Während die Hinterachsen durch die unterschrittene Stützlast zu stark entlastet sind, werden die Vorderachsen im Gegenzug zu stark belastet. Ist der Druck auf die Fahrbahn zu hoch, kann es sogar zu einem schwerwiegenden Achsbruch kommen, der ebenfalls nicht selten in einen schweren Unfall mündet.
Ähnliche Auswirkungen finden sich bei Unterschreitung der Achslast am Anhänger. Der hintere Teil einachsiger Anhänger wird zu weit nach unten gedrückt. Berührt er gar die Fahrbahn ist die Gefährdungslage enorm. Bei zweiachsigen Anhängern hingegen werden die Vorderachsen entlastet, die Hinterachsen verstärkt belastet. Dadurch kann es zum Schwimmen des Zugelements kommen, da die Steuerungssicherheit durch den Reifendruck auf die Fahrbahn am vorderen Ende zu gering ist.
Auch die Anhängerkupplung kann gegebenenfalls aus der Verankerung reißen. Der Anhänger wird so zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr.
Überschreitung der Stützlast beim Pkw
Entgegengesetzt zu den vorhergegangenen Schilderungen spiegeln sich die Effekte bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Stützlast. Die Hinterachsen des Zugfahrzeuges werden überlastet, die Vorderachsen zu stark entlastet.
Durch die Verringerung des Anpressdrucks der Vorderräder kann es zu starken Problemen bei der Lenkung des Wagens kommen. Hierdurch ist die Unfallgefahr ungleich gesteigert.
Durch die Überlastung der Hinterachsen droht dabei nicht nur der Achsbruch. Auch das Aufsetzen der Karosserie am Heck ist so möglich. Die Anhängerkupplung kann durch den erhöhten Auflagedruck nach unten abbrechen. Bricht der Anhänger von der Verbindung ab, gefährdet er die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Die Bruchgefahr der Anhängerverbindung ist durch eine überschrittene maximal zulässige Stützlast stark erhöht.
Die Anhängerkupplung
Immer seltener finden sich an Fahrzeugen fest verbaute Anhängerkupplungen. Kaufen Sie sich einen Neuwagen, kann dies zumeist als Zusatzbuchung aufgenommen werden. Da jedoch die meisten Pkw-Fahrer nur selten einen Anhänger benötigen, verzichten viele auf die zusätzliche Verbindungseinrichtung.

Auf dem Markt finden sich daher immer häufiger auch Anhängerkupplungen, die nachträglich montiert werden können und leicht an- und abzubauen sind, falls doch einmal ein Anhänger mit dem Auto transportiert werden soll.
Doch nicht alle dieser Kupplungen sind auch für den Anhängerbetrieb zugelassen. Achten Sie im Falle des Kaufinteresses unbedingt darauf, dass Sie mit dem Kupplungs-Kit auch einen Anhänger ziehen dürfen.
Wenn Sie den Anhänger an die montierte zusätzliche Anhängerverbindung anbauen, müssen Sie nunmehr nicht mehr nur die zulässige Stützlast Ihres Autos beachten, sondern vor allem die Stützlast der Anhängerkupplung selbst. Die Angaben können Sie in der Regel der beigefügten Bauartgenehmigung (oder auch EG-/ECE-Genehmigung) entnehmen.
Hallo an das Team,
mich beschäftigt schon länger die frage bezüglich einer Eintragung der Stützlast als Ergänzung im Teil 22 um so das zGG um die Stützlast zu erhöhen. Also keine Auflastung im klassischen Sinn, sondern eben nur die Eintragung. Da laut einer EU-Verordnung die Möglichkeit bestehen soll einen Eintrag zu erhalten, der die Überschreitung des zGG erlauben soll. Hierzu findet man sehr häufig auf SocialMedia kontroverse Diskussionen, die zum teil fast in Streitereien enden. Wobei es zu verschiedenen Aussagen kommt. Die einen behaupten das es problemlos möglich sei, da man ja in einem nicht EU-Land nicht an diese Verordnung gebunden wäre, und man dann eben auf der sicheren Seite wäre wenn die Stützlast als zusätzliches Gewicht im Bezug auf das zGG eingetragen wäre. Die anderen behaupten das somit das technisch maximal freigegebene Gesamtgewicht überschritten wird. Konkret geht es hierbei um einen einachsigen Wohnwagen der Herstellerseitig für 2000kg zugelassen ist, und manche hier im Fahrzeugschein eine Eintragung erwirkt haben um auf gesamt 2100kg zu kommen. Ist es nicht so das bei einem einachsigen Anhänger das zGG bei 2000kg schon auf dem absolut maximal möglichen liegt, und dieser Wohnwagen daher auch nicht aufgelastet werden kann? Demzufolge auch nicht mit diesem, sagen wir mal kleinen Trick, die Eintragung erhalten kann, da ja das zGG dadurch über den freigegebenen Wert überschritten werden würde?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Christian
Ich habe einen Wohnwagen mit einer ab Werk angegebenen Stützlast von 85kg leer. Darf haben 100 kg wie das Zugfahrzeug.
Das hatte ich aber bei der Übernahme nicht erfahren. Hintergrund. Allein nur eine volle 11 kilo Gasflasche erreicht die 100kg. Somit kann ich weder meinen Stauraum unterm Bett noch andere Stauräume im Gaskasten noch die Schränke beladen. Ein Ausgleich nach hinten habe ich nicht.
Das ist für mich ein grober Mangel des Herstellers. Ich bin zurzeit dabei eine Lösung mit dem Hersteller bzw. Händler zu finden.
Auch der bereits Montierte Fahrradträger auf der Deichsel war für mich das Indietz Super für die Räder. Keiner hatte uns darauf aufmerksam gemacht das es gar nicht funktioniert.
mfg
Henrik
Hallo,
wir haben uns einen Faltcaravan mit einer Stützlast von 50 kg gekauft (eine Achse, mit Auflaufbremse). Unsere Anhängerkupplung darf einen Stützlast von 75 kg haben.
Welche Stützlast ist vor dem Fahrtantritt für uns wichtig?
Danke im Voraus für eure schnelle Antwort
Mfg
Daniel
Hallo,
ich fahre einen Skoda Octavia Combi (5E5) Bj. 2018 Erdgasfahrzeug.
Ich möchte eine Hängerkupplung von Westfalia mit EG-Genehmigung anbauen lassen.
Die Hängerkupplung soll nur für einen Fahrradträger mit 2 Fahrräder genutzt werden (kein Hängerbetrieb) Laut Westfalia ist die Hängerkupplung auch für für Fahrzeuge mit Gasbetrieb geeignet. Weiterhin ist ein TÜV – Eintrag nicht erforderlich. In meiner Zulassungsbescheinigung vom PKW stehen folgende Angaben: Anhängelast gebremst sowie ungebremst ist ein Strich. Bei der Stützlast ist das Feld offen.
Kann ich diese Hängerkupplung durch eine KFZ-Werkstatt anbauen lassen?
MfG
N.