1,1 Promille im Straßenverkehr: Welche Konsequenzen drohen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: 1,1 Promille am Steuer

Welche Konsequenzen hat es, wenn Sie mit 1,1 Promille erwischt werden?

Haben Sie bei einem Unfall oder einer Kontrolle 1,1 Promille, drohte eine Strafe. Denn in diesem Fall gelten für Alkohol am Steuer nicht mehr die Vorgaben des Bußgeldkatalogs, sondern die Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB). Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot und es werden drei Punkte in Flensburg eingetragen. Wann welche Sanktionen bei Alkohol am Steuer greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Warum handelt es sich bei 1,1 Promille um eine Straftat?

Bei 1,1 Promille wird in der Regel von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, macht sich entweder gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr oder nach § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist bei 1,1 Promille eine MPU wahrscheinlich?

Ja, bei Werten ab oder über 1,1 Promille ist als Maßnahme zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis die Anordnung zu einer MPU wahrscheinlich. Das kann auch in der Probezeit der Fall sein. Womit Sie bei 1,1 Promille in der Probezeit darüber hinaus rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Be­schrei­bungBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze
... beim 1. Mal500 €21 MonatHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 MonateHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 MonateHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Entzug der Fahr­erlaubnis, Geld- oder Freiheits­strafeHier prüfen **

Bußgeldrechner Alkohol

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1,1 Promille: Was passiert, wenn Sie erwischt werden?

Ab bzw. über 1,1 Promille droht eine Strafe und kein Bußgeld mehr.
Ab bzw. über 1,1 Promille droht eine Strafe und kein Bußgeld mehr.

Die allgemeine Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Werden Verkehrsteilnehmer mit 1,1 Promille gemessen, überschreitet dies die Grenze deutlich. In diesem Fall drohen auch keine Bußgelder mehr, sondern Strafen. Denn Fahrer machen sich strafbar, wenn Sie sich mit diesen Werten hinters Steuer setzen.

Die rechtliche Grundlage bildet neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) dann auch das Strafgesetzbuch (StGB). Wie hoch die Strafe bei 1,1 Promille dann ausfällt, ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es können sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen drohen.

Trunkenheit im Straßenverkehr liegt bei 1,1 Promille vor, da hier von einer absoluten Fahruntauglichkeit ausgegangen wird. Gemäß § 316 StGB gilt Folgendes:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Je nachdem, ob es als Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder als Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) gewertet wird, kann die Freiheitsstrafe bis zu einem oder bis zu fünf Jahren betragen. Die Umstände des Einzelfalls können auch beeinflussen, ob bei 1,1 Promille die Strafe für Ersttäter niedriger angesetzt wird oder eine Gefährdung eine Rolle spielt. Kommt es mit 1,1 Promille zum Unfall, kann die Strafe durchaus am oberen Ende des Möglichen liegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es zu Personenschäden oder erheblichen Sachschäden gekommen ist.

1,1 Promille: Führerschein weg, Fahrverbot, Punkte

Bei 1,1 Promille ist ein Führerscheinentzug wahrscheinlich.
Bei 1,1 Promille ist ein Führerscheinentzug wahrscheinlich.

Neben der eigentlichen Strafe haben 1,1 Promille auch verkehrsrechtlich Folgen. So werden nach eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille drei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot durch die zuständige Behörde ist möglich.

Viel wahrscheinlicher ist aber, dass ein Führerscheinentzug droht. Bei 1,1 Promille ist also die Fahrerlaubnis weg und kann in der Regel dann auch durch das Absolvieren einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden. Eine Anordnung zur MPU ist ab 1,1 Promille daher ebenfalls sehr wahrscheinlich.

Der Führerschein kann bei 1,1 Promille aber auch auf anderem Wege abgenommen werden. So kann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis auch als Nebenstrafe im Zuge der Verhandlung gemäß § 69 StGB ausgesprochen werden.

Probezeit mit 1,1 Promille: Wie lange ist der Führerschein weg?

Werden Sie mit 1,1 Promille in der Probezeit erwischt, machen Sie sich ebenfalls strafbar. Zusätzlich zum Strafmaß kommen dann auch verkehrsrechtliche Maßnahmen hinzu. In der Regel ist auch in der Probezeit weg. Für wie lang, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ob eine MPU angeordnet wird und ob die Probezeit nach dem Wiedererlangen der Fahrerlaubnis verlängert wird, ist ebenfalls je nach Einzelfall unterschiedlich. Das gilt auch für die Dauer eines Fahrverbotes oder eines Fahrerlaubnisentzugs bzw. der Sperrzeit bevor eine Fahrerlaubnis wiedererlangt werden kann.

Video: Verstoß gegen die Promillegrenze

Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt's im Video.
Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt’s im Video.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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