Fahrerkarte verlängern: So gehen Sie dabei vor!

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Wenn die Zeit der Fahrerkarte abgelaufen ist

Um mit dem Lkw gewerblich unterwegs zu sein, müssen Kraftfahrer ihre Fahrerkarte regelmäßig verlängern.
Um mit dem Lkw gewerblich unterwegs zu sein, müssen Kraftfahrer ihre Fahrerkarte regelmäßig verlängern.

Bei der Verwendung von digitalen Tachographen in Bussen und Lkw müssen die Kraftfahrer ihre Tätigkeit – wie zum Beispiel die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten – mithilfe einer sogenannten Fahrerkarte dokumentieren. Allerdings verfügt diese personalisierte Chipkarte nur über eine begrenzte Gültigkeit, die fünf Jahre umfasst. Aus diesem Grund müssen Personen, die weiterhin ihren Beruf ausüben und entsprechende Fahrzeuge führen wollen, ihre Fahrerkarte regelmäßig verlängern lassen.

Doch wo kann ich meine Fahrerkarte verlängern lassen? In welchen Intervallen ist dies erforderlich? Welche Unterlagen werden dafür benötigt? Und welche Ausgaben müssen Sie einplanen, wenn Sie die Fahrerkarte erneuern wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrerkarte verlängern

Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?

Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Wird diese danach weiterhin benötigt, ist eine Verlängerung notwendig.

Ab wann ist eine Verlängerung möglich?

Diese Informationen finden Sie hier.

Was kostet die Verlängerung der Fahrerkarte?

Die Kosten der Fahrerkarte sind bei der Verlängerung und der ersten Beantragung grundsätzlich identisch. Sie belaufen sich je nach Bundesland auf mindestens 34 bis 43,80 Euro.

Wann ist eine Verlängerung der Fahrerkarte notwendig?

Die Fahrerkarte für die Verwendung in digitalen Tachographen ist grundsätzlich auf eine Gültigkeit von fünf Jahren begrenzt. Wird die Chipkarte über diesen Zeitraum hinaus benötigt, ist eine Erneuerung notwendig.

Um die Fahrerkarte zu verlängern, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Hierbei kann es sich je nach Bundesland vor allem um die Fahrerlaubnisbehörde, die DEKRA oder den TÜV handeln.

Wollen Kraftfahrer sichergehen, dass die Fahrerkarte rechtzeitig verlängert wird, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Beantragung einer Folgekarte bereits sechs Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit in die Wege zu leiten. Wer dies allerdings erst auf den letzten Drücker erledigen möchte oder kann, muss sich bis spätestens 15 Tage vor dem Ablauf darum kümmern. Denn nur so lässt sich auf jeden Fall sicherstellen, dass die neue Fahrerkarte auch rechtzeitig ankommt. Auch wenn die Bearbeitung im Durchschnitt nur fünf Tage dauert.

Wichtig! Sie haben festgestellt, dass Ihre Fahrerkarte abgelaufen ist? Verlängern Sie diese so schnell wie möglich, da Sie ohne eine gültige Chipkarte kein Fahrzeug mit einem digitalen Tachographen führen dürfen. Denn die Ausnahmeregelungen, die das Fahren ohne Fahrerkarte erlauben, greifen nur bei Defekt und Diebstahl. Die eigene Schusseligkeit zählt hingegen nicht als Notsituation.

Fahrerkarte verlängern: Was brauche ich an Dokumenten?

Neben dem Führerschein und dem Personalausweis wird auch ein Passfoto benötigt, um die Fahrerkarte zu erneuern.
Neben dem Führerschein und dem Personalausweis wird auch ein Passfoto benötigt, um die Fahrerkarte zu erneuern.

Möchten Sie Ihre Fahrerkarte verlängern, sind dafür Unterlagen einzureichen. So wird zur Feststellung der Identität ein gültiger Personalausweis benötigt. Alternativ dazu können Sie auch einen gültigen Reisepass vorlegen, allerdings bedarf es dann zusätzlich einer aktuellen Meldebescheinigung. Dieser Nachweis des Wohnortes darf dann aber nicht älter als drei Monate sein.

Zudem verlangen die zuständigen Behörden von allen Personen, die ihre Fahrerkarte verlängern wollen, dass diese ihren EU-Kartenführerschein vorzeigen und somit zeigen, dass sie dazu befugt sind, eine Lkw oder Bus zu führen.

Weil die Fahrerkarte ein Foto des Kraftfahrers ziert, ist außerdem ein aktuelles Lichtbild mit den Maßen 35 mm x 45 mm mitzubringen. Dieses muss allerdings im Gegensatz zum Führerscheinfoto nicht biometrisch sein.

Da es sich um einen Folge- bzw. Erneuerungsantrag handelt, verlangt die zuständige Behörde auch die Vorlage der alten Fahrerkarte. Diese ist nach dem Erhalt der neuen Chipkarte zudem abzugeben, denn jeder Fahrer darf nur im Besitz einer einzigen solchen Karte sein.

Achtung! Es ist bislang nicht möglich eine Lkw-Fahrerkarte online zu verlängern. Stattdessen verlangen die entsprechenden Behörden die persönliche Vorsprache, um die Identität des Antragstellers zu verifizieren. Allerdings können Sie den Antrag, um die Fahrerkarte zu verlängern, online herunterladen und in Ruhe ausfällen, bevor Sie sich auf den Weg zur zuständigen Behörde machen.

Fahrerkarte erneuern: Welche Kosten entstehen?

Lassen Sie eine Lkw-Fahrerkarte verlängern, bedeutet dies erneut Ausgaben für die Herstellung.
Lassen Sie eine Lkw-Fahrerkarte verlängern, bedeutet dies erneut Ausgaben für die Herstellung.

Da die Gültigkeit der Fahrerkarte auf fünf Jahre begrenzt ist, müssen Kraftfahrer darüber hinaus rechtzeitig einen entsprechenden Folgeantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dabei ist zu beachten, dass jedes Mal wenn Sie Ihre Fahrerkarte verlängern, dafür Kosten anfallen. Wie hoch diese sind, hängt dabei vom Wohnort – genauer dem jeweiligen Bundesland – ab.

Denn die Ausgaben für eine Fahrerkarte setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Der Gebühr vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Höhe von 12 Euro und dem Verwaltungsanteil. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, ergibt sich aus der jeweiligen Landesgebührenordnung und kann daher je nach Bundesland variieren.

Aus diesem Grund können die Kosten, um eine Fahrerkarte zu verlängern, abhängig vom Bundesland mindestens 34 bis 43,80 Euro betragen. Wünschen Sie eine postalische Zustellung direkt von KBA, bedeutet dies zusätzliche Ausgaben in Höhe von 3 Euro. Darüber hinaus besteht ggf. auch die Möglichkeit einer Express-Bearbeitung, die ebenfalls mit weiteren Kosten zu Buche schlägt.

Wichtig! Die Ausgaben, um die Fahrerkarte zu verlängern, sind prinzipiell vom Kraftfahrer zu tragen. Der Arbeitgeber ist also nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu übernehmen. Allerdings können in der Tarifvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen für eine Erstattung getroffen werden.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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