Die Helmpflicht – Bußgeldkatalog Fahrrad

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 21. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gilt eine Helmpflicht fürs Fahrrad?

Die Helmpflicht für das Fahrrad in Deutschland

Offiziell gibt es keine Fahrradhelmpflicht, die im deutschen Verkehrsgesetz verankert ist. So kann jeder Radfahrer für sich selbst entscheiden, ob er einen Fahrradhelm im Straßenverkehr trägt oder nicht. Entsprechend fahren viele seit Jahren mit dem Fahrrad, ohne sich dabei mit einem Helm zu schützen. Durch die fehlende Vorgabe durch das Gesetz drohen für diese Personen auch keine Bußgelder.

Doch welche Argumente sprechen eigentlich für und gegen einen Schutzhelm? Was sagt die Statistik? Sollten Eltern eine Helmpflicht für ihre Kinder einhalten? Ist im Ausland die Helmpflicht für Radfahrer genauso wie Deutschland? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.

FAQ: Helmpflicht auf dem Fahrrad

Schreibt der Gesetzgeber beim Fahrrad eine Helmpflicht vor?

Nein, eine Helmpflicht für Fahrradfahrer sehen die deutschen Verkehrsregeln nicht vor.

Was sind möglich Argumente für und gegen eine Helmpflicht auf dem Rad?

Für das Tragen eines Fahrradhelms spricht die Verringerung von Hirnverletzungen im Falle eines Unfalls. Gleichzeitig wird aber auch befürchtet, dass eine Helmpflicht Menschen vom Fahrradfahren abhalten könnte.

Welche Regelungen gelten im Ausland?

In einigen EU-Staaten gibt es bereits eine Helmpflicht für Fahrradfahrer. So schreibt Österreich Helme beispielsweise für Kinder vor. Weitere Informationen zu den internationalen Regelungen finden Sie hier.

Radfahrer und die Helmpflicht in Zahlen und Statistiken

Die Helmpflicht auf dem Fahrrad: Gerade Kinder sollten trotz fehlender Gesetzesgrundlage einen Helm tragen.
Die Helmpflicht auf dem Fahrrad: Gerade Kinder sollten trotz fehlender Gesetzesgrundlage einen Helm tragen.

Wenn die Helmpflicht beim Fahrrad diskutiert wird, kommen häufig Unfallstatistiken zur Sprache, und das auch zurecht.

Schließlich kann die Kopfbedeckung auf dem Fahrrad effektiv vor Verletzungen bewahren.

Es steht außer Frage, dass ein Fahrradhelm sehr nützlich im Straßenverkehr ist. Er ist nämlich genauso nützlich, wie die Gurte im Auto oder die Brandschutzkleidung für Feuerwehrleute – ein Fahrradhelm ist nicht nur nützlich, er ist lebenswichtig.

Zitat-Quelle: https://www.fahrradhelm.org/ratgeber/

Die folgenden Zahlen stammen aus der Datenbank der Unfallforschung der Versicherer (UDV) und ermöglichen jedem, sich eigenständig Gedanken zum Sinn oder Unsinn einer Helmpflicht für Fahrradfahrer zu machen:

  • Bei einem Unfall, der durch einen Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug entstand, haben im Schnitt 73 Prozent der Personen, die einen Helm getragen haben, keine Kopfverletzungen davongetragen. Bei den Fahrern ohne Fahrradhelm waren das nur 46 Prozent. Auch schwere Verletzungen gab es bei den Helmträgern nur bei zwei Prozent der Beteiligten, bei den Fahrradfahrern ohne Helm waren es ganze 17 Prozent.
  • Einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach trugen nur elf Prozent der Radler im Jahr 2011 einen Helm. Die Untersuchungen anderer Institutionen kamen zu einem sehr ähnlichen Ergebnis.
  • Die Fahrradhelmpflicht für Kinder wird dagegen schon ernster genommen. Von der Statistik der BASt wurde erfasst, dass ganze 56 Prozent der zwischen sechs und zehn Jahren alten Kinder mit einem Fahrradhelm unterwegs sind. Sobald die Kinder jedoch älter werden, sinkt diese Prozentzahl rapide ab. Erst im sehr hohen Alter, ab etwa 60 Jahren, fangen die Menschen wieder an, die persönliche Helmpflicht als Radfahrer in Erwägung zu ziehen.
Weigern sich doch viele Erwachsene, selbst einen Schutzhelm zu tragen, sind doch etwa zwei Drittel nach Erfassung der BASt dazu bereit, im Sinne der Vorbildfunktion ihrer Elternrolle diesen aufzusetzen und den Kindern so mit gutem Beispiel voranzugehen.

Das Pro und Contra der Helmpflicht beim Fahrrad

Die Helmpflicht: Nicht nur Kinder auf dem Fahrrad werden dadurch geschützt. Auch Erwachsene können mit einem Helm Verletzungen vermeiden.
Die Helmpflicht: Nicht nur Kinder auf dem Fahrrad werden dadurch geschützt. Auch Erwachsene können mit einem Helm Verletzungen vermeiden.

Wer sich selbst zu einer Helmpflicht auf dem Fahrrad zwingt, hat eine Menge Vorteile. Allen voran wird das Kopfverletzungsrisiko extrem gesenkt.

Experten behaupten, dass ein Großteil aller Hirnverletzungen verhindert werden können, wenn auf dem Fahrrad ein Schutzhelm getragen wird. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Fahrrad und einem Auto, hat der Fahrradfahrer oft das Nachsehen.

Trotzdem ist das Tragen eines Fahrradhelmes nicht bei allen Menschen so populär. Viele der der Contra-Argumente zur Helmpflicht sind eher spekulativer Natur, da nicht klar ist, ob die genannten Nachteile wirklich auftreten würden. So wird u. a. befürchtet, dass die Pflicht dafür sorgt, dass weniger Menschen mit dem Fahrrad fahren. Das Resultat daraus wären mehr Autofahrer auf der Straße, was für die verbliebenen Nutzer von Fahrrädern wiederum ein höheres Unfallpotential bedeuten würde.

Auch könnten unfreiwillige Helmträger durch die falsche Befestigung der Kopfbedeckung ohne ausreichenden Schutz durch die Stadt fahren. Und natürlich gäbe es bei einer existierenden Helmpflicht in Deutschland auch entsprechende Einträge ins Tatbestandsregister und folglich auch Bußgelder, die bei Missachtung gezahlt werden müssten.

Die Lage im Ausland

Auch bei den europäischen Nachbarn herrscht keine wirkliche Einigkeit zur Helmpflicht auf dem Fahrrad. In Österreich gilt zum Beispiel seit 2011 die Vorgabe, dass Kinder auf dem Fahrrad, die jünger als zwölf Jahre alt sind, einen Schutzhelm tragen müssen. Dafür ist die Helmpflicht auf dem Fahrrad in Italien nicht existent. Das Gleiche gilt für Radfahrer in folgenden EU-Ländern:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Polen
  • Rumänien
  • Ungarn
Auch außerhalb der EU gibt es viele Helmpflicht-freie Länder in Europa. So wird die Helmpflicht für das Fahrrad in der Schweiz, in Großbritannien und auch in Norwegen nicht anerkannt. Schützt er auch vor Kopfverletzungen, muss der Fahrradhelm von Radfahrern dort nicht getragen werden.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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