Mit Handy am Steuer in der Probezeit erwischt: Welche Konsequenzen drohen?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Telefonieren am Steuer in der Probezeit ist keine gute Idee

In Deutschland wird die Fahrerlaubnis nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung zunächst einmal auf Probe erteilt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Fahranfänger sich genau an die Verkehrsregeln halten müssen.

So können Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit härter sanktioniert werden, als bei Fahrern, die schon lange am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings werden dabei keine höheren Bußgelder ausgesprochen, es können viel mehr sogenannte „Probezeitmaßnahmen“ angeordnet werden.

Doch was passiert, wenn Führerscheinneulinge mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden? Kann dadurch die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage und klärt über die Sanktionen auf, die in der Probezeit bei Handy am Steuer fällig werden.

FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit

Welche Sanktionen drohen bei Handy am Steuer?

Unserer Bußgeldtabelle können Sie die üblichen Sanktionen für die Handynutzung am Steuer entnehmen.

Ist Handynutzung am Steuer ein A-Verstoß?

Ja. In der Probezeit stellt die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ einen A-Verstoß dar.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

Begehen Sie einen A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Video: Handy am Steuer

Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.
Erfahren Sie in diesem Video, wann ein Handyverstoß vorliegt.

Bußgeldtabelle zur Handynutzung am Steuer

TBNRTatbestandStra­fe (€)Punk­teFahr­verbot in Mo­natLohnt ein Einspruch?
123624Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se.1001Hier prüfen **
123625Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se und ge­fähr­deten da­durch An­dere.15021Hier prüfen **
123626Sie be­nutz­ten als Füh­rer des Kraft­fahr­zeuges ein Gerät, das der Kom­munika­tion, In­for­mation oder Or­ga­nisa­tion dient oder zu die­nen be­stimmt ist, in vor­schrifts­widri­ger Wei­se. Es kam zum Un­fall.20021Hier prüfen **

Handy am Steuer: In der Probezeit ein A-Verstoß

Zum Ende des Jahres 2017 wurden einige Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten angehoben. Dazu gehörte auch der Regelverstoß „Handy am Steuer“. Ob Probezeit oder nicht, seither gibt es für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 100 Euro (vorher 60 Euro) sowie einen Punkt in Flensburg. Bei gleichzeitiger Gefährdung oder Sachbeschädigung kann auch ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden.

Werden Fahranfänger mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, bleibt es allerdings nicht nur bei dem Bußgeld inklusive Punkt in Flensburg. Es handelt sich dabei nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, also eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.

Ein A-Verstoß setzt Probezeitmaßnahmen in Gang. Handelt es sich um die erste Regelmissachtung dieser Art, wird wegen Handy am Steuer die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Der Handysünder muss zudem an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Ist das Telefonieren am Steuer grundsätzlich verboten?

Generell darf ein Handy am Steuer sogar benutzt werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dieses zur Benutzung weder aufgenommen, noch gehalten werden muss. Das Telefonieren ist also erlaubt, wenn Sie das Gerät per Sprachfunktion bedienen können. Selbiges gilt übrigens auch für Navigationsgeräte.

Kann das Telefonieren in der Probezeit zum Führerscheinentzug führen?

Handy am Steuer: In der Probezeit stellt dies einen A-Verstoß dar.
Handy am Steuer: In der Probezeit stellt dies einen A-Verstoß dar.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ in der Probezeit um einen A-Verstoß. Leisten sich Fahranfänger eine weitere schwerwiegende Regelmissachtung, erfolgt eine kostenpflichtige Ermahnung.

Zudem wird dem Betroffenen nahegelegt an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommt es zu einem dritten A-Verstoß, weil Sie beispielsweise erneut mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Telefonieren während der Fahrt ist allerdings nicht die einzige Verkehrsordnungswidrigkeit, welche im Rahmen vom Führerschein auf Probe als A-Verstoß gewertet wird. Einen solchen stellen beispielsweise auch Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr dar.

Fahranfänger ist das Autofahren unter Einfluss von Alkohol strikt untersagt. In der Probezeit gilt eine 0-Promille-Grenze. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, auch wenn es nur nach dem Feierabendbier ist, begeht einen A-Verstoß.

Gut zu wissen: Geringfügige Ordnungswidrigkeiten stellen in der Probezeit einen B-Verstoß dar. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Entsprechende Ordnungswidrigkeiten sind beispielsweise das Fahren mit abgefahrenen Reifen, ein Überziehen der Hauptuntersuchung oder eine Missachtung der Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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