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Ein energie- und geldsparendes Saugen
Die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Kommission schlägt Wellen. Immer mehr Produkte erhalten eigene Verordnungen. Diese sollen erreichen, dass die jeweiligen Geräte umweltgerecht produziert werden und bei gleicher oder sogar erhöhter Effizienz energiesparender funktionieren.
So existiert seit Juli 2013 auch eine eigene EU-Verordnung für Staubsauger, die im September 2014 in Kraft getreten ist.
Wie beeinflusst die EU-Staubsauger-Verordnung die zukünftigen Modelle in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft? Was besagt das Energielabel, das ab sofort auf allen neuen Saugern angebracht wird? Sind die neuen Gerätschaften wirklich so effizient, wie es sich die Verantwortlichen vorstellen? Und wer steckt eigentlich hinter dieser Entscheidung? Antworten auf diese Fragen und allgemeine Tipps zum Thema finden sich im vorliegenden Ratgeber.
FAQ: EU-Staubsauger-Verordnung
Die EU-Staubsauger-Verordnung gibt es bereits seit 2014. Das hauptsächliche Ziel des Gesetzes ist es, den Stromverbrauch durch Staubsauger dauerhaft zu verringern. Die Umwelt soll dadurch nicht mehr unnötig belastet werden.
Informationen zu den konkreten Vorgaben, die Staubsauger gemäß der Verordnung erfüllen müssen, finden Sie hier.
An dieser Stelle können Sie nachlesen, ob die verminderte Motorenleistung von Staubsaugern dazu führt, dass die Saugstärke und damit der Säuberungseffekt nachlässt oder ob es sich dabei um eine Falschannahme handelt.
Genaue Zahlen für die zukünftige Energieeffizienz der Staubsauger
Seit dem 1. September 2014 gelten im Sinne der EU-Staubsauger-Verordnung erhöhte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der einzelnen Sauger. Dabei werden durch die Gesetzesvorgaben verschiedene Aspekte beeinflusst. Natürlich liegt ein besonderer Fokus auf dem eigentlichen Stromverbrauch. So müssen die maximale Nennleistungsaufnahme von einem Staubsauger laut EU unter 1600 Watt (W) und der jährliche Durchschnittsverbrauch bei 62 Kilowattstunden (kWh) liegen.
Die Vorgaben beschränken sich jedoch nicht nur auf den Energieverbrauch. Auch die Effizienz der Staubaufnahme ist geregelt. Diese muss aktuell auf harten Böden 95 und auf Teppichen mindestens 70 Prozent betragen. Und schon ab September 2017 sollen schärfere Auflagen gelten:
- Die Nennleistungsaufnahme darf dann nur noch 900 Watt betragen.
- Der Stromverbrauch im Durchschnittshaushalt muss pro Jahr unter 43 kWh liegen.
- 80 Dezibel sind als durchschnittliche Maximal-Lautstärke vorgegeben.
- Nicht mehr als 1 Prozent Staubemissionen dürfen auftreten.
- Jeder Staubsaugermotor muss eine Lebensdauer von mehr als 500 Stunden besitzen.
- Die Schläuche sollen in jedem Fall 40.000 Schwenkungen unter Belastung aushalten.
- Die Staubaufnahme muss auf harten Böden 98 und auf Teppichen mindestens 75 Prozent betragen.
Es sind jedoch nicht alle Apparate von der EU-Richtlinie für Staubsauger betroffen. Ausgenommen davon sind Nasssauger, Industriestaubsauger, akkubetriebene Sauggeräte, Saugroboter und Bohnermaschinen. Für diese Gerätetypen liegen bisher keine Vorgaben vor. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Verantwortlichen in Brüssel in Zukunft die Produktpalette diesbezüglich noch erweitern.
Wer steckt hinter der EU-Norm für Staubsauger?
Die Entwicklung der EU-Staubsauger-Verordnung und der nötigen umfangreichen Messverfahren begann schon im Jahr 2004. Verschiedene Institutionen waren daran beteiligt, darunter u. a. die Europäische Kommission, das Parlament, Umweltverbände und zuständige Behörden. Fünf Jahre später gab es erste Empfehlungen durch eine unabhängige Studie, die sich mit dem Spar-Potenzial auseinander gesetzt hatte.
Daraus ergaben sich Zahlen, die weitaus strenger waren als jene, die schließlich für Staubsauger durch die EU-Richtlinie umgesetzt werden mussten. So kam die Studie unter anderem mit einer 750-Watt-Begrenzung für das Jahr 2014 daher.
Die Wirkung vom neuen Energielabel
Bei den aktuellen Entwicklungen fragen sich viele Menschen, ob sie ihren alten Sauger jetzt zwingend verschrotten und sich dann ein neues Gerät kaufen müssen. Gerade vom finanziellen Standpunkt aus gesehen, ist das aber unsinnig. Selbst die Verantwortlichen hinter der Staubsauger-EU-Richtlinie raten davon ab. Ein Neukauf sollte erst dann erwogen werden, wenn das alte Modell den Geist aufgibt oder nicht mehr den eigenen Qualitätsansprüchen genügt.
Kommt es jedoch zur Neuanschaffung, hilft auch das neue Energielabel bei der Kaufentscheidung. Dieses bewertet sowohl den Energieverbrauch als auch die Reinigungskraft mit Noten von A (sehr gut) bis G (schlecht). Nicht zuletzt liefert es Hinweise darauf, welche Ausmaße die Lautstärke und die Staubemissionen annehmen.
Bieten Staubsauger mit mehr Energieeffizienz automatisch weniger Saugleistung?
Das neue Energielabel, welches durch die EU-Staubsauger-Verordnung eingeführt wurde, hat jedoch auch einige Kritiker. Diese behaupten vorrangig, dass eine verminderte Motorenleistung dazu führe, dass die Saugstärke und damit der Säuberungseffekt nachlasse.
Daraus resultiere eine längere Saugzeit und damit ein möglicherweise sogar höherer Stromverbrauch. Diese Behauptungen werden jedoch durch Untersuchungen der Stiftung Warentest kontinuierlich widerlegt.
So liegen die Testsieger der Stiftung in der Vergangenheit sogar oft unter den Watt-Grenzen, die durch die EU-Staubsauger-Verordnung vorgegeben werden. Denn bei der Leistung vom Gerät zählt die gesamte Konstruktion: Die Düse, die Führung des Luftstroms, die Dichtigkeit vom Gehäuse und die Filtertechnik wirken sich auf die Reinigungsleistung aus. Dies wird aus den Vorgaben für 2017 ersichtlich. Die Europäische Kommission macht darin auch klar erkennbare Auflagen zur Reinigungskraft.
Weitere Fragen und Antworten zur Thematik
Im Folgenden werden noch einige Fragen beantwortet, die in Bezug auf die noch recht junge EU-Staubsauger-Verordnung aufkommen können:
- Werden Staubsauger für Verbraucher in Zukunft teurer? Die Branchenverbände rechnen zunächst nicht mit Preiserhöhungen. Wie es nach den Verschärfungen im September 2017 aussieht, ist noch nicht abzusehen. Aktuell sieht es aber nicht höheren Preisen aus.
- Ist die Stromersparnis durch den Einsatz neuer Geräte wirklich so groß? Es ist nicht ganz abzusehen, ob sparsame Staubsauger die Stromimporte in Zukunft großartig mindern können. Ein gewisser Beitrag zur Schonung der Umwelt wird dadurch aber mit Sicherheit geleistet.
- Hat die Reform wirkliche Nachteile? Negative Folgen hat die EU-Staubsauger-Verordnung kaum, weder für die Verbraucher noch für die Hersteller. Konsumenten werden nicht gezwungen, Neuanschaffungen zu erwerben, und die neuen Geräte leiden prinzipiell nicht unter schwächerer Reinigungsleistung. Hersteller erhalten genug Zeit, ihre Produktionen umzustellen und profitieren ebenfalls von den einheitlichen Standards über die Ländergrenzen hinweg.