Ab wie viel Jahren ist WhatsApp erlaubt?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ab wann ist WhatsApp für Kinder erlaubt?
Ab wann ist WhatsApp für Kinder erlaubt?
Ab wann ist WhatsApp für Kinder erlaubt?

Mit den Jahren hat sich WhatsApp zu einer echten Alternative zu SMS oder MMS gemausert. Hinzu kommt, dass so gut wie jeder den Messenger nutzt. Vor allem junge Menschen streben oft danach, sich einer Gruppe zugehörig zu fühlen und nicht als Außenseiter zu gelten.

Daher gehört WhatsApp wohl mittlerweile gerade bei Jugendlichen zum festen Mobiliar auf dem Smartphone.

Doch ab wie viel Jahren ist WhatsApp überhaupt erlaubt? Dürfen auch Kinder von den Vorzügen des Nachrichtendienstes profitieren? Welche Gefahren und Risiken existieren bei der Nutzung von WhatsApp in puncto Jugendschutz? Ist es vielleicht sogar möglich, WhatsApp mit einer Kindersicherung auszustatten? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Mindestalter bei WhatsApp

Was ist WhatsApp?

Den Messenger-Dienst „WhatsApp“ nutzen über eine Milliarde Menschen in über 180 Ländern. Egal wo und wann können sich die Nutzer mit Familie und Freunden austauschen, Bilder und Videos versenden sowie über Sprachnachrichten kommunizieren. Vor allem aufgrund der möglichen Unterhaltungen in Gruppenchats oder weil Nachrichten beliebig lang sein können, ist der Messenger bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Eltern sollten trotz der vielen Vorteile aber auch den Jugendmedienschutz im Auge behalten.

Gibt es bei WhatsApp eine Altersbeschränkung?

Ebenso wie bei Facebook liegt das Mindestalter laut AGB bei 13 Jahren.

Wie lässt sich der Jugendschutz bei WhatsApp verbessern?

Einige Maßnahmen haben wir hier zusammengestellt.

WhatsApp: Ab welchem Alter darf der Messenger genutzt werden?

Der Großteil der sozialen Netzwerke (z. B. Facebook) setzt ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung voraus. Dies ist unter anderem darin begründet, dass wohl die meisten dieser Netzwerke oder Apps aus den USA stammen und dort das „Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet“ („Children’s Online Privacy Protection Act“) greift. Es schreibt vor, dass personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nicht gespeichert werden dürfen.

Doch gilt dies automatisch auch für den Messenger-Dienst mit dem grün-weißen Symbol einer Sprechblase und eines Telefonhörers? Ab wie viel Jahren ist WhatsApp den AGB zufolge erlaubt? Seit August 2016 liegt das Mindestalter für WhatsApp ebenfalls bei 13 Jahren. Dem war jedoch nicht immer so.
Bei WhatsApp liegt die Altersgrenze den Nutzungsbedingungen zufolge bei 13 Jahren.
Bei WhatsApp liegt die Altersgrenze den Nutzungsbedingungen zufolge bei 13 Jahren.

Zunächst lag die Altersfreigabe des Messengers bei 16 Jahren. Im Jahr 2016 wurden die Nutzungsbedingungen jedoch aktualisiert und im gleichen Zug die Alters­beschränkung bei WhatsApp von 16 auf 13 Jahre herabgesetzt.

Dies hängt möglicherweise mit der Über­nahme durch Facebook zusammen. Nach der Aktualisierung liegt sowohl bei Facebook als auch bei WhatsApp die Altersfreigabe bei 13 Jahren.

Wer der Meinung ist, dass dadurch die Frage: „Ab wie viel Jahren ist WhatsApp erlaubt?“ eindeutig geklärt sei, irrt jedoch. Die AGB besagen nämlich weiterhin, dass die Altersfreigabe bei WhatsApp variieren kann, je nachdem, in welchem Land der Messenger genutzt wird. Welches Alter in Deutschland mindestens erreicht sein muss, um den Nachrichtendienst nutzen zu dürfen, ist daher nicht eindeutig geregelt.

Kritik an der Altersbegrenzung bei WhatsApp

Abgesehen davon, dass nicht wenige Eltern die Altersgrenze bei WhatsApp grundsätzlich als zu niedrig angesetzt empfinden, steht noch ein weiterer Punkt hart in der Kritik. Dieser bezieht sich auf die Nutzungsbedingungen der App. Sollte ein Kind das darin formulierte Mindestalter noch nicht erreicht haben und WhatsApp trotzdem nutzen wollen, können die Eltern den Nutzungsbedingungen an seiner statt zustimmen.

Doch auch ohne die Erlaubnis der Eltern gestaltet es sich nicht schwierig, den Messenger oder andere Apps auf das Smartphone zu laden und zu nutzen. Aber ab wie viel Jahren ist von WhatsApp – den Kritikern zufolge – kein Risiko mehr zu erwarten? Schließlich existieren einige Gefahren bei der Nutzung von WhatsApp – gerade für Kinder.

Zu nennen ist an dieser Stelle beispielsweise die Möglichkeit, dass junge Nutzer eine regelrechte Sucht entwickeln. Sie glauben, immer erreichbar sein zu müssen, um dazuzugehören. Doch auch mit dem Thema Cyber-Mobbing könnten Kinder auf WhatsApp konfrontiert werden.

Ab welchem Alter ist WhatsApp für Kinder keine Gefahr mehr?
Ab welchem Alter ist WhatsApp für Kinder keine Gefahr mehr?

Mitschüler fühlen sich gerade in Gruppenchats oft besonders stark und geben Sachen von sich, die sie der betroffenen Person im wahren Leben wohl nicht ins Gesicht gesagt hätten. Solche Vorkommnisse können die Entwicklung von Kindern nachhaltig schädigen.

Die Frage: „Ab wie viel Jahren ist WhatsApp keine Gefahr mehr?“ war im Jahr 2016 auch Bestandteil eines Falls, der vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld verhandelt wurde.

Es ging dabei um zwei Schwestern im Alter von 10 und 15 Jahren, die von einem Freund ihres Vaters über WhatsApp sexuell belästigt worden waren. Nicht nur ihre Privatsphäre, sondern auch ihre Entwicklung sei der Ansicht des Gerichts nach gefährdet, wenn Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenden Messenger-Dienst nutzen und nie gelernt haben, verantwortungsvoll damit umzugehen. Daraus lässt sich ableiten, dass nicht nur besorgte Eltern, sondern teilweise auch zuständige Gerichte dafür plädieren, der Nutzung von WhatsApp erst ab 16 Jahren zuzustimmen.

Gibt es Möglichkeiten, um WhatsApp kindersicher zu machen?

WhatsApp: Das Mindestalter kann je nach Herkunftsland variieren.
WhatsApp: Das Mindestalter kann je nach Herkunftsland variieren.

Auch wenn es auf die Frage: „Ab wie viel Jahren ist WhatsApp keine Gefahr mehr für Kinder und Jugendliche?“ noch keine eindeutige Antwort gibt, bedeutet dies nicht, dass Eltern tatenlos dabei zusehen müssen, wie ihre Kinder in ihr eigenes Unglück rennen.

Zwar ist es nicht direkt möglich, eine Kindersicherung in die App zu integrieren, allerdings stehen Eltern und Erziehungsberechtigten folgende Optionen zur Verfügung, um zumindest die Privatsphäre der Daten ihrer Kinder zu wahren, wenn diese WhatsApp nutzen:

  • Jeder Nutzer kann in WhatsApp einstellen, wer den Status, das Profilbild oder den Zeitpunkt sehen kann, zu dem er oder sie das letzte Mal online war. Es empfiehlt sich, diese Einstellungen entweder auf die Kontakte des Kindes zu beschränken oder sie gänzlich auszuschalten, damit niemand auf diese Informationen zugreifen kann.
  • Deaktivieren Sie die Lesebestätigung, damit niemand in der Lage ist, zu sehen, wann und ob Ihr Kind eine Nachricht gelesen hat. Dadurch kann Ihr Kind zwar auch nicht mehr nachvollziehen, ob seine Nachrichten gelesen wurden, dies spricht aber in jedem Fall für eine geschütztere Privatsphäre.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nach dem Erhalt einer Nachricht von einer fremden Nummer diese nicht hinzufügen, sondern blockieren sollte. In diesem Fall hat diese Person keine Möglichkeit mehr, das Kind anzuschreiben. Auch Angaben zu Profilbild oder Status sind für diese Person dann nicht mehr einsehbar, sofern ihre Nummer nicht im Adressbuch eingespeichert ist.
  • Sollte Ihr Kind über WhatsApp eine unangemessene Nachricht oder ein unpassendes Foto erhalten, muss ihm klar sein, dass es darauf nicht antworten muss und Ihnen in jedem Fall davon berichten sollte, ohne fürchten zu müssen, das Smartphone abgenommen zu bekommen. Auf der anderen Seite sollten Sie Ihrem Kind natürlich auch einschärfen, selbst keine unpassenden Nachrichten oder Bilder mit dem Handy zu versenden.
Auch wenn noch nicht klar geregelt ist, ab wie viel Jahren es möglich ist, WhatsApp als Kind oder Jugendlicher gefahrlos zu verwenden, haben Eltern so immerhin in puncto Jugendmedienschutz die Möglichkeit, ihre Kleinen so gut wie möglich vor negativen Einflüssen zu schützen. Auf ein offenes Gespräch über mögliche Gefahren sollten Sie in keinem Fall verzichten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kommentare

  1. Meike sagt:

    In den AGBs von Whatsapp steht ab 16 Jahren, sonst nur unter Einverständnis der Eltern…

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