Beim Bußgeldbescheid Gebühren zahlen – Wieso eigentlich?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Bußgeldbescheid beträgt die Gebühr i.d.R 25 Euro.

Kosten, die den Bußgeldbescheid komplettieren

Gesonderte Kosten zum Bußgeldbescheid: Um die Gebühren kommt kein Verkehrssünder herum.
Gesonderte Kosten zum Bußgeldbescheid: Um die Gebühren kommt kein Verkehrssünder herum.

Jeder, der im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss ein Bußgeld in einer bestimmten Höhe zahlen. Dieses richtet sich in der Regel nach der Schwere des Vergehens und ist im aktuellen Bußgeldkatalog festgeschrieben.

Doch so mancher Fahrer hat schon mit Ungläubigkeit auf seinen Bescheid geschaut. Neben der Geldbuße, mit der schon fest gerechnet wurde, verlangt die zuständige Behörde die Zahlung einer Gebühr.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum jeder Bußgeldbescheid mit Gebühren und Auslagen einhergeht und welche Gesetzesgrundlage diesem bürokratischen Akt zu Grunde liegt.

FAQ: Gebühren im Bußgeldbescheid

Weshalb entspricht die Summe im Bußgeldbescheid nicht den Regelsätzen aus dem Bußgeldkatalog?

Dies ist darin begründet, dass neben dem eigentlichen Bußgeld noch Gebühren und Auslagen fällig werden.

Wie hoch sind bei einem Bußgeldbescheid die Gebühren?

In der Regel betragen die Gebühren im Bußgeldbescheid 25 Euro.

In welcher Höhe bewegen sich die Auslagen?

Die Auslagen liegen normalerweise bei 3,50 Euro und werden mitunter für die Zustellung des Bußgeldbescheids erhoben. Addiert mit den Gebühren kommen daher insgesamt 28,50 Euro zur eigentlichen Geldbuße hinzu.

Warum sind Gebühren bei einem Bußgeld-
bescheid fällig?

Grundsätzlich gilt: Der Tatbestand beeinflusst nicht nur die eigentliche Geldbuße, sondern auch die Gebühr, die oben drauf zu zahlen ist. Wird eine Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Bußgeldstelle erfasst, hat diese drei Monate Zeit, einen Bescheid zu verschicken, bevor die Tat verjährt.

In nicht wenigen Fällen liegt einem Bußgeldbescheid eine 25-Euro-Gebühr bei, die derjenige zahlen muss, an die sich die Benachrichtigung richtet. Manchmal ist selbst hier noch nicht Schluss: Oft folgen auf einen Bußgeldbescheid weitere Gebühren und Auslagen. Die Maximalsumme darf nach dem Gesetz jedoch 7.500 Euro nicht überschreiten. Doch welche Gesetzesgrundlage kommt hier zum Tragen?

Die beim Bußgeldbescheid fälligen Gebühren werden wie auch andere Aspekte, die sich auf Ordnungswidrigkeiten beziehen, vom Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. In § 107 Absatz 1 des Gesetzes steht geschrieben, dass die Gebühr nach der Geldbuße des Tatbestandes bemessen werden muss. Die enthaltenen Gebühren müssen laut Gesetz fünf Prozent des Bußgeldes ausmachen, in jedem Fall solle bei einem Bußgeldbescheid eine 25 Euro-Gebühr vorliegen. Daran orientieren sich die Bußgeldstellen, wenn Sie Gebühren und Auslagen festsetzen.

So setzen Sich bei einem Bußgeldbescheid die Gebühren zusammen

Die zusätzlichen Kosten, die zum Bußgeldbescheid dazugehören, werden nicht willkürlich festgelegt. Im Gegenteil: Damit sollen die Verfahrenskosten gedeckt werden. Denn die Bußgeldbenachrichtigung wird nicht von heute auf morgen erstellt.

Bei einem Bußgeldbescheid liegt die Gebühr häufig bei 25 Euro.
Bei einem Bußgeldbescheid liegt die Gebühr häufig bei 25 Euro.

Von dem Moment, in dem der Verkehrsverstoß begangen wird, bis zum endgültigen Erhalt über den Postweg müssen die Ermittlungen geführt werden. Dafür ist es teilweise nötig, Beweise zu sammeln und Zeugen zum Tathergang zu befragen.

Diese Ermittlungen werfen zusätzliche Kosten auf, die durch den Bußgeldbescheid und seine Gebühren an den Täter weitergeleitet werden sollen.

Verschiedene Auslage-Kosten können dabei entstehen. Dazu zählen unter anderem Beträge für Personenbeförderung und auch Gebühren für die Zustellung der Schreiben.

Mögliche Ausnahmen

Entgegen der Vorgaben im Ordnungswidrigkeitengesetz beträgt bei einem Bußgeldbescheid die Gebühr nicht immer 25 Euro oder mehr. Die häufigsten Ausnahmen bilden hier Park- und Halteverstöße.

Parkt jemand an einem Ort, an dem das nicht erlaubt ist, werden für gewöhnlich keine Gebühren erhoben, da nicht viel Ermittlungsarbeit nötig ist und das Ticket direkt an der Windschutzscheibe abgelegt werden kann. Wird jedoch das Knöllchen nicht innerhalb der gesetzten Frist des Bescheides (oft 14 Tage) bezahlt, eröffnet die Behörde ein Bußgeldverfahren. In diesem Fall wird das Bußgeld wieder von Gebühren komplementiert (womit wiederum das Verfahren und die Zustellung finanziert werden).

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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