Lenkhilfe beim Kfz: Erleichterung beim Steuern

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Trotz Handicap sicher unterwegs

Damit körperlich eingeschränkte Menschen eigenständig ein Fahrzeug steuern können, sind unter Umständen Umbau­maßnahmen notwendig. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Lenkhilfe handeln. Darüber hinaus kann ein entsprechender Lenkradknauf bei Traktor, Lkw und Arbeitsmaschinen das Rangieren erleichtern. Doch welche Vorgaben gelten für den Einbau von einer Pkw-Lenkhilfe? Ist eine Lenkradhilfe nur für behinderte Menschen zulässig?

Bußgeldtabelle zur Auto-Lenkhilfe

TBNRTatbestandBußgeld (€)Punkte
338612Sie führten ein Fahr­zeug, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­ein­richtungen wesent­lich beein­trächtigt wurde.901
338613Sie führten ein Fahr­zeug, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­ein­richtungen wesentlich beein­trächtigt wurde. Es kam zu einer Gefähr­dung.
1101
338600Sie führten einen Lkw / Bus obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­ein­richtungen wesentlich beein­trächtigt wurde.1801
338601Sie führten einen Lkw / Bus obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­ein­richtungen wesentlich beein­trächtigt wurde. Es kam zu einer Gefähr­dung.2201
338602Sie führten einen Lkw / Bus obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­ein­richtungen wesentlich beein­trächtigt wurde. Es kam zu einem Unfall.2651

FAQ: Lenkhilfe

Was ist eine Lenkhilfe?

Hierbei handelt es sich um einen Knauf oder Drehknopf, der zusätzlich am Lenkrad befestigt werden kann und das Lenken vereinfacht. Gemäß den geltenden Verkehrsregeln darf aber nicht jeder eine Lenkhilfe montieren.

Welche Voraussetzungen gelten für den Einbau einer Lenkhilfe?

Hier haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengefasst.

Was droht für die unerlaubte Verwendung einer Lenkhilfe?

Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog in einem solchen Fall vorsieht, verrät diese Bußgeldtabelle.

Lenkhilfe beim Auto: Was ist vorgeschrieben?

Wem es nicht möglich ist, ein Fahrzeug mit beiden Händen zu steuern, benötigt ggf. eine Lenkhilfe.
Wem es nicht möglich ist, ein Fahrzeug mit beiden Händen zu steuern, benötigt ggf. eine Lenkhilfe.

Bei einer Lenkhilfe handelt es sich in der Regel um einen zusätzlich am Lenkrad angebrachten Drehknopf oder Griffknauf, der dabei helfen soll, dass Fahrzeug sicher zu steuern und den Lenkvorgang zu vereinfachen. Unter § 38 Abs. 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) heißt es dazu:

Die Lenkeinrichtung muss leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.

Allerdings darf nicht jeder einen Lenkradknauf in seinem Pkw nutzen, denn diese dürfen nur mit einer entsprechenden Genehmigung bzw. Auflage verwendet werden. Eine solche erhalten vor allem Menschen mit Bewegungseinschränkungen in Armen, Händen oder Fingern, die ohne eine Lenkhilfe für Behinderte kein Fahrzeug steuern dürften.

Daher muss nach dem Einbau der Lenkhilfe das umgebaute Auto auch beim TÜV oder der Dekra vorgestellt werden. Die jeweilige Prüforganisation stellt dann ein Gutachten zur Verkehrstauglichkeit bzw. Verkehrssicherheit aus. Dieses bei der Zulassungsstelle vorzulegen, damit eine Eintragung der Lenkhilfe in den Fahrzeugpapieren erfolgen kann.

Als „Lenkhilfe“ kann aber nicht nur ein Lenkradknopf für behinderte oder eingeschränkte Personen verstanden werden. Denn auch die Servolenkung unterstützt Fahrzeugführer beim Lenken und Rangieren. Diese ist mittlerweile bei den meisten Autos serienmäßig vorhanden, darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, eine solche hydraulische oder elektrische Lenkhilfe für Oldtimer nachrüsten zu lassen.

Was droht bei einer unzulässigen Lenkhilfe?

Wer nur aus Bequemlichkeit mit einem Lenkradknauf fahren will, muss mit Sanktionen rechnen.
Wer nur aus Bequemlichkeit mit einem Lenkradknauf fahren will, muss mit Sanktionen rechnen.

Wie zuvor bereits ausgeführt, ist im öffentlichen Straßenverkehr ein Lenkradknauf nur für behinderte Menschen, die eine entsprechende Genehmigung besitzen zulässig. Nutzen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung das Fahrzeug, muss die Lenkhilfe im Pkw abnehmbar oder zumindest wegklappbar sein.

Wird ohne eine körperliche Einschränkung eine Lenkhilfe in einem Lkw oder Pkw genutzt, sieht der Gesetzgeber dafür Sanktionen vor. Diese ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog. Für Autofahrer sieht dieser mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Übrigens! Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist eine Lenkhilfe bei einem Traktor meist nicht erlaubt. Anders sieht es allerdings aus, wenn Trecker oder andere Arbeitsfahrzeuge auf Privatgrundstücken fahren. Denn gerade bei Gabelstaplern und sonstigen Baumaschinen erleichtert ein Lenkradknopf das Rangieren.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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