Motorradbekleidung soll vor schweren Verletzungen schützen
Motorradfahrer sind statistisch gesehen stärker gefährdet als Pkw-Insassen, wenn es zum Unfall kommt. Fehlende Karosserie und Rückhaltesysteme bewirken, dass die Biker schnell bei einem Sturz oder einer Kollision vom Motorrad auf die Fahrbahn fallen. Die enorme Krafteinwirkung durch den Aufprall auf dem Asphalt kann schwerste Verletzungen hervorrufen.
Aus diesem Grund müssen Biker sich auf anderen Wegen schützen, um sich bei einem Motorradunfall vor zu schweren Schäden zu bewahren. Der Helm ist seit dem Jahre 1976 in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Doch was gilt eigentlich für andere Motorradkleidung? Müssen Biker diese zwangsläufig anlegen? Und was geschieht, wenn es zu einem Motorradunfall ohne entsprechende Schutzkleidung kommt? Hat dies Auswirkungen auf die Schadensregulierung oder Ansprüche auf Schmerzensgeld? Mehr zum Thema erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Motorradunfall ohne Schutzkleidung
Nein, der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Helmpflicht auf dem Motorrad vor.
Die Kleidung ist mit Protektoren ausgestattet, die bei einem Unfall mit dem Motorrad Verletzungen reduzieren können.
Informationen zu diesem Thema haben wir hier zusammengestellt.
Motorradkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben
Abgesehen vom Motorradhelm sind andere Schutzeinrichtungen für Motorradfahrer nicht verpflichtend. Der Markt an Motorradkleidung ist groß: Protektorenwesten, Nierengurte, Motorradschuhe, Bikerhosen, Lederkombis u. v. m. Es handelt sich hier jedoch nicht einfach nur um dem Lebensstil entsprechende Mode, sondern all diese Kleidungsstücke erfüllen auch eine wichtige Schutzfunktion auf dem Motorrad.
In die Kleidung eingenähte Protektoren schützen Gelenke und empfindliche Körperregionen wie Ellbogen, Knöchel, Wirbelsäule, Nieren usf. Kommt es zu einem Sturz oder einem Unfall, können die schützenden Platten beim Aufprall auf den Asphalt die Aufprallenergie abfangen und schwere Brüche vermeiden.
Obwohl die Kleidung also beim Fahren mit dem Motorrad nicht vorgeschrieben ist, dient Motorradkleidung vor allem auch als “Schutzpanzer” für die relativ ungeschützten Biker, sodass die Bedeutung kaum zu unterschätzen ist.
Doch gerade bei warmen Temperaturen oder nur kurzen Wegen erscheint es dem ein oder anderen schon mal lästig, die schwere Montur anzuziehen. Zudem ist die Motorradkleidung auch alles andere als kostengünstig. Wer aber dennoch auf die Schutzkleidung verzichtet, hat spätestens dann ein Problem, wenn es zum Unfall kommt.
Motorradunfall ohne Schutzkleidung – Auswirkung auf Schadensregulierung und Schmerzensgeld
Gerät der ungeschützte Biker mit seinem Motorrad unverschuldet in einen Unfall, ist zunächst davon auszugehen, dass der gegnerische Unfallfahrer für den Schadensausgleich zu sorgen hat. Allerdings kann bei einem Motorradunfall ohne getragene Schutzkleidung auch dem Biker ein Mitverschulden gegen sich selbst zugesprochen werden, denn:
Durch die fehlende Schutzkleidung erhöhte sich das allgemeine Verletzungsrisiko auf Seiten des Zweiradfahrers.
Obwohl abgesehen vom Motorradhelm keine gesetzliche Pflicht zum Tragen derartiger Bekleidung gegeben ist, kann der Fahrer eine Mitschuld an den Unfallfolgen haben. Mit Schutzkleidung wären die Verletzungen vermutlich geringer ausgefallen.
Ich möchte die Winterpause nutzen, um die passende Motorradbekleidung für mich und meinen Mann zu kaufen. Wichtig ist natürlich vor allem die Sicherheit, aber auch der Komfort. Da wir viel in den Bergen unterwegs sind, soll das Outfit unbedingt auch wasser- und winddicht sein. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass so mancher Fahrer ganz auf Schutzkleidung verzichtet. Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier über eine Verpflichtung nachdenken?
Ich sehe jeden Tag Biker, welche nur mit Helm, Bermuda und Sandalen fahren. Und das nicht langsam, spricht man mal einen an, heißt es:”Ist ja nur um die Ecke”!
Na viel Spaß im KH