Freisprecheinrichtung fürs Auto: Welche Vorschriften gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 9. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Dank Freisprechanlage ist das Telefonieren im Kfz erlaubt

Aus beruflichen oder privaten Gründen müssen oder wollen wir mittlerweile nahezu rund um die Uhr erreichbar sein. Allerdings ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nicht immer auch erlaubt. So besteht ein Verbot zum Beispiel beim Führen eines Fahrzeugs. Wer dennoch auf sein Mobiltelefon angewiesen ist, benötigt eine Freisprecheinrichtung für Pkw, Lkw & Co.
Doch wie funktioniert eine Freisprecheinrichtung fürs Kfz? Und ist es möglich, eine Freisprecheinrichtung im Auto nachrüsten zu lassen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldtabelle zum Handy am Steuer

TBNRTat­be­standStra­fe (€)
Punk­teFahr­ver­bot
123624Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er.
1001
123625Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er. Es kam zu einer Ge­fähr­dung anderer.
15021 Mo­nat
123626Sie nutz­ten ein Han­dy am Steu­er. Es kam zu ei­nem Un­fall.20021 Mo­nat

Bußgeldrechner zum Handy am Steuer

FAQ: Freisprecheinrichtung

Wozu dient eine Freisprecheinrichtung?

Mithilfe eines solchen Gerätes können Sie das Handy am Steuer nutzen, da Sie für die Bedienung das Mobiltelefon nicht in die Hand nehmen müssen.

Gibt es verschiedene Arten von Freisprecheinrichtungen?

Ja, welche Formen sich unterscheiden lassen, erfahren Sie hier.

Welche Sanktionen drohen, wenn Sie im Auto keine Freisprecheinrichtung verwenden?

Was der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.

Wann wird beim Auto eine Freisprecheinrichtung benötigt?

Wann schreibt der Gesetzgeber eine Freisprecheinrichtung vor?
Wann schreibt der Gesetzgeber eine Freisprecheinrichtung vor?

Wer ein Fahrzeug führt, soll dabei seine gesamte Aufmerksamkeit dem Geschehen auf der Straße widmen. Daher untersagt der Gesetzgeber am Steuer die Verwendung von elektronischen Geräten. Dies schließt insbesondere auch die Nutzung Handys oder Smartphones ein, denn in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
    b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder.

Wie dieser Auszug aus der StVO zeigt, ist es Autofahrern nicht erlaubt, während der Fahrt ein Mobiltelefon oder ähnliches Gerät zu halten. Möchten diese dennoch einen Anruf tätigen oder annehmen, ist es daher notwendig, eine Freisprecheinrichtung im Auto mit dem Handy zu verbinden.

Übrigens! Wie eine Untersuchung an der Universität Utah ergab, sind Fahrzeugführer durch das Freisprechen im Auto nur kaum weniger abgelenkt, als wenn sie sich das Handy ans Ohr halten würden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in komplexen oder unübersichtlichen Situationen vollständig auf Telefonate zu verzichten.

Welche Arten von Freisprechanlagen lassen sich unterscheiden?

Eine mobile Freisprecheinrichtung - wie ein Headset - lassen sich besonders flexibel einsetzen.
Eine mobile Freisprecheinrichtung – wie ein Headset – lassen sich besonders flexibel einsetzen.

Fahrzeugführer haben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, um ihr Telefon mit einer Freisprecheinrichtung im Auto zu verbinden. Hierbei lassen sich vor allem Festeinbauten und mobile Varianten unterscheiden. Eine Differenzierung ist darüber hinaus auch bei der Bedienung möglich:

  • direkt über die Freisprechanlage
  • mithilfe entsprechender Tasten am Lenkrad
  • mit dem Mobiltelefon

Auch wenn die verschiedenen Art der Freisprechanlagen sich sowohl optisch, preislich als auch in der Klangqualität erheblich unterscheiden können, nutzen mittlerweile fast alle auf dem Markt erhältlichen Modelle die gleiche technische Grundlage. So wird das Handy über Bluetooth mit dem Kfz bzw. der Freisprecheinrichtung verbunden.

Festinstallierte Modelle

Bei einem Neuwagen haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich das Fahrzeug Ihrer Träume zusammenzustellen. Zu den zahlreichen Extras gehört in der Regel auch die Option für eine Freisprecheinrichtung als Festeinbau. Dies hat den Vorteil, dass das Mikrofon optimal ausgerichtet ist und im Wageninneren keine Kabel herumliegen. Zudem lässt sich eine solche Freisprecheinrichtung bequem übers Lenkrad bedienen. Allerdings müssen Sie für diesen Komfort auch mehrere hundert Euro ausgeben.

Alternativ dazu können Sie auch ein Autoradio mit Freisprecheinrichtung erwerben. Dieses wird anstelle des bisherigen eingebaut, sodass auch in diesem Fall keine Kabel herumliegen. Allerdings kann sich die Klangqualität bei einer Freisprecheinrichtung über das Radio abhängig vom Modell erheblich unterscheiden.

Mobile Varianten

Sie können sich aber auch für eine mobile Freisprecheinrichtung fürs Auto entscheiden. Hierbei gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. So existieren zum Beispiel Modelle, die über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgt werden. Diese sind in der Regel sehr kompakt und lassen sich somit problemlos bei häufigen Fahrzeugwechseln mitnehmen. Allerdings ist die Qualität der Tonausgabe nicht immer gut.

Wer nicht nur im Auto erreichbar sein möchte, ohne das Handy in die Hand zu nehmen, kann sich auch eine Freisprecheinrichtung fürs Ohr besorgen – ein sogenanntes Headset. Diese können Sie zum Beispiel auch im Büro nutzen, während Sie gleichzeitig eine E-Mail tippen.

Wichtig! Die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer gelten nicht nur für Autos. So drohen zum Beispiel auch Motorradfahrern Konsequenzen, wenn diese gegen die Vorschriften verstoßen. Möchten Sie auf dem Kraftrad dennoch jederzeit erreichbar sein, sollten Sie sich ggf. einen Helm mit integrierter Freisprecheinrichtung zulegen. Diese funktioniert in der Regel ebenfalls über Bluetooth.

Einbau einer Freisprecheinrichtung: Welche Kosten müssen Sie einplanen?

Wer im Pkw oder Lkw ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss unter anderem ein Bußgeld bezahlen.
Wer im Pkw oder Lkw ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss unter anderem ein Bußgeld bezahlen.

Sie wollen nachträglich eine Freisprecheinrichtung einbauen? Wie groß der Aufwand dafür ist und welche Kosten dabei anfallen, hängt vor allem vom gewünschten Modell ab. So ist die Nachrüstung einer mobilen Freisprecheinrichtung in der Regel sehr einfach und auch die entsprechenden Geräte können verhältnismäßig günstig erworben werden.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Freisprechanlage festeingebaut werden soll. Denn nicht alle Modelle funktionieren universal. Welche Freisprecheinrichtung mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist, sollten Sie daher im Vorfeld in Erfahrung bringen. Im Zuge dessen kann es zudem sinnvoll sein, sich mit den verschiedenen Bedienungsarten vertraut zu machen.

Handy am Steuer: Welche Sanktionen drohen ohne Fernsprecheinrichtung im Pkw?

Wie zuvor bereits ausgeführt, ist im Auto das Telefonieren nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Daher müssen Autofahrer, die ohne eine solche mit dem Handy am Steuer erwischt werden, für diesen Verstoß gegen die StVO mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, definiert der Bußgeldkatalog. Einen Auszug aus diesem zeigt die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.

Wie die Bußgeldtabelle zeigt, müssen Fahrzeugführer, die im Pkw ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Geht die Ordnungswidrigkeit mit einer Gefährdung einher oder führt sogar zu einem Unfall, erhöhen sich die Sanktionen. Zudem sieht der Gesetzgeber in einem solchen Fall ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Gerade junge Menschen sind im Alltag häufig nur schwer von ihren Mobiltelefonen zu trennen. Dennoch sollten sich Fahranfänger – genauso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer – an die geltenden Vorschriften halten. Denn wird während der Probezeit ohne eine entsprechende Freisprecheinrichtung das Handy am Steuer genutzt, liegt ein sogenannter A-Verstoß vor. Dieser führt beim ersten Mal zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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