0,3 Promille überschritten? Hier können bereits Konsequenzen drohen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header 0,3 Promille

FAQ: 0,3 Promille

Für wen ist 0,3 Promille die Grenze im Straßenverkehr?

Eine 0,3-Promillegrenze gibt es offiziell nicht. Allerdings gilt dieser Wert als Limit für die Erfüllung eines Straftatbestandes. Wer auffällig fährt, Ausfallerscheinungen zeugt oder durch Alkohol am Steuer andere gefährdet, muss ab 0,3 Promille mit einer Strafe rechnen. In diesem Fall sind Tatbestände gemäß § 315c oder 316 StGB erfüllt.

Welche Folgen haben 0,3 Promille am Steuer?

Wurden Verkehrsteilnehmer mit 0,3 Promille erwischt und wird dies als Straftat gewertet, müssen Sie mit Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr rechnen. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Was passiert bei 0,3 Promille in der Probezeit?

In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Das bedeutet, dass bei 0,3 Promille bereits ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig ist und ein Punkt in Flensburg eingetragen wird. Zudem gilt eine Alkoholfahrt als A-Verstoß, sodass die Probezeit und zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Be­schrei­bungBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze
... beim 1. Mal500 €21 MonatHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 MonateHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 MonateHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **

Bußgeldrechner Alkohol

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0,3 oder 0,5 Promille: Was gilt wann?

0,3 Promille: Mit dem Auto oder Motorrad fahren, sollte dann gut überlegt sein.
0,3 Promille: Mit dem Auto oder Motorrad fahren, sollte dann gut überlegt sein.

Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 bzw. bei 0,0 in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahre. Die 0,5-Promillegrenze bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch geringere Werte zu Sanktionen führen können. Da jeder Mensch etwas anders auf Alkohol reagiert, können auch geringere Werte zu Ausfallerscheinungen führen. Das bedeutet, dass das Unfallrisiko bei 0,3 Promille bereits erhöht sein kann.

Fahren Sie also auffällig, gefährden andere oder verursachen mit 0,3 Promille einen Unfall, droht kein Bußgeld mehr, sondern eine Strafe. Denn in diesem Fall greifen dann die Vorgaben des Strafgesetzbuches. Sie machen sich also strafbar. Die rechtliche Grundlage für Strafen ab 0,3 Promille bildet unter anderem § 315c StGB:

Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fahren können bereits ab 0,3 Promille so beeinträchtigt sein, dass sie ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen können. Hier wird dann von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen, da sowohl Reaktionsfähigkeit sowie sehr und Hörleistungen eingeschränkt sein

Bei einer Gefährdung oder einem Unfall mit 0,3 Promille sind rechtliche Folgen daher in der Regel wahrscheinlich. Wie hoch das Strafmaß dann ausfällt ist dann von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Ist es ein unverschuldeter Unfall, dürften 0,3 Promille weniger Auswirkungen auf Schuldfrage und Haftung haben, könnten aber dennoch eine Rolle spielen. Es ist durchaus auch möglich, dass mit 0,3 Promille ein Unfall bei der Versicherung Folgen hat.

Fahren Sie auf dem Fahrrad oder E-Scooter auffällig, machen Sie sich mit 0,3 Promille ebenfalls strafbar. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Video:

Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

0,3 Promille in der Probezeit: Was bedeutet das?

Verursachen Sie einen Unfall mit 0,3 Promille, drohen Strafen.
Verursachen Sie einen Unfall mit 0,3 Promille, drohen Strafen.

Für Fahrer in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot. 0,3 Promille haben also auf jeden Fall Folgen. Hier droht dann ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Zeigen Fahrer allerdings Auffälligkeiten oder stellen eine Gefährdung dar, gelten auch für 0,3 bei unter 21 Jahren bzw. in der Probezeit die Regelungen aus dem Strafgesetzbuch. Sie machen sich also ebenfalls strafbar.

Darüber hinaus gilt eine Fahrt mit 0,3 Promille als A-Verstoß und hat somit die Verlängerung der Probezeit zur Folge. Des Weiteren ist eine Anordnung für die Teilnahme an einem Aufbauseminar wahrscheinlich.

Video: Verstoß gegen die Promillegrenze

Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt's im Video.
Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt’s im Video.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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