Bremslicht funktioniert nicht: Wie verhalten Sie sich?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bremslicht funktioniert nicht: Was tun?

FAQ: Bremslicht funktioniert nicht

Kann ich ein Bremslicht selbst austauschen?

Stellen Sie fest, dass Ihr Bremslicht nicht funktioniert, dann können Sie es natürlich selbst austauschen. Können Sie den Defekt der Bremsleuchte allerdings nicht selbst beheben, müssen Sie eine Werkstatt aufsuchen.

Wie viel kostet es, ein Bremslicht zu reparieren?

Ist Ihr Bremslicht defekt, können die Kosten je nach Ursache, Fahrzeugtyp und Werkstatt variieren. Ist nur das Leuchtmittel kaputt, belaufen sie sich auf wenige Euro, bei einer aufwendigen Reparatur auf mehrere hundert Euro.

Hat das Bremslicht eine Sicherung?

Ja, die Bremsleuchte hat eine Sicherung, die auch häufig für ein defektes Bremslicht verantwortlich ist, wenn sie z. B. durchgebrannt ist. Mehr zu den Ursachen hier.

Bußgeldtabelle: Bremslicht funktioniert nicht

VerstoßBußgeld
Fahren mit Kfz oder Anhänger, obwohl Bremslichter nicht den Vorschriften entsprachen15 €
Warum funktioniert das Bremslicht nicht?
Warum funktioniert das Bremslicht nicht?

Ein defektes Bremslicht verstößt gegen die StVZO

Um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger unter anderem mit zwei funktionstüchtigen roten Bremsleuchten ausgestattet sein.

Dies schreibt § 53 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor und soll sicherstellen, dass der nachfahrende Verkehr rechtzeitig gewarnt und das Risiko von Auffahrunfällen minimiert wird.

Manchmal kommt es allerdings dazu, dass ein Bremslicht defekt ist. Funktioniert es nicht, ist nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet. Doch was kann die Ursache sein, wenn das Bremslicht nicht funktioniert und wie müssen Sie sich dann verhalten?

Bremslicht funktioniert nicht: Welche Ursache kann das haben?

Ist das Bremslicht Ihres Fahrzeugs defekt, kann die Ursache dafür unterschiedlich sein. Um das Problem zu beheben, ist es allerdings wichtig, den genauen Grund zu finden.

  • Defekte Glühbirne: Dies ist die häufigste Ursache, wenn das Bremslicht defekt ist. Oft brennt nur eine Glühbirne durch, sodass ein Bremslicht weiterhin funktioniert. Wenn das Bremslicht trotz neuer Birne nicht geht, liegt das Problem tiefer.
  • Defekter Bremslichtschalter: Das Bremslicht geht nicht mehr aus oder es leuchtet gar nicht, wenn der Bremslichtschalter defekt ist. Dieser Schalter, meist in der Nähe des Bremspedals, sendet das Signal zum Aufleuchten der Bremslichter.
  • Durchgebrannte Sicherung: Hat das Bremslicht eine Sicherung? Ja, jedes elektrische Bauteil ist abgesichert. Wenn die Sicherung für das Bremslicht durchbrennt, erhalten die Bremslichter keinen Strom mehr.
  • Korrosion oder lockere Kontakte: Feuchtigkeit und Schmutz können Korrosion an den Kontakten der Lampenfassungen verursachen. Auch Vibrationen können dazu führen, dass Kabel oder Stecker lose sind.
  • Kabelbruch: Seltener, aber möglich, ist ein Kabelbruch in der Verkabelung des Bremslichtsystems.

Fahrschulfrage: Das Bremslicht Ihres Fahrzeugs funktioniert nicht. Was kann die Ursache sein?

✓ Das Leuchtmittel ist defekt
✓ Die entsprechende Sicherung ist defekt
X Der Füllstand der Bremsflüssigkeit ist zu gering

Was tun, wenn das Bremslicht nicht funktioniert?

Bremslicht defekt - Was muss ich tun?
Bremslicht defekt – Was muss ich tun?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Bremslicht nicht funktioniert, ist die richtige Reaktion entscheidend, um Gefahren zu vermeiden und Bußgeldbescheide zu verhindern.

Fahren Sie, wenn möglich, nur noch bei Tageslicht und vermeiden Sie unnötige Fahrten.

Halten Sie größeren Abstand zum Vordermann und signalisieren Sie Bremsmanöver ggf. durch Handzeichen.

Überprüfen Sie zunächst die Glühbirnen. Diese können Sie oft selbst austauschen. Ist die Birne in Ordnung oder das Bremslicht geht nicht trotz neuer Birne, prüfen Sie die Sicherung und den Bremslichtschalter.

Wenn Sie die Ursache nicht selbst finden oder beheben können, sollten Sie umgehend eine Werkstatt aufsuchen.

Bremslicht defekt: Droht eine Strafe?

Bremslicht funktioniert nicht: Droht eine Strafe?
Bremslicht funktioniert nicht: Droht eine Strafe?

Ein kaputtes Bremslicht verstößt gegen die Beleuchtungsvorschrift der StVZO und wird sanktioniert.

Doch wie hoch ist das Bußgeld, wenn das Bremslicht defekt ist?

Laut Bußgeldkatalog stellt ein kaputtes Bremslicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro, wenn Sie von der Polizei angehalten werden.

Verursachen Sie jedoch einen Auffahrunfall, kann dies negative Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer aufgrund der defekten Bremsleuchte eine Teilschuld bei Ihnen annehmen.

Auswirkungen auf die Probezeit: Ein defektes Bremslicht wird in der Regel als weniger schwerwiegender Verstoß gewertet und hat daher keinen direkten Einfluss auf die Probezeit. Dennoch ist es ratsam, den Defekt schnellstmöglich zu beheben.

Anhänger-Bremslicht funktioniert nicht

Ihr Anhänger-Bremslicht geht nicht? Auch dann droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Ihr Anhänger-Bremslicht geht nicht? Auch dann droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Ihr Anhänger-Bremslicht funktioniert nicht? Dann sollten Sie zusätzlich zur Beleuchtung des Anhängers auch die Verbindung zum Zugfahrzeug.

Korrosion an der Anhängersteckdose oder ein defektes Kabel im Anhänger sind hier häufige Ursachen.

Auch hier sollten Sie umgehend handeln und die Ursache des Defekts finden. Können Sie das Problem nicht selbst lösen, sollten Sie eine Werkstatt aufsuchen, da ein nicht funktionierendes Bremslicht am Anhänger ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro geahndet wird.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt informiert Verbraucher auf bussgeldkatalog.net zu wichtigen Themen rund um das Verkehrsrecht. Seine Zulassung erhielt er 2013, nachdem er ein Jura-Studium in Rostock sowie sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen erfolgreich absolvierte.

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