Fahrerkarte vergessen: Dürfen Sie trotzdem fahren?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Vergesslichkeit kann teuer sein

In der Hektik des Alltags kann es immer wieder vorkommen, dass mehr oder weniger wichtige Fakten, Termine oder Ideen aus dem Gedächtnis schwinden. Im Straßenverkehr kann eine solche Schusseligkeit sogar Sanktionen nach sich ziehen, zum Beispiel wenn Sie keinen Erste-Hilfe-Kasten mitführen oder das Führerschein verbummeln. Doch was ist, wenn Kraftfahrer ihre Fahrerkarte vergessen? Die Frage „Darf ich jetzt fahren?“ klären wir in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle zum Thema „Fahrerkarte vergessen“

TatbestandBußgeld Fahrer
Sie nutzen keine Fahrer­karte.250 € je 24 Std.
Sie führten die Fahrer­karte nicht mit oder händigten diese nicht recht­zeitig zur Prü­fung aus.
… Die Kontrolle war nicht möglich.250 € je 24 Std.
… Die Kontrolle wurde erschwert.75 € je 24 Std.
Sie führten eine abge­laufene Fahrer­karte nicht mindestens 28 Tage mit.
… Die Kontrolle war nicht möglich.250 € je 24 Std.
… Die Kontrolle wurde erschwert.75 € je 24 Std.

FAQ: Fahrerkarte vergessen

Darf ich fahren, wenn ich die Fahrerkarte zu Hause vergessen habe?

Das Fahren ohne Fahrerkarte ist nur in Notsituationen gestattet. Ob eine vergessene Fahrerkarte zu dieser Kategorie zählt, ist nicht eindeutig geklärt.

Muss ich auch eine bereits abgelaufene Fahrerkarte mitführen?

Ja, für einen Zeitraum von 28 Tagen ist zusätzlich die alte Fahrerkarte mitzunehmen. Denn nur so lassen sich die Aufzeichnungen bei einer Kontrolle vollständig auswerten.

Droht ein Bußgeld, wenn die Fahrerkarte vergessen wird?

Wann der Gesetzgeber Sanktionen vorsieht, verrät diese Bußgeldtabelle.


Dürfen Sie ohne Fahrerkarte fahren?

Was können Kraftfahrer tun, die ihre Fahrerkarte vergessen haben?
Was können Kraftfahrer tun, die ihre Fahrerkarte vergessen haben?


Wer ein Fahrzeug, welches über einen digitalen Tachographen verfügt, für den gewerblichen Gütertransport führen möchte, muss dafür seine Fahrerkarte einlegen. Dies ist notwendig, um die Tätigkeitsdaten zu speichern und insbesondere die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu dokumentieren.

Bei der Fahrerkarte handelt es sich um ein persönliches Dokument, für welches der jeweilige Kraftfahrer die Verantwortung trägt. Dazu heißt es in § 5 Abs. 4 Fahr­personal­verordnung (FPersV):

Die Fahrerkarte darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. Der Fahrer hat die Fahrerkarte während der Fahrt mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Das bedeutet auch, dass Berufsfahrer, die ihre Fahrerkarte zu Hause vergessen haben, sich eigentlich nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs mit digitalen Tachographen setzen bzw. dieses in Betrieb nehmen dürfen. Schließlich schreibt der Gesetzestext eine Mitführpflicht vor.

Eine Ausnahmeregelung für das zulässige Fahren ohne Fahrerkarte sieht der Gesetzgeber grundsätzlich nur vor, wenn die Karte verloren geht, gestohlen wird oder defekt ist. In diesen Fällen darf der Fahrer für einen Zeitraum von maximal 15 Tagen weiterfahren und muss seine Tätigkeiten mithilfe von Ausdrucken belegen. Ob ein solches Vorgehen sich auch auf Situationen übertragen lässt, in denen die Fahrerkarte vergessen wurde, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Kraftfahrer, die trotzdem fahren und manuell Ausdrucke erstellen, riskieren daher ein Bußgeld und müssen bei einer Kontrolle auf das Verständnis der Beamten hoffen. Hierbei handelt es sich also um eine Einzelfallentscheidung.

Wichtig! Haben Sie Ihre Fahrerkarte verloren, müssen Sie diesen Umstand umgehend (innerhalb von sieben Tagen) bei der zuständigen Ausstellungsbehörde melden. Gleichzeitig ist eine Ersatzkarte zu beantragen.

Abgelaufene Fahrerkarte vergessen: Hat dies Folgen?

28 Tage ist die abgelaufene Fahrerkarte mitzuführen. Vergessen Sie diese, droht ein Bußgeld.
28 Tage ist die abgelaufene Fahrerkarte mitzuführen. Vergessen Sie diese, droht ein Bußgeld.

Wenn Kraftfahrer ihre Fahrerkarte vergessen, kann dies bei einer Verkehrskontrolle unter Umständen die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten erschweren oder sogar vollkommen verhindern. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht nur eine Mitführpflicht für die aktuelle Fahrerkarte vor.

Denn gemäß § 6 FPersV ist der Fahrer auch dazu verpflichtet, eine abgelaufene Fahrerkarte mitzuführen. Diese Vorschrift gilt für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen nach dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte. Erfolgt ein Umtausch, muss der Fahrer alternativ dazu für diesen Zeitraum die entsprechenden Ausdrucke bei sich tragen.

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, weil Sie die alte Fahrerkarte vergessen haben, ahndet der Gesetzgeber diesen Verstoß. Der Bußgeldkatalog sieht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro vor, wenn die Kontrolle durch die fehlende abgelaufene Karte erschwert wurde. War die Überprüfung der Daten nicht möglich, liegt das Bußgeld bei 250 Euro. Beachten Sie dabei, dass die Geldsanktion jeweils für den Zeitraum von 24 Stunden anfällt.

Fahrerkarte vergessen: Kann eine Strafe drohen?

Halten sich Berufskraftfahrer nicht an die gesetzlichen Vorschriften zur Aufzeichnung der Tätigkeit mithilfe von digitalem Tachograph und Fahrerkarte, sehen die Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht Sanktionen vor. Diese können unter anderem auch drohen, wenn die Fahrerkarte vergessen wurde.

Wird die Fahrerkarte vergessen, kann als Strafe ein Bußgeld drohen.
Wird die Fahrerkarte vergessen, kann als Strafe ein Bußgeld drohen.

So müssen Kraftfahrer, die ihre Fahrerkarte nicht mitführen und dadurch eine Kontrolle erschweren, mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen. Dabei wird dies für jeden 24-Stunden-Zeitraum erneut erhoben. Kann die Überprüfung durch die fehlende Karte gar nicht durchgeführt werden, sieht der Bußgeldkatalog eine höhere Geldsanktion vor. Diese beläuft sich auf 250 Euro und fällt ebenfalls für jeden betroffenen 24-Stunden-Zeitraum an.

Übrigens! Der Bußgeldkatalog sieht häufig nicht nur Sanktionen für den Fahrer, sondern auch für den Unternehmer vor. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Fahrerkarte vergessen oder einfach nicht eingelegt wurde. Denn hierbei handelt es sich um ein persönliches Dokument des Fahrers, für welches er selbst die alleinige Verantwortung trägt. Der Unternehmer muss hingegen sicherstellen, dass der Tachograph die Karte ordnungsgemäß ausliest.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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Kommentare

  1. Beyer sagt:

    Kann das Auslesen der Fahrerkarte, wenn diese zum Bespiel zuhause vergessen wurde, bei der nächsten Polizeidienststelle nachgeholt werden, wenn ersichtlich ist, dass es sich um eine gültige Fahrerkarte handelt? Ist das Bußgeld immer noch fällig, wenn für die Zeit ein Ausdruck angefertigt wurde? Sind für solche Fälle die Ausdrucke nicht als Möglichkeit vorgesehen, der Nachweispflicht nachzukommen? Das Bewegen des Lkws kann doch über die Fahrzeugaufzeichnungen überprüft werden. Ist dies nicht in Verbindung mit den Fahrzeugdaten eine Möglichkeit, die Richtigkeit der Einträge im Ausdruck zu belegen?

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