Halten auf Radweg und Schutzstreifen: Welche Vorschriften gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Halten auf dem Radweg

Bußgeldkatalog zum Halten auf dem Radweg

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
112070Sie hiel­ten auf einem un­beschil­derten Rad­weg.50
112071Sie hiel­ten auf einem un­beschil­derten Rad­weg und be­hin­derten da­durch An­dere.55
112072Sie hiel­ten auf einem un­beschil­derten Rad­weg und ge­fähr­deten da­durch An­dere.70
112073Sie hiel­ten auf einem un­beschil­derten Rad­weg. Es kam zum Un­fall.90
141570Sie hiel­ten auf einem Rad­weg (Zei­chen 237).50
141571Sie hiel­ten auf einem Rad­weg (Zei­chen 237) und be­hin­derten da­durch An­dere.55
141572Sie hiel­ten auf einem Rad­weg (Zei­chen 237) und ge­fähr­deten da­durch An­dere.70
141573Sie hiel­ten auf einem Rad­weg (Zei­chen 237). Es kam zum Un­fall.90
141090Sie hiel­ten auf einem Geh- und Rad­weg (Zei­chen 240 / 241).50
141091Sie hiel­ten auf einem Geh- und Rad­weg (Zei­chen 240 / 241) und be­hin­derten da­durch An­dere.55
141092Sie hiel­ten auf einem Geh- und Rad­weg (Zei­chen 240 / 241) und ge­fähr­deten da­durch An­dere.70
141093Sie hiel­ten auf einem Geh- und Rad­weg (Zei­chen 240 / 241). Es kam zum Un­fall.90
142170Sie hiel­ten ver­bots­wi­drig auf ei­nem Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr (Zei­chen 340).55
142671Sie hiel­ten ver­bots­wi­drig auf ei­nem Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr (Zei­chen 340) und be­hin­derten da­durch An­dere.701
142672Sie hiel­ten ver­bots­wi­drig auf ei­nem Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr (Zei­chen 340) und ge­fähr­deten da­durch An­dere.801
142673Sie hiel­ten ver­bots­wi­drig auf ei­nem Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr (Zei­chen 340). Es kam zum Unfall.1001

FAQ: Halten auf dem Radweg

Ist das Halten auf dem Radweg erlaubt?

Nein, Radwege sind grundsätzlich nur dem Fahrradverkehr vorbehalten und dürfen daher gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von Kfz nicht zum Halten genutzt werden.  

Wie darf man einen Schutzstreifen für Radfahrer nutzen?

Autofahrer dürfen Schutzstreifen für Radfahrer nur bei Bedarf befahren, etwa um dem Gegenverkehr auszuweichen. Dabei ist eine Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Das Halten auf einem Fahrradschutzstreifen ist hingegen untersagt.

Was kostet das Halten auf dem Fahrradweg?

Verkehrsteilnehmer, die auf einem Radweg halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Geldsanktion zwischen 50 und 90 Euro vor. Für das unerlaubte Halten auf dem Fahrradstreifen fällt das Bußgeld höher aus und auch ein Punkt in Flensburg kann drohen. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.

Was besagt die StVO zum Halten auf Fahrradschutzstreifen und Radweg?

Erlaubt der Gesetzgeber das Halten auf dem Radweg? Ob ein Bußgeld droht, verrät dieser Ratgeber.
Erlaubt der Gesetzgeber das Halten auf dem Radweg? Ob ein Bußgeld droht, verrät dieser Ratgeber.

Müssen sich Fahrrad- und Autofahrer die Straße teilen, sind Konflikte und gefährliche Situationen nicht ausgeschlossen. Um den Radlern mehr Sicherheit zu verschaffen, gibt es vielerorts speziell ausgezeichnete Radwege. Markiert werden diese durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241.

Gemäß StVO dürfen die als Fahrradweg gekennzeichneten Bereiche der Fahrbahn oder des Gehweges ausschließlich von Fahrradfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern genutzt werden. Das bedeutet auch, dass mit anderen Fahrzeugen das Halten auf dem Radweg bei kurzen Erledigungen oder um Personen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, grundsätzlich nicht gestattet ist. Fahrzeugführer, die diese Verkehrsregel nicht beachten und unerlaubt auf dem Fahrradweg halten, droht ein Bußgeld.  

Neben dem Radweg gibt es außerdem den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer. Gekennzeichnet wird dieser durch eine unterbrochene Linie auf der Fahrbahn. Zusätzlich dazu wird die Fahrbahnmarkierung in regelmäßigen Abständen durch das Sinnbild „Radverkehr“ auf der Fahrbahn ergänzt.

Im Gegensatz zum Radweg erlaubt der Gesetzgeber Kfz das Befahren der Schutzstreifen, allerdings gilt es dabei mehrere Vorgaben zu beachten. So darf der Radverkehr nicht gefährdet werden und das Befahren ist nur bei Bedarf zulässig. Dies kann insbesondere beim Ausweichen vor dem Gegenverkehr der Fall sein. Ungeachtet dessen ist es allerdings nicht erlaubt, auf dem Schutzstreifen für Radfahrer zu halten.

Auf dem Fahrradweg oder Schutzstreifen halten: Welche Strafe droht?

Hohes Bußgeld: Das Halten auf dem Fahrradweg ist kein Kavaliersdelikt.
Hohes Bußgeld: Das Halten auf dem Fahrradweg ist kein Kavaliersdelikt.

Da es nicht erlaubt ist, auf dem Radweg oder Fahrradschutzstreifen zu halten, müssen Fahrzeugführer, die gegen diese Verkehrsregeln verstoßen, mit Sanktionen rechnen. Halte- und Parkverstöße gelten üblicherweise als Ordnungswidrigkeit, weshalb der Bußgeldkatalog Anwendung findet.

Für das Halten auf dem Radweg liegt das Bußgeld mindestens bei 50 Euro. Geht der Verstoß mit einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, erhöht sich die Geldsanktion auf 55 bzw. 70 Euro. Führt das Fehlverhalten zu einem Unfall, zieht dies ein Bußgeld von 90 Euro nach sich.

Für das unerlaubte Halten auf dem Schutzstreifen fällt das Bußgeld höher aus als für das Halten auf dem Radweg. So müssen Verkehrssünder zwischen 55 und 100 Euro zahlen. Zudem sieht der Bußgeldkatalog bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall auch einen Punkt in Flensburg vor.

Wichtig! Halten Sie auf dem Radweg länger als 3 Minuten oder verlassen Sie Ihr Fahrzeug, wertet der Gesetzgeber dies gemäß § 12 Abs. 2 StVO als Parken auf dem Radweg.

Video: Infos zum Thema „Halten und Parken“

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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Kommentare

  1. Schöner sagt:

    Ist es erlaubt, auf einem ca 1,40 m breiten, in der Fahrbahnmitte liegenden elfenbeinfarbigen „Allzweckstreifen“ mit dem PKW zu halten oder zu parken?

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