So funktionieren Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Einzelfall wird die Schuld oft geteilt

Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall kommen dann zum Tragen, wenn es mehrere Schuldige gibt.
Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall kommen dann zum Tragen, wenn es mehrere Schuldige gibt.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist nur in seltenen Fällen eindeutig auf das Fehlverhalten eines einzelnen Fahrers zurückzuführen – vor allem dann, wenn mehrere Kfz beteiligt sind.

Oft sind alle beteiligten Parteien am Geschehen nicht ganz unschuldig. Aus diesem Grund nutzen Gerichte oft Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall, um das Gewicht der Schuld und die damit verbundenen Kosten gerecht zu verteilen.

Doch wie genau funktionieren Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen eigentlich? Sind diese im Vorhinein für die einzelnen Tatbestände festgelegt? Welches Zahlungsverhältnis wird durch eine Haftungsquote genau vorgegeben. Dieser Ratgeber hat die Antworten auf die genannten Fragen parat.

FAQ: Haftungsquoten beim Verkehrsunfall

Welchen Zweck verfolgen die Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall?

Den Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall können Sie entnehmen, welcher Kraftfahrer welchen prozentualen Anteil der Kosten tragen muss. Dabei spielt normalerweise die Schuldfrage eine Rolle.

Was können die Gründe für die Teilung der Haftung sein?

Infos zu den Gründen für die Erstellung von Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall finden Sie hier.

Wie werden die Haftungsquoten festgelegt?

Dies geschieht in der Regel anhand eines Kfz-Gutachtens, welches Aufschluss darüber gibt, wer zu welchen Teilen die Schuld am Unfall trägt. Mögliche Kombinationen sind 50 zu 50, 60 zu 40, 70 zu 30, 80 zu 20, 90 zu 10 oder 100 zu 0.

Haftung im Verkehrsrecht: Oft eine Einzelfallentscheidung

Nicht immer ist die Schuldfrage nach einem Unfall eindeutig. Doch es gibt solche Fälle, in denen die Sach- und Rechtslage keine Zweifel zulässt (beispielsweise dann, wenn jemand aus der Seitenstraße viel zu schnell herausfährt und ein anderes Fahrzeug rammt). Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall dieser Art sind auch nicht flexibel. Denn dafür wird einfach eine Quote von 100 zu 0 angewandt. Doch was steckt eigentlich hinter dieser Formulierung?

Haftungsquoten, auf einen Verkehrsunfall bezogen, stehen immer mit dem Schaden in Verbindung, der beim Unfallgeschehen entstanden ist. Eine von der Justiz ausgesprochene Quote bezieht sich jedoch nicht auf den Gesamtschaden aller beteiligten Fahrzeuge. Es wird sich immer auf die Kosten des Unfallgegners bezogen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Ein alter Peugeot (Schaden: 800 Euro) stößt mit einem neuen Ferrari (Schaden 80.000 Euro) in einem Auffahrunfall zusammen und der Richter legt bezüglich der Haftungsquoten für diesen Verkehrsunfall 50 zu 50 fest. Das bedeutet dann, dass der Peugeot-Fahrer von der gegnerischen Versicherung des Ferrari-Fahrers 400 Euro verlangen kann. Umgekehrt kann der Besitzer des Ferraris 40.000 Euro von der anderen Versicherung einfordern.

Gründe für die Teilung der Haftung

Es werden Haftungsquoten bei einem Verkehrsunfall eingesetzt, da sich häufig nicht genau nachweisen lässt, wie das Geschehen passieren konnte. Außerdem spielen zwei unterschiedliche Haftungskompo­nenten eine Rolle, die im Verkehrsunfallrecht Anwendung finden:

Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen sind nicht unüblich im Verkehrsrecht.
Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen sind nicht unüblich im Verkehrsrecht.
  • Die Verschuldenshaftung: Das Prinzip der Verschuldenshaftung ist relativ simpel. Es geht darum, dass derjenige, der einen Fehler begangen hat, auch die Verantwortung dafür tragen muss.
  • Die Haftung der Betriebsgefahr: Hierbei handelt es sich weniger um eine Frage der Schuld, als um eine Art der Gefährdungshaftung. Eine gewisse Grundhaftung wird aufgrund von § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes jedem Kfz-Führer zugesprochen. Schon der Akt des Fahrens wird als eine Art Gefahrenmoment angesehen. Die Haftung im Sinne der Betriebsgefahr lässt sich nur ausschließen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es selbst bei idealem Fahrverhalten zum Unfall gekommen wäre.
Von Kfz-Fahrern wird also erwartet, dass sie besonders umsichtig, bewusst und regelkonform fahren. Die Haftung der Betriebsgefahr kann jedoch nicht mehr ausgeschlossenen werden, wenn ein Autofahrer in einen Unfall mit einem Fußgänger oder Fahrradfahrer gerät. Nur in Fällen von höherer Gewalt (beispielsweise bei Naturkatastrophen wie Erdbeben) ist dies dann noch möglich.

Verschuldenshaftung und Haftung der Betriebsgefahr bedingen sich auch gegenseitig. Ist nur eine Unfallpartei von ersterer betroffen, kann die andere Partei immer noch im Sinne der Betriebsgefahr schuldig gesprochen werden.

Liegt die Schuld bei allen Beteiligten, werden die Verschuldensanteile abgewogen und im Verhältnis zur Abwägung der Betriebsgefahranteile für die Berechnung der Haftungsquoten beim Verkehrsunfall genutzt.

Es zeigt sich: Haftungsquoten, die beim Verkehrsunfall die Kostenfragen klären sollen, sind ein komplexes Thema, das generell für den Einzelfall behandelt werden muss. Es gibt zwar sogenannte Quoten­tabellen, die einen Überblick über bekannte Tatbestände und die dazugehörigen Haftungsquoten geben, diese werden vor Gericht jedoch oft den Umständen entsprechend modifiziert.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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