Das Wochenendfahrverbot in der EU

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Für wen gilt das Wochenendfahrverbot?

Das Wochenendfahrverbot für Lkw

In Deutschland gibt es ein Wochenendfahrverbot für Lkw.
In Deutschland gibt es ein Wochenendfahrverbot für Lkw.

Es gibt verschiedene Fahrverbote für Lkw, eines davon ist das Wochenendfahrverbot. Das Wochenendfahrverbot für Lkw wurde schon 1956 in Deutschland eingeführt, um die Anwohner vor Lärm ebenso wie die Umwelt zu schützen. Zugleich sorgte das Verbot dafür, dass die Sonntagsruhe eingehalten wurde.

Doch wen betrifft das Wochenendfahrverbot und was besagt es eigentlich genau? Lkw-Fahrverbote sind in Europa nicht unüblich, doch inwieweit unterscheiden sie sich von den deutschen Regelungen? All diese für Lastkraftwagenfahrer wichtigen Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: Wochenendfahrverbot 

Gibt es in Deutschland ein Wochenendfahrverbot?

Ein Lkw-Fahrverbot schreibt der Gesetzgeber am Sonntag sowie an verschiedenen Feiertagen vor. Darüber hinaus kommt während der Ferien zu weiteren Einschränkungen.

Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot?

Betroffen sind Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger.

Welche Fahrzeuge sind von Fahrverboten am Wochenende ausgenommen?

Über Ausnahmen informieren wir Sie hier.

Was ist das Wochenendfahrverbot und für wen gilt es in Deutschland?

Das Wochenendfahrverbot bedeutet, dass sich an Sonn- und auch an gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 22 Uhr keine Lastkraftwagen auf den Straßen aufhalten dürfen, deren Gesamtgewicht 7,5 Tonnen überschreitet oder die mit Anhänger fahren. Außerdem wurde für Zeiten, in denen traditionell mit einem großen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, eine zusätzliche Beschränkung eingeführt. Vom 1. Juli bis zum 31. August gilt das Lkw-Fahrverbot auch am Samstag, sodass ausgewählte Straßen von 7 bis 20 Uhr nur von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt werden können. Welche Strecken in der Ferienzeit vom Samstagsfahrverbot betroffen sind, kann von den Lastwagenfahrern unter der Ferienreiseverordnung (§1 FerReiseV) nachgelesen werden.

Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot

Einsatzfahrzeuge sind vom Wochenendfahrverbot nicht betroffen.
Einsatzfahrzeuge sind vom Wochenendfahrverbot nicht betroffen.

Die Lkw-Fahrverbote in Europa sind allerdings selten so rigoros, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. So gibt es in der Regel Ausnahmen von den Verboten, weil entweder die Ware oder die Insassen des Wagens aus bestimmten Gründen schnellstmöglich zum Bestimmungsort transportiert werden sollen. Darüber, welche Länder welche Ausnahmen zulassen, sollte sich der Fernfahrer rechtzeitig informieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, in dringlichen Fällen eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sodass der Lkw dennoch an den verbotenen Tagen am Straßenverkehr teilnehmen kann. Damit der Antrag bewilligt wird, braucht es jedoch eine gute Begründung für die geplante Fahrt. Der Verweis auf die wirtschaftliche Notwendigkeit oder die große Konkurrenz unter den verschiedenen Transportunternehmen wird in der Regel nicht ausreichen, um die Erlaubnis zu erhalten, auch während des Wochenendfahrverbots Fahrten zu unternehmen.

Nach § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt das Wochenendfahrverbot nicht:

  • Für den kombinierten Güterverkehr von Schiene-Straße (Entfernung von 200 km) und Hafen-Straße (Entfernung max. 150 km)
  • Für den Transport von Frischeerzeugnissen (z.B. Milch, Fleisch, Fisch oder Gemüse)
  • Im Falle eines Unfalls für die Pannenhilfe, die Bergungs- oder Abschleppfahrzeuge
  • Für den Transport lebender Tiere (z.B. Bienen)
  • Für Rettungsfahrzeuge, Einsatzwagen der Polizei und Feuerwehr oder des Militärs
  • Für Leerfahrten, die dem späteren Transport von Frischeerzeugnissen, lebenden Tieren oder der Unfallhilfe dienen

Welche Konsequenzen hat das Ignorieren des Wochenendfahrverbots?

Ein Fahrer, der trotz Wochenendfahrverbot mit seinem Lkw auf deutschen Straßen unterwegs ist und von der Polizei angehalten wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro rechnen. Das Transportunternehmen, dass diese gesetzeswidrige Fahrt zugelassen oder sogar angeordnet hat, wird mit 570 Euro zur Kasse gebeten.

Lkw-Fahrverbote in Europa: Welche Vorschriften gelten in anderen Ländern?

So verschieden die Länder sind, so verschieden sind auch ihre Regelungen zu den Fahrverboten für Lkw. Im Folgenden sollen nicht die Vorschriften aller Länder Europas vorgestellt werden, sondern es werden einige herausgegriffen und kurz vorgestellt.

Das Lkw-Fahrverbot in Österreich

Gibt es ein Wochenendfahrverbot in Österreich?
Gibt es ein Wochenendfahrverbot in Österreich?

Wie bei dem deutschen Wochenendfahrverbot gilt die Regelung in Österreich für alle Lkw, deren Gewicht 7,5 Tonnen überschreitet, zusätzlich auch für solche, die 3,5 Tonnen auf die Waage bringen und mit Anhänger fahren oder für jene, deren Anhänger mindestens 3,5 Tonnen wiegt. Das Fahrverbot für Lkw in Österreich gilt jeden Sonn- und Feiertag von 0 bis 22 Uhr.

Im Gegensatz zum deutschen Samstagsfahrverbot ist in Österreich auch jeder reguläre Samstag vom Lkw-Wochenendfahrverbot betroffen. In Österreich darf an diesem Tag von 15 bis 24 Uhr keiner der verbotenen Lastwagen unterwegs sein. Auf manchen Strecken beginnt die Sperrzeit bereits samstags um 8 Uhr in der Frühe. Welche Straßen von dieser Regelung betroffen sind, darüber sollte sich jeder Fernfahrer vor Antritt der Reise informieren.

Das Sonntagsfahrverbot in Österreich beginnt schon recht früh. Samstags von 15 bis sonntags 22 Uhr dürfen durch das Fahrverbot in Österreich keine schweren Lkw auf den Straßen unterwegs sein.

Fahrverbot für Lkw in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein Wochenendfahrverbot. Hier müssen die Lkw lediglich an Sonn- und Feiertagen auf den Parkplätzen ausharren. Das Sonntagsfahrverbot in der Schweiz trifft alle Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht von 0 bis 24 Uhr. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass es nur wenige Feiertage gibt, die in allen Kantonen gelten. Deshalb empfiehlt es sich auch hier, sich als Fahrer mit den jeweiligen Gegebenheiten vertraut zu machen, da das Feiertagsfahrverbot dann auch nur bestimmte Kantone betrifft. In der Regel ist der Transitverkehr über die nationalen Autobahnen vom Fahrverbot nicht betroffen.

Fahrverbote in Italien und Frankreich

Es gibt nicht viele Lkw-Fahrverbote in Italien, die Fernfahrer bei der Routenplanung berücksichtigen müssen. Auch hier sind an Sonn- und Feiertagen alle Straßen für den Lkw-Verkehr gesperrt. Die Zeiträume, in denen das Lkw-Fahrverbot für Italien besteht, unterscheiden sich je nach Monat leicht. Von Oktober bis Mai gilt das Sonntagsfahrverbot in den Zeiten von 9 bis 22 Uhr. Während der Sommermonate (Juni, Juli, August und September) besteht es hingegen bereits von 7 bis 22 Uhr. Das Fahrverbot für Lkw gilt in Italien für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Gewicht 7,5 Tonnen überschreitet.

Durch das Lkw-Fahrverbot in Europa soll u. a. das Staurisiko sinken.
Durch das Lkw-Fahrverbot in Europa soll u. a. das Staurisiko sinken.

Das Lkw-Fahrverbot betrifft in Frankreich nicht das gesamte Wochenende. Es beginnt am Samstag um 22 Uhr und endet am Sonntag ebenfalls um 22 Uhr. Im Wesentlichen handelt es sich also um ein Sonntagsfahrverbot, da in Frankreich die Straßen fast den gesamten Samstag über befahren werden dürfen.

Das Fahrverbot für Lkw gilt in Frankreich ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder für solche, die (unabhängig vom Gewicht) gefährliche Güter transportieren. An Feiertagen werden die Lastkraftwagen ebenfalls von allen Straßen verbannt. Hier tritt das Verbot, ähnlich zur Wochenendregelung, am Vorfeiertag um 22 Uhr in Kraft und währt wiederum 24 Stunden.

Zur Ferienzeit greifen auch in Frankreich besondere Regelungen, um Staus zu vermeiden. Von Ende Juli bis Ende August dürfen die Lkws an Samstagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Um ein wirkliches Wochenendfahrverbot für Lkw handelt es sich jedoch nicht, da sie von 19 bis 24 Uhr wieder unbeeinträchtigt fahren können.

Lkw-Fahrverbote in Spanien, Ungarn und Tschechien

In Spanien gibt es kein Wochenendfahrverbot. Statt genereller, gelten hier nur regionale Verbote, über die sich die Fernfahrer gezielt informieren sollten. Ein generelles Lkw-Fahrverbot betrifft in Spanien lediglich Gefahrguttransporte, die an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 24 Uhr nicht gestattet sind. Am 1., dem 31. Juli und dem 1. August ist der Transport von gefährlichen Gütern den gesamten Tag über untersagt. Auch in Spanien wird am Vorfeiertag, sofern es sich nicht um einen Samstag handelt, ein Fahrverbot für besagte Transporte von 15 bis 24 Uhr verhängt.

An Feier- und Sonntagen gibt es auch ein Lkw-Fahrverbot in Ungarn. Alle Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sollten an diesen Tagen von 0 bis 22 Uhr auf einem Rastplatz abgestellt werden. An Samstagen und Vorfeiertagen beginnt das Verbot bereits, sodass die Straßen ab 22 Uhr für 24 Stunden Lkw-frei sind. In Ungarn gibt es zudem eine spezielle Regelung für die Ferienzeit (1. Juli bis 31. August), nach der an allen Samstagen ab 15 Uhr bis sonntags 22 Uhr die Fahrt der schweren Fahrzeuge untersagt ist.

Ausgenommen vom Fahrverbot ist der internationale Verkehr im Zeitraum vom 4. November bis 1. März, sofern die Wagen dem Euro-3-Standard oder besser entsprechen.
In vielen Ländern gibt es kein generelles Wochenendfahrverbot für Lkw.
In vielen Ländern gibt es kein generelles Wochenendfahrverbot für Lkw.

Das Lkw-Fahrverbot in Tschechien gilt an allen Sonn-, sowie Feiertagen von 13 bis 22 Uhr. Es betrifft alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die schwerer als 7,5 Tonnen sind und die Autobahn, internationale Straßen oder Nationalstraßen benutzen möchten. Zudem gilt in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August ein gesondertes Fahrverbot. Freitags darf zwischen 17 bis 21 Uhr, samstags zwischen 7 bis 13 Uhr und sonntags von 13 bis 22 Uhr kein Lastwagen über 7,5 Tonnen auf besagten Straßen unterwegs sein.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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