Beschussgesetz (BeschG): Welche Waffen fallen unter diese Regelungen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Beschussgesetz (BeschG)

Was ist im Beschussgesetz geregelt?

Das Beschussgesetz ist Teil des Waffenrechts und stellt neben dem Waffengesetz die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Feuerwaffen, Munition und bestimmten anderen Waffen dar.

Wird jede Waffe beschossen?

Nein, nicht jede Waffe, die unter die Regelungen des Beschussgesetzes fällt, unterliegt auch einer Beschusspflicht. Welche Vorschriften diesbezüglich wichtig sind und was in einer Beschussprüfung genau passiert, haben wir hier zusammengefasst.

Was macht das Beschussamt?

Die Beschussämter sind für die Prüfung und Zulassung von Jagdwaffen, Sportwaffen, Verteidigungswaffen und Munition zuständig. Sie führen die Beschussprüfung für diese durch. Welche weiteren Institutionen hier von Bedeutung sind, lesen Sie hier.

Inhalt des Beschussgesetzes: Eine kurze Übersicht

Feuerwaffen und deren Munition, die in Deutschland zum Einsatz kommen, unterliegen strengen waffenrechtlichen Regelungen. Neben dem Waffengesetz gibt es auch gesetzliche Vorschriften, die das Prüfen und Zulassen dieser Waffen betreffen. Das Beschussgesetz (BeschG) sowie die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV) sind in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Durch den vollständigen Namen des Gesetzes wird bereits dessen Grundaufgabe deutlich, denn dieser lautet „Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen“.

Im BeschG sind Vorgaben zur Zulassung und Prüfung von Waffen definiert.
Im BeschG sind Vorgaben zur Zulassung und Prüfung von Waffen definiert.

Gesetz und Verordnung bilden somit die Grundlage für Bestimmungen zur Verwendungssicherheit von bestimmten Waffen sowie Munition und definieren Vorgaben, die bei der Zulassung dieser herangezogen werden. Die Prüfung und Zulassung erfolgen in der Regel, um die Anwendung für die Nutzer als auch für Dritte so sicher wie möglich zu machen. 

In vier Abschnitten mit insgesamt 22 Paragraphen beinhaltet das Beschussgesetz Standards für Waffen und Munition, die für eine Zulassung in Deutschland erfüllt sein müssen. Neben dem Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes sind unter anderem Vorgaben zur sowie Ausnahmen von der Beschusspflicht oder auch Zuständigkeiten und Befugnisse definiert. Die entsprechende Verordnung (BeschussV) spezifiziert und ergänzt diese Vorschriften.

Für welche Waffen gilt das Beschussgesetz?

Unter die Regelungen des Beschussgesetzes fallen nicht nur die reinen Feuerwaffen und deren Munition, sondern auch Böller, hoch beanspruchte Teile der Waffen und sonstige Waffen. Das bedeutet unter anderem, dass sogenannte Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte einer Prüfung und Zulassung der Behörden unterliegen, bevor eine Nutzung in Deutschland überhaupt stattfinden kann.

Folgende Paragraphen befassen sich mit den Waffen, die gemäß BeschG geprüft und zugelassen werden müssen:

  • § 7 Beschussgesetz: Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen […]
  • § 8 Beschussgesetz: Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • § 8a Beschussgesetz: Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen […]
  • § 9 Beschussgesetz: Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
  • § 10 Beschussgesetz: Zulassung von pyrotechnischer Munition
  • § 11 Beschussgesetz Zulassung sonstiger Munition

Demnach die genannten Waffen und Munition zulassungspflichtig, aber nicht für alle besteht eine Prüfungs- bzw. Beschusspflicht.

Beschusspflicht bei Waffen: Was bedeutet das?

Ist gemäß Beschussgesetz für eine Waffe oder Munition einer Prüfung vorgesehen, handelt es sich dabei um die Beschussprüfung. Diese wird durchgeführt, um zu testen, ob die Waffe bzw. höchstbeanspruchten Bauteile dieser der Belastung des Schießens mit der vorgesehenen und zugelassenen Munition standhalten.

Im Prinzip wird die Anwendung der Waffe getestet, diese also abgefeuert. Die Standards für diese Prüfung sind bundeseinheitlich geregelt. So findet der Beschuss üblicherweise mit einer Munition statt, deren Treibladung um 30 Prozent erhöht wurde. Zeigen die Waffen Beschädigungen oder Mängel, werden sie beanstandet und erhalten zunächst keine Zulassung für den Gebrauch in Deutschland.

Die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz ergänzt die Vorgaben von diesem.
Die Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz ergänzt die Vorgaben von diesem.

Dabei wird gemäß Beschussgesetz zwischen verschiedenen Arten der Prüfung unterschieden. In Deutschland gibt es neben der normalen Beschussprüfung die verstärkte Prüfung, die Stahlschrotprüfung für Flinten, die Schwarzpulverbeschussprüfung für Vorderlader u. Ä., die Instandsetzungsbeschussprüfung (z. B. nach Reparatur, Austausch von Bauteilen usw.) sowie die freiwillige Beschussprüfung (z. B. Test auf Schäden bei alten Waffen).

Es kann sich um eine Einzelzulassung oder auch um Typenzulassungen handeln, die so geprüft werden. Ist die Prüfung erfolgreich, erhält die Waffe sowie auch die Munition ein Beschusszeichen.

Diese Marken oder Markierungen werden durch die prüfende Behörde zugewiesen und sind international in den Ländern anerkannt, in den die Überwachung der C.I.P. (Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives, auf Deutsch: Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen) gilt.

Zu den Mitgliedern der Kommission gehören:

  • Belgien
  • Chile
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Italien
  • Österreich
  • Russische Föderation
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich

Wer führt die Prüfung und Zulassung durch?

Für die Prüfung und Zulassung nach dem Beschussgesetz sind die Beschussämter zuständig. Derzeit gibt es in Deutschland sechs Einrichtungen. Diese befinden sich in Ulm (BW), München, Mellrichstadt (beide Bayern), Köln (NRW), Kiel (SH) und Suhl (Thüringen). Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen eine Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) oder die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) notwendig bzw. vorgeschrieben.

Durch die Beschussämtern werden folgende Waffen geprüft:

  • Jagdwaffen
  • Sportwaffen
  • Verteidigungswaffen
  • Munition

Zusätzlich prüfen einige Ämter auch Schutzeinrichtungen wie schusssichere Westen, Sicherheitsfahrzeuge oder Panzerglas etc. In den genannten Bundesanstalten steht unter anderem die Bauartzulassung von Handfeuerwaffen (PTB) oder die Zulassung pyrotechnischer Munition (BAM) im Mittelpunkt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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