Elektroschocker: In Deutschland erlaubt oder verboten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Strafen im Zusammenhang mit Elektroschockern

VergehenStrafe
Regelungen bezüglich Anlage 2 WaffG missachtetGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

FAQ: Elektroschocker erlaubt?

Was sind Elektroschocker bzw. Taser?

Hierbei handelt es sich um eine Waffe zur Selbstverteidigung, bei der mittels Stromimpulsen oder Stromstößen das Ziel immobilisiert wird. Welche Varianten es von Elektroschockern geben kann und wo der Unterschied zwischen einem Taser und einem Elektroschocker liegt, lesen Sie hier.

Sind Elektroschocker erlaubt in Deutschland?

Ob Elektroschocker erlaubt sind oder nicht, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Besitzen die Geräte kein PTB-Siegel und sind somit nicht amtlich geprüft, sind sie in Deutschland grundsätzlich verboten und gemäß Waffengesetz somit illegal. Nicht legal sind auch Geräte, die als andere getarnt und somit nicht als Elektroschocker erkennbar sind. Mehr dazu hier.

Mit welchen Sanktionen ist beim Einsatz von Tasern zu rechnen?

Missachten Sie die Regelungen des Waffengesetzes für Selbstverteidigungswaffen bzw. Elektroschockgeräte, machen Sie sich strafbar. In diesem Fall können eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

Elektroschocker oder Taser: Was gilt?

Selbstverteidigungswaffen wie Elektroschocker sind recht beliebt. Aber wie bei allen Waffen stellt sich auch hier die Frage: Sind Elektroschocker erlaubt und legal? Bevor dies geklärt werden kann, ist wichtig, was eigentlich zu diesen Geräten zählt. Als Elektroschocker gelten in der Regel Elektroimpulsgeräte, die auf das Ziel aufgesetzt werden und beim Auslösen einen elektrischen Impuls übertragen. Bei anderen Varianten wird dieser über zwei nadelförmige Projektile und damit verbundene Drähte vom Gerät zum Ziel geschickt. Je nach Stärke des Stromflusses kann das Ziel (Person oder Tier) in verschiedenen Graden immobilisiert werden.

Ist ein Elektroschocker in Deutschland erlaubt? Unter Umständen ja.
Ist ein Elektroschocker in Deutschland erlaubt? Unter Umständen ja.

Die Bezeichnung Taser als Synonym stammt von den Geräten eines bestimmten Herstellers, der vormals unter dem Namen TASER International tätig war. Es handelt sich also eigentlich nur um die bestimmten Geräte dieser Firma. Allerdings ist die Bezeichnung in den Alltagsgebrauch übergegangen.

Doch sind Taser bzw. Elektroschocker in Deutschland erlaubt? Grundsätzlich gilt, dass Elektroschocker in Deutschland unter die Regelungen des Waffengesetzes (WaffG) fallen. Gemäß Anlage 2 WaffG gilt:

Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: […]

Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit;

Im Klartext bedeutet dies, Elektroschocker sind nur erlaubt, wenn sie amtlich zugelassen sind und das entsprechende Siegel aufweisen, andernfalls sind Taser nicht legal in Deutschland. Das Prüfzeichen muss von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt stammen. Sind Taser so als legal gekennzeichnet, bedeutet dies meist, dass die Geräte im Vergleich eine geringere Stromstärke aufweisen und sich nach einer bestimmten Zeit automatisch abschalten. So soll ein Schaden bzw. eine Gefahr für Gesundheit und leben ausgeschlossen werden.

Taser sind verboten, wenn es sich um Distanz-Elektroschocker handelt.
Taser sind verboten, wenn es sich um Distanz-Elektroschocker handelt.

Wollen Sie also einen Taser bzw. Elektroschoker kaufen und das legal, müssen Sie darauf achten, dass ein solcher Nachweis vorhanden ist.

Elektroschocker sind legal in Deutschland, wenn sie die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Tun sie dies nicht, sind der Umgang und somit auch der Erwerb dieser Geräte grundsätzlich untersagt. Ist ein Taser in Deutschland erlaubt, muss kein Waffenschein vorhanden sein. Allerdings ist der Verkauf legaler Elektroschocker nur an Personen ab 18 Jahren gestattet.

Grundsätzlich sind folgende Elektroschocker nicht erlaubt:

  • Geräte ohne Prüfsiegel
  • Geräte, die nicht als Taser erkennbar sind ( z. B. in Form von Handys, Taschenlampen usw.)
  • Distanz-Elektroschocker (Air-Taser, Elektroschockpistolen)

Letztere Varianten werden in Deutschland, wenn überhaupt, nur von geschulten Beamten der Polizei, Bundespolizei und der Bundeswehr eingesetzt.

Darf man Elektroschocker mit sich führen?

Sind Elektroschocker nicht erlaubt, ist neben dem Erwerb und Besitz auch das Führen in der Öffentlichkeit untersagt. Darüber hinaus dürfen diese Geräte in Deutschland weder verkauft noch nach Deutschland eingeführt werden. Das Verbot gilt zudem für Geräte, die nicht klar als Taser erkennbar sind. Missachten Sie diese Vorgaben, machen Sie sich strafbar.

Der Einsatz von einem Elektroschocker ist nur erlaubt, wenn es sich dabei um einen Akt der Selbstverteidigung handelt. Setzten Sie die Waffen als Angriffswaffe ein, machen Sie sich in der Regel ebenfalls strafbar.

Zugelassene Taser: Erlaubt ist das Mitführen. Ein Einsatz darf nur der Selbstverteidigung dienen.
Zugelassene Taser: Erlaubt ist das Mitführen. Ein Einsatz darf nur der Selbstverteidigung dienen.

Achtung: Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Sie auch legale Elektroschocker nicht mit sich führen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, sofern eine Genehmigung vorhanden ist.

Strafbarkeit bei Elektroschockern

Erwerben Sie Elektroschocker, die nicht erlaubt sind, kann die Sendung, falls per Post geschickt, durch den Zoll beschlagnahmt werden. In diesem Fall droht dann ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein solches wird auch eingeleitet, wenn Sie bei einer Kontrolle mit einem unerlaubten Taser erwischt werden.

Welches Strafmaß drohen kann, ist in § 52 WaffG definiert. Demnach kann ein Verstoß mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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