Die EU-Ökodesign-Richtlinie auf dem Vormarsch

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch die Öko-Richtlinie sollen mehr energiesparende Produkte hergestellt werden.

Die Stromrechnung senken und etwas für die Umwelt tun

Die ErP-Richtlinie: Leuchtmittel, Ventilatoren und viele andere Produktgruppen sind davon betroffen.
Die ErP-Richtlinie: Leuchtmittel, Ventilatoren und viele andere Produktgruppen sind davon betroffen.

Fast jeder Besitzer eines Hauses oder einer Mietwohnung kennt das Problem: Das Jahr neigt sich dem Ende zu und schon muss wieder ordentlich Geld für Strom nachgezahlt werden, dabei wurden doch erst die Beiträge erhöht.

So leidig das Thema auch ist, ohne elektrischen Strom können sich heute die meisten kein Leben mehr vorstellen. Denn dann gäbe es weder Computer, Smartphones, Fernseher noch Waschmaschinen.

Im Jahr 2009 verabschiedete jedoch die Europäische Union (EU) eine Richtlinie, die Strompreise in Zukunft senken und die Umwelt durch effektive Gestaltung schonen sollte – die sogenannte Ökodesign-Richtlinie oder auch 2009/125/EG.

Hier erfahren Sie alles über die Intentionen, die dahinter stecken. Darüber hinaus wird erklärt, welche Zukunftspläne die EU in Bezug auf Energie-Anforderungen von Produkten hat und wie sich die europäischen Vorgaben in Deutschland bei unterschiedlichen Geräten bemerkbar machen.

Spezifische Informationen zu Aspekten des Ökodesigns:

FAQ: Ökodesign-Richtlinie

Welchen Zweck erfüllt die Ökodesign-Richtlinie?

Mithilfe der Öko-Richtline sollen die Auswirkungen von Produkten, die für den Energieverbrauch relevant sind, reduziert werden. Zum Schutz der Umwelt wird dabei der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt, also von der Herstellung bis zur Entsorgung.

Für welche Produkte gelten Ökodesign-Anforderungen?

Der Ökodesign-Richtlinie unterliegen mittlerweile allerhand Produkte. So gelten entsprechende Anforderungen unter anderem für Leuchtmittel, Elektrogeräte, Haushaltsgeräte sowie Heiz- und Klimaanlagen. Besondere Beachtung fand bei der Einführung vor allem die EU-Staubsauger-Verordnung.

Dürfen Produkte, die nicht der Ökodesign-Richtlinie entsprechen, noch verkauft werden?

In der EU dürfen in der Regel nur Produkte in den Verkehrs gebracht werden, die den Anforderungen entsprechen. Verstoßen Unternehmen gegen diese Vorschrift, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bußgeld nach sich zieht.

Definition und Ursprung

Die Ökodesign-Richtlinie soll einen Rahmen darstellen, durch den Anforderungen für eine umweltgerechte Aufmachung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festgelegt werden können. Das klingt erst einmal sehr kompliziert. Im Grunde geht es aber nur darum, jedem EU-Land durch die Auflagen der Europäischen Kommission die Verpflichtung zu übertragen, mehr und mehr dafür zu sorgen, dass energiesparende Produkte hergestellt werden.

So ist die Ökodesign-Richtlinie auch als ErP-Richtlinie bekannt, was auf die englische Bezeichnung „Energy-related Products“ zurückzuführen ist. Innerhalb der EU wurde damit 2009 die EuP-Richtlinie („Energy-using Products“) ersetzt. Durch diese Änderung sind nicht länger nur Geräte von den EU-Vorgaben betroffen, die selbst mit Energie betrieben werden. Fortan sind auch Produkte erfasst, die den Verbrauch von Energie indirekt beeinflussen – wie es zum Beispiel bei Fenstern und Isoliermaterialien der Fall ist.

Die Umsetzung der Öko-Richtlinie in Bezug auf energieverbrauchsrelevante Produkte sollte nach den Auflagen der Europäischen Union eigentlich zeitnah in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen. In Deutschland dauerte es jedoch zwei Jahre, bis eine nationale Gesetzesgrundlage in Form des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) geschaffen wurde.

Die Zielsetzung der Ökodesign-Richtlinie und deren Umsetzung

Die EU-Ökodesign-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten.
Die EU-Ökodesign-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten.

Das große Ziel bei den Vorgaben ist es, Ressourcen bei der Herstellung, dem Betrieb und der Entsorgung von Produkten einzusparen, die in Bezug auf Energieverbrauch relevant sind.

Dabei wird grundsätzlich der komplette Lebenszyklus eines Gerätes in die Berechnungen miteinbezogen.

Es folgt eine Auswahl an Produkten, die unter die genannte Kategorie fallen:

  • Straßen- und Bürobeleuchtung
  • Fernsehgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Ventilatoren, Computermonitore
  • Staubsauger, Fernsehdecoder, Wäschetrockner, Klimageräte, Werkzeugmaschinen
Verkehrsmittel sind grundsätzlich nicht Teil einer der Produktgruppen, die von der Ökodesign-Richtlinie betroffenen sind.

Die ErP-Richtlinie soll Energie insofern einsparen, dass dadurch sparsamere Geräte entwickelt werden und die Umwelt weniger Belastung durch unnötigen Verbrauch erfährt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Rahmenrichtlinie. Das bedeutet, dass Durchführungsmaßnahmen an unterschiedlichen Produkten individuell festgelegt werden müssen.

Das ergibt deshalb Sinn, da beispielsweise Fernseher und Waschmaschinen nicht nach einem einheitlichen System bewertet werden können. Nach vorab durchgeführten Studien an einer Produktgruppe erstellt die EU-Kommission Ökodesign-Anforderungen, die anschließend in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Festgelegte Grenzwerte dürfen von Herstellern zu diesem Zeitpunkt nicht mehr überschritten werden – dabei kann es um Schadstoffkonzentrationen oder auch den reinen Energieverbrauch gehen.

Mögliche Zukunftsaussichten

Die Ökodesign-Richtlinie heute: Mit Transformatoren und Heizungsanlagen ist die Produktpalette gewachsen.
Die Ökodesign-Richtlinie heute: Mit Transformato­ren und Heizungsanlagen ist die Produktpalette gewachsen.

Die Ökodesign-Richtlinie wurde in den letzten Jahren kontinuierlich immer weiter umgesetzt und dadurch mehr und mehr umweltgerechte Produkte geschaffen. Doch noch ist die zugrunde­liegende Vision nicht erreicht:

Verbraucher treffen auf einen Markt, der vollständig aus sparsamen Elektrogeräten besteht.

So erweitern die Verantwortlichen in Brüssel die Produktpalette auch weiterhin und kündigen strengere Anforderungen an.

Bis 2019 sollen vorhandene Grenzwerte noch weiter verschärft werden. Dürfen neu im Handel erschienene Geräte wie Router und Videotelefone im Standby-Modus seit Januar 2015 nur sechs Watt verbrauchen, sind es ab Januar 2019 nur noch zwei Watt. Bis 2020 sollen so allein in Bezug auf den Bereitschaftsmodus von Netzgeräten Stromeinsparungen erfolgen, die der Leistung von mehreren Kraftwerken entsprechen (Quelle: Umweltbundesamt).

Die Kommission aus Brüssel betont auch ausdrücklich, dass die Stromspar-Auflagen nicht nur der Umwelt sondern auch Herstellern und Verbrauchern zu Gute kämen. So soll die Stromrechnung von Durchschnittshaushalten durch den Einsatz energieeffizienter Geräte um bis zu 500 Euro im Jahr gesenkt werden können. Die Hersteller hingegen profitieren vom regen Geräteaustausch und stabilen Verkaufszahlen neuer Modelle.

Dabei freuen sich bei weitem nicht alle Menschen über die verschärften Regeln, welche die Ökodesign-Richtlinie mit sich bringt. Als vor einigen Jahren das Verbot von 60-Watt-Glühbirnen durchgesetzt wurde, versuchten einige Parlamentsmitglieder, dieses noch einmal zu kippen. Ihr Vorhaben scheiterte jedoch an zu wenigen Mitstreitern. So befürchten viele aber auch weiterhin, dass hierbei Lobby-Interessen über demokratischen Entscheidungen stehen – da viel hinter verschlossenen Türen beschlossen wird.

So führt die EU-Ökodesign-Richtlinie zur Energieeffizienz und deren Kennzeichnung

Das ErP-Label ist eines der Ergebnisse der Ökodesign-Richtlinie in Deutschland. Viele haben es schon erblickt, womöglich ohne den Ursprung dahinter genau zu kennen. Es funktioniert wie eine Art Ausweis für energieverbrauchsrelevante Gerätschaften und bewertet ähnlich wie das nordamerikanische Schulsystem mit Buchstaben von A bis G. Der technische Fortschritt hat dafür gesorgt, dass aktuell besonders stromsparende Geräte sogar schon Kennzeichnungen mit A++ oder A+++ tragen.

Durch die Ökodesign-Richtlinie soll auch unötiger Elektroschrott vermieden werden.
Durch die Ökodesign-Richtlinie soll auch unötiger Elektroschrott vermieden werden.

Diese Wertungen richten sich auch nach den individuellen Regelungen, die für alle Geräteklassen erstellt werden. So existiert beispielsweise eine eigene Ökodesign-Verordnung für Staubsauger als auch eine für Haushalts­waschmaschinen. Seit 2015 gibt es sogar eine ErP-Richtlinie für die Heizung und die dazugehörigen Einzelteile.

Die Entscheidung, ob sich ein Wechsel zu einem neuen und stromsparenden Gerät lohnt, liegt im Endeffekt aber auch beim Verbraucher.

Denn die Label sollen schlussendlich auch bei der Kaufentscheidung helfen. Anhand von zwei Beispielen wird im Folgenden demonstriert, wie unterschiedlich die Faktoren sein können, von denen es abhängt, ob sich eine Neuanschaffung lohnt.

  • Waschmaschinen: Diese sind in den letzten Jahren immer effizienter geworden und werden inzwischen auch schon mit der Klasse A+++ markiert. Sparsame Geräte sind zwar in der Anschaffung teurer, gleichen das durch deutlich niedrigeren Stromverbrauch aber wieder aus. Wer sich eine Neuanschaffung nicht leisten kann, kann auch mit der alten Maschine und energiesparenden Waschprogrammen unnötige Kosten vermeiden.
  • Computermonitore: Wichtig ist, dass größere Bildschirme grundsätzlich mehr Strom verbrauchen und die Lebensdauer eines Monitors für den Gesamtenergieverbrauch entscheidend ist. Auch der Standby-Modus sollte beachtet werden. Ist ein Netzschalter direkt am Gerät vorhanden, der jegliche Stromverbindung unterbricht? Nicht zuletzt sollte der Monitor zur geplanten Nutzung passen.
Es zeigt sich, dass bei einer möglichen Neuanschaffung für den Einzelfall immer umfangreiche Informationen gesammelt werden müssen. Nur dann kann im Sinne der Ökodesign-Richtlinie eine wohl überlegte Entscheidung zum Erwerb eines Gerätes getroffen werden, welches den eigenen Anforderungen gerecht wird.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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