Gefahrgut versenden – was hierbei zu beachten ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Um Gefahrgut versenden zu können, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen.

Gefahrgutversand: Rechtliche Vorgaben regeln diesen

Um Gefahrgut versenden zu können, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen.
Um Gefahrgut versenden zu können, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen.

Der Umgang mit gefährlichen Gütern und Stoffen ist in Deutschland durch verschiedene Verordnungen gesetzlich geregelt.

Dies betrifft nicht nur den Transport auf jeglichen Verkehrswegen, sondern auch den Versand dieser Stoffe. Wer Gefahrgut versenden möchte, muss sich vorab mit einigen Bedingungen beschäftigen.

Gefährliche Stoffe können aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften nicht wie jeder andere Gegenstand einfach verschickt werden. Der Versand von Gefahrgut erfolgt unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen – was zu höheren Kosten führt.

Was beim Versenden von Gefahrgut zu beachten ist, welche rechtlichen Vorschriften hier greifen und mit welchen Kosten Versender rechnen müssen, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Gefahrgut versenden

Was gilt es beim Versand von Gefahrgut zu beachten?

Wollen Sie gefährliche Güter versenden, müssen Sie diese entsprechend kennzeichnen und sicher verpacken.

Versendet jedes Unternehmen gefährliche Güter?

Nein, unter Umständen schließen die Firmen einige oder sogar alle Gefahrgutklassen aus. So besteht ggf. die Notwendigkeit, sich an spezielle Transportunternehmen wenden zu müssen.

Entstehen zusätzliche Kosten, wenn Gefahrgut versendet wird?

Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen bei einem Gefahrguttransport können zusätzlichen Kosten anfallen. Wie hoch diese ausfallen, sollten Sie im Vorfeld in Erfahrung bringen.

Was ist Gefahrgut?

Vor einem Versand von Gefahrgut ist es wichtig, abzuklären, was eigentlich als Gefahrgut gilt und wer Gefahrgut versenden kann. Diese Stoffe müssen dem Unternehmen, welches diese befördert, durch den Versender immer mitgeteilt werden.

Vielen ist nicht bewusst, dass auch alltägliche Dinge wie Sprays, Parfümflaschen oder Akkus zu den gefährlichen Gütern gezählt werden und somit einer besonderen Versandart bedürfen.

 

Diese Gegenstände können nicht ohne weiteres einfach so mit der Post verschickt werden. Sie müssen speziell gekennzeichnet und verpackt werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Menge sowie die Beschaffenheit der zu versendenden Stoffe. Auch gelten für die unterschiedlichen Transportwege verschiedene Regelungen. So sind die Vorgaben für einen Versand per Luft weitaus strikter als die für die Beförderung per Auto, Bahn oder Schiff.

Gefahrgut: Der Versand über den normalen Postweg ist in der Regel nicht möglich.
Gefahrgut: Der Versand über den normalen Postweg ist in der Regel nicht möglich.

Doch was genau ist Gefahrgut eigentlich?

Grundsätzlich werden so alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport für Menschen und Umwelt gefährlich sein können.

Im Allgemeinen sind dies Stoffe, die reizend, ätzend, giftig, chronisch schädigend, erbgut­verändernd, entzündlich, explosionsgefährlich, Brand fördernd, Krebs erzeugend, radioaktiv oder umweltgefährdend sind. In der heute aktuellen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden diese gefährlichen Güter in verschiedene Klassen unterteilt, für die es bestimmte Transportbestimmungen zu beachten gilt.

Die gängigsten Stoffe, die Personen als Gefahrgut versenden, sind in folgenden Klassen definiert:

  • Klasse 1: explosive Stoffe, z.B. Silvesterknaller
  • Klasse 2: komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase, z.B. Sprühdosen
  • Klasse 3: flüssige Stoffe, die entzündbar sind, z.B. Alkohol, Benzin, Parfüm
  • Klasse 5.1: Stoffe, die entzündend wirken, z.B. Düngemittel
  • Klasse 6.1: giftige Stoffe, z.B. Pestizide
  • Klasse 8: ätzende Stoffe, z.B. Laugen, Säuren
  • Klasse 9: gefährliche Gegenstände, z. B. Airbags

Fallen die Güter, die verschickt werden sollen, in eine dieser Klassen, handelt es sich um Gefahrgut. Meist ist bereits durch die Angaben der Inhaltsstoffe erkenntlich, ob ein Stoff als entzündbar oder giftig gekennzeichnet ist.

Gefahrgut versenden: Welche Vorschriften sind wichtig?

Um Gefahrgut zu versenden, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einem können Transportdienste wie die Post, UPS oder ähnliche Anbieter beauftragt werden.

Hier sind jedoch oft Gefahrgutklassen grundsätzlich ausgeschlossen oder die Menge der Stoffe, die verschickt werden darf, ist begrenzt. Auch ist es zudem mit einem normalen Postdienst oft nicht möglich, gefährliche Stoffe in Nicht-EU-Staaten zu verschicken.

Sofern die AGBs einen Gefahrguttransport nicht gänzlich ausschließen, sollten sich Versender immer bei den jeweiligen Firmen über die gültigen Versandbedingungen genauestens informieren.
Der Versand von Gefahrgut wird oft von speziellen Speditionen durchgeführt.
Der Versand von Gefahrgut wird oft von speziellen Speditionen durchgeführt.

Zum anderen können spezielle Transportfirmen für den Gefahrgutversand beauftragt werden. Diese Unternehmen verfügen über die notwendige Ausrüstung sowie über Genehmigungen, spezielle Stoffe zu befördern. Oft sind diese Unternehmen auch in der Lage, internationale Transporte weltweit durchzuführen.

Alle Transportunternehmen, die Gefahrgut versenden, tun dies auf der gesetzlichen Grundlage, die durch das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route), kurz ADR, geschaffen wurde.

Versender, die Gefahrgut verschicken, müssen dieses grundsätzlich kennzeichnen und korrekt verpacken. Sind gefährliche Güter nicht entsprechend ausgewiesen oder verpackt und kommt beim Transport dieser jemand zu Schaden, haften die Versender.

Sind zudem besondere Schulungen für den Umgang mit dem Gefahrgut gesetzlich vorgeschrieben, müssen Versender darauf achten, dass diese erfolgt sind.

Gefahrgut versenden: Diese Kosten können entstehen

Um Gefahrgut richtig versenden zu können, bedarf es besonders geschulter Mitarbeiter, z. B. eines Fahrers mit ADR-Schein. In der Regel bedeuten dies und die besonderen Sicherheitsmaßnahmen, dass Gefahrgut zu versenden, hohe Kosten verursacht.

Üblicherweise werden diese Kosten auf die Kunden, in den meisten Fällen die Versender, umgelegt, sodass bei einigen Firmen Gefahrgutzuschläge zwischen 40 und 60 Euro pro Sendung anfallen können.

In der Regel werden die Kosten, wenn Gefahrgut zu versenden ist, von den Transportunternehmen individuell berechnet. Die Firmen bieten in den meisten Fällen eine persönliche Beratung an, während dieser dann auch die Preise kalkuliert werden.

Je nach Art sowie Menge der gefährlichen Güter und wie diese befördert werden, variieren die Kosten, sodass hier eine pauschale Aussage nicht möglich ist.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Kommentare

  1. Frank sagt:

    Ich habe eine Powerstation bestellt. Insgesamt Lithium Ionen Batterien mit einer Netto Masse von 21,3 kg. Auf dem Originalkarton waren die notwendigen Gefahrgutaufkleber angebracht. Die Firma, bei der ich die Powerstation bestellt habe hat die Aufkleber zum Versand mit DHL einfach mit einer Pappe überdeckt. Soviel zur Verantwortung von Unternehmen…

  2. Beyer sagt:

    ich muss 2 Lithium Eisenphosphat Batterien in Deutschland verschicken. 12V 200Ah.
    Wer transportiert mir diese und was muss ich beachten.
    Mfg.
    Beyer

  3. Michael sagt:

    Auslöser dieser restriktiven Regeln ist der Absturz einer Boeing-747-400, UPS Flug 006, 3. Sept. 2010 in Dubai. Grund war Brand im Frachtraum, verursacht durch nicht ordnungsgemäss verpackte und deklarierte Lithium-Ionen Akkus. Bordeigene Halon 1031-Löschanlage war nicht in der Lage, dieses Feuer zu bekämpfen. Beide Besatzungsmitglieder wurden beim Absturz getötet.

  4. Jürgen sagt:

    Alleine die Knopfzelle im Mainboard des PC ist problematisch, und oft das Problem. NiMh Akkus sind eher unproblematisch

  5. Roland sagt:

    Das Gleiche hat man bei Laptops…Diese fallen wegen dem Akku unter Gefahrgut .
    Dürfen nur mit TransGLOBALExpress verschickt werden.
    Gleiches Flugzeug… gleiche Verpackung…
    Unterschied… Das Transportunternehmen

  6. Wilfried sagt:

    Habe eben ein Paket, welches ich nach Namibia schicken wollte, zurück bekommen. Angabe: Gefahrgut. Auf einem kleinen Sticker auf dem Paket, war die Bezeichnung: Akku angekreuzt. Da es sich bei der Sendung um einen gebrauchten PC samt Keyboard handelte, nehme ich mal an, dass nur die Batterien in dem Keyboard und der Maus gemeint sein können. Dafür habe ich jetzt 102 € umsonst bezahlt. Danke DHL.

  7. Journalistunzeit sagt:

    Interessant wäre wie weit die DHL beziehungsweise Ihre Mitarbeiter verpflichtet sind entsprechende Hinweise zu geben, was Gefahrgut ist oder nicht. Aber hier hat die Lobby wieder mal ganze Arbeit geleistet und die Politiker entsprechen geschmiert.

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