§ 25 StVO (Fußgänger)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Paragraph 25 StVO listet die Tatbestände für Fußgänger auf

Bußgeldkatalog für Fußgänger

Dass ein gewisses Verhalten eingehalten werden muss, sobald am Verkehr teilgenommen wird, lernen die meisten Menschen schon als Kinder. Dazu gehört zum Beispiel, zu Fuß immer den Gehweg zu benutzen und auf die Verkehrslage Acht zu geben. Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass Fußgänger die Verkehrsregeln missachten. Und obwohl sich nahezu alle Vorschriften der StVO auf Fahrzeugführer beziehen, gibt es selbstverständlich trotzdem einige Vorschriften, die sich an Fußgänger richten.

Auszug aus dem Tatbestandskatalog: § 25 StVO (Fußgänger)

TBNRTatbestandStrafe (€)
125100Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg / Seitenstreifen vorhanden war.5
125106Sie gingen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nicht am vorgeschriebenen linken Fahrbahnrand.5
125112Sie überquerten als Fußgänger nicht auf dem kürzesten Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere.5
125113Sie überquerten als Fußgänger nicht auf dem kürzesten Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn. Es kam zum Unfall.10
125006Sie überstiegen die Absperrung.5
125007Sie überstiegen die Absperrung. Es kam zum Unfall.10

FAQ: Fußgänger

Welche Regeln gelten für Fußgänger?

Einen Auszug der Straßenverkehrsregeln, an die sich Fußgänger zu halten haben, finden Sie hier.

Können Fußgänger ein Bußgeld kassieren?

Ja, auch Fußgänger können Bußgelder kassieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie auf der Fahrbahn laufen, obwohl ein Gehweg vorhanden ist. 5 Euro fallen für diesen Verstoß an.

Ist es möglich, dass Fußgänger Punkte in Flensburg erhalten?

Auch das ist durchaus denkbar. Dafür braucht es keinen Führerschein. Wer etwa den Verkehr in Folge von Alkoholkonsum gefährdet, kann Punkte in Flensburg erhalten.

Video: Auch Fußgänger müssen Bußgelder zahlen

Video: Mit welchen Bußgeldern müssen Fußgänger rechnen?

Unterschiede im Verhalten eines Autofahrers und eines Fußgängers

Paragraph 25 StVO listet die Tatbestände für Fußgänger auf
Paragraph 25 StVO listet die Tatbestände für Fußgänger auf

Ein Großteil der Leute in Deutschland hat vermutlich bereits einmal als Fußgänger eine rote Ampel überquert. Als motorisierte Verkehrsteilnehmer begehen wesentlich weniger Verkehrsteilnehmer dieses Delikt – dabei ist die Eigenrisiko eines Fußgämgers sogar gravierend höher. Der Unterschied ist vor allem die Strafe, die Verkehrssünder in diesem Fall erwartet.

§ 25 StVO: Diese Verkehrsregeln gelten für Fußgänger

Der Bußgeldkatalog für Fußgänger legt nicht nur fest wie hoch Verwarn- und Bußgelder für Teilnehmer im Fußverkehr ausfallen, der zugrundeliegende § 25 der StVO listet auch Regeln auf, an die sich Fußgänger halten müssen. Dazu zählen:

§ 25 StVO Abs. 1:

  • Fußgänger müssen den Gehweg benutzen.
  • Bei fehlendem Gehweg oder Seitenstreifen dürfen Fußgänger am Fahrbahnrand entlang gehen
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist hintereinander zu gehen

§ 25 StVO Abs. 2:

  • Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn andere Fußgänger auf dem Gehweg behindert werden würden
  • Gehen sie auf der Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen

§ 25 StVO Abs. 3:

  • Fußgänger müssen die Fahrbahn auf dem kürzesten Weg überqueren
  • Sind Fußgängerwege oder Ampelanlagen vorhanden, sind diese zwingend zu benutzen

§ 25 StVO Abs. 4 & 5:

  • Absperrungen dürfen von Fußgängern nicht überschritten werden
  • Bahngleise dürfen nur an dafür vorgesehen Stellen überquert werden

Bußgeldkatalog für Fußgänger: Wer eine rote Ampel überquert, riskiert ein Bußgeld

Die Straßenverkehrsordnung sieht für Fußgänger ein Bußgeld vor, wenn sie eine Fußgängerampel bei Rot überqueren
Die Straßenverkehrsordnung sieht für Fußgänger ein Bußgeld vor, wenn sie eine Fußgängerampel bei Rot überqueren

So steht laut StVO von 2013 auf Missachtung des Rotlichts mit Unfallfolge als Fußgänger nur eine Strafe von 10 € – einen Fahrzeugführer erwartet im selben Szenario eine Geldbuße von 240 €, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Selbstverständlich ist die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bei einem Fahrzeug ungleich höher als bei Fußgängern, was die höhere Strafe durchaus rechtfertigt. Dennoch setzen sich Fußgänger im Straßenverkehr beim Überquere einer roten Ampel ein ungleich höheres Risiko aus.

Punkte für Fußgänger?

Nicht nur Autofahrer können Punkte in Flensburg kassieren, auch Fußgänger können mit Punkten bestraft werden. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, Bahngleise an nicht vorgeschriebenen Stellen überqueren oder Vergehen unter Alkohol oder Drogen begehen.

Auch Fußgänger können großen Schaden verursachen

Dennoch sollten Fußgänger niemals vergessen, dass sie bei Verstößen nicht nur das eigene, sondern auch das Leben anderer auf Spiel setzen. Zum einen versuchen die meisten Autofahrer auszuweichen, wenn plötzlich vor ihnen ein Fußgänger auf der Straße auftaucht.

Wenn Fahrzeuge in dieser Situation nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen können, kommt es häufig zu schweren Unfällen. Dies kann beispielsweise auf Landstraßen bei hohen Geschwindigkeit zu einem Unfall mit schweren Verletzungen bis hin zum Tod des Fahrers oder Fußgängers führen.

Doch Verkehrssünder, die zu Fuß unterwegs sind, können nicht nur physisches Leid verursachen: Wenn ein Auto einen Passanten tödlich erfasst, wird der Führer des Wagens ein Leben lang mit der Schuld, einem Mitmenschen das Leben genommen zu haben, kämpfen müssen – unerheblich ob die Schuld am Unfall bei ihm oder dem Fußgänger lag.

Jeder sollte sich bewusst machen, dass die Nichteinhaltung von Vorschriften als Fußgänger ebenfalls nicht nur eine Strafe nach sich ziehen kann, sondern auch Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer – nicht nur für sich selbst.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 25 StVO (Fußgänger)
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Kommentare

  1. J. sagt:

    In meiner Stadt grenzt mein Grundstück mit Eigenheim an eine innerstädttische Strasse.
    Diese Strasse hat beiderseitig keinen Fussweg.Bin ich als Anlieger verpflichtet einer Schnee- und Eis-
    Räumungspflicht nachzukommen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      Sie haben die Möglichkeit, beim Ordnungsamt nachzufragen.

      – Die Redaktion

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