Schadensregulierung bei der Versicherung – So funktioniert’s

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden der Versicherung melden.

Kfz-Schadensregulierung nach einem Unfall

Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden der Versicherung melden.
Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden der Versicherung melden.

Kommt das vorausfahrende Auto ruckartig an einer Ampel zum Stehen und Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen, fahren Sie hinten auf. In Falle eines Auffahrunfalls ist die Haftpflichtversicherung die wichtigste Anlaufstelle, um den Schaden am Fahrzeug im Sinne der Schadensregulierung erstattet zu bekommen. Denn selbst kleinere Lackschäden oder Beulen am Kraftfahrzeug können schnell hunderte Euro kosten.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles zum Thema Schadensregulierung und wann die Versicherung bei einem Autounfall zahlt. Wie genau erfolgt nach einem Verkehrsunfall die Schadensregulierung? Müssen Sie bei der Polizei Ihren Kfz-Unfall melden, um entschädigt zu werden? Was tun Sie, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

FAQ: Schadensregulierung

Worum geht es bei der Schadensregulierung?

Unter diesem Begriff wird die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall bezeichnet. Dabei geht es in erster Linie um die Zahlung des Schadensersatzes durch den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

Welche Kosten lassen sich im Zuge der Schadensregulierung geltend machen?

Neben den Reparaturkosten können noch weitere Ansprüche bestehen. So steht Ihnen ggf. Schmerzensgeld zu oder Sie erhalten Gutachterkosten oder die Ausgaben für Heilmittel erstattet.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können, erfahren Sie hier.

Den Unfall bei der Versicherung melden

Im Falle eines Unfalls sollte generell die Polizei verständigt werden. Sind Personen verletzt, ist es sogar Pflicht, die Polizei zu rufen. Handelt es sich bei Ihrem Mangel am Auto nur um kleinere Kratzer oder Beulen, können Sie allerdings die Versicherungsdaten mit dem Unfallbeteiligten austauschen.

Denken Sie daran neben den Daten zur Kfz-Versicherung nach einem Autounfall auch Name, Anschrift und Kennzeichennummer zu notieren. Ebenfalls sind Ort, Uhrzeit und der Unfallhergang dabei von großer Wichtigkeit. Die Polizei vereinfacht diesen Prozess ungemein, da diese einen Unfallbericht erstellt, den Sie den Versicherungsbeamten zukommen lassen können. In diesem Fall müssen Sie sich allerdings selbst um ein Kfz-Gutachten kümmern.

Wie erfolgt die Schadensregulierung?

Aber wie genau müssen Sie nach einem Unfall vorgehen, um die Autoreparatur von der Versicherung bezahlt zu bekommen? Nachdem der Unfallhergang von der Polizei aufgenommen wurde, müssen Sie den Schaden schnellstmöglich melden.

Sie können den Unfallbericht schriftlich verschicken oder auch telefonisch den genauen Kfz-Schaden melden. Die Schadensregulierung wird anschließend weitergeführt. Dabei wird genau geprüft, welcher Autofahrer Schuld am Unfall ist und inwiefern der Schadensersatz von Ihren oder dem Unfallbeteiligten gezahlt werden muss.

Befindet sich Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum in der Werkstatt und Sie benötigen dieses dringend für alltägliche Situationen, wie den Arbeitsweg oder um die Kinder in die Kita zu bringen, dann können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Im Falle eines Totalschadens können Sie oftmals sogar einen Mietwagen nach einem Unfall beantragen.

Wichtig: Denken Sie daran, den Versicherungsschaden sofort zu melden! Viele Haftpflichtversicherungen verlangen die Schadensmeldung innerhalb kürzester Zeit und zahlen, nachdem ein gewisser Zeitraum abgelaufen ist, keinen Cent mehr.

Die Versicherung zahlt nach Unfall nicht? Das können Sie tun!

Sie sollten bei der Haftpflicht den Schaden unverzüglich melden.
Sie sollten bei der Haftpflicht den Schaden unverzüglich melden.

In bestimmten Fällen kann es durchaus auch vorkommen, dass sich nach einem Autounfall die Versicherungen weigern, für eine Schadensregulierung des Geschädigten aufzukommen. Zunächst sollten Sie versuchen, eine Beschwerde einzulegen und die Versicherungsangestellten auffordern, dass diese schnellstmöglich für eine Schadensregulierung des Kfz sorgt.

Prüfen Sie dementsprechend noch einmal genau nach, ob in Ihrer Haftpflichtversicherung eine Schadensregulierung nach einem Unfall geltend gemacht werden kann und inwiefern Sie entschädigt werden. Sollte dies schriftlich festgehalten worden sein und Sie haben zudem den Autounfall bei der Haftpflichtversicherung auch unverzüglich gemeldet, haben Sie alles richtig gemacht.

Zahlt Ihre Haftpflichtversicherung nach der schriftlichen Beschwerde noch immer nicht, haben Sie das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Ein Rechtsanwalt kann dafür sorgen, dass Sie doch vom Versicherer entschädigt werden.

Unfall ohne Versicherung abwickeln – Geht das?

Viele Unfallbeteiligte wollen den Crash nicht als Versicherungsschaden melden, da sich dieser sonst auf den Schadenfreiheitsbetrag auswirkt. Auch kann es passieren, dass Autofahrer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden und jährlich höhere Summen zahlen müssen.

In der Regel ist es allerdings nicht zu empfehlen, einen Unfall ohne Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Oftmals wird der Defekt des Autos von den betroffenen Personen falsch eingeschätzt und der Geschädigte bleibt auf den Kosten der Reparatur sitzen. Lassen Sie sich in jedem Fall aber alles unterschreiben, was Sie mündlich geregelt haben.

Interessant: Bei Unfallflucht zahlt die Versicherung nur, wenn Sie Vollkasko versichert sind. Bei einer alleinigen Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung bleibt der Geschädigte auf dem Blechschaden an seinem Fahrzeug sitzen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Schadensregulierung bei der Versicherung – So funktioniert’s
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Kommentare

  1. Luise sagt:

    Ich wusste nicht, dass man neben Fotos und der Aufnahme der Details auch für das KFZ-Gutachten selbst zuständig ist, wenn die Polizei den Unfall nicht aufgenommen und den Bericht verfasst hat. Wird dies in einem privaten KFZ Sachverständigenbüro geregelt und dann von der Versicherung anerkannt? Meine Schwiegermutter hatte gerade heute einen kleinen Auffahrunfall, bei dem lediglich ein paar Kratzer entstanden sind.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Luise,

      die Versicherung kann das Gutachten, das Sie selbst in Auftrag gegeben haben, anerkennen oder zusätzlich eines anfertigen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Gutachterkosten könnten im Vergleich zu einem kleinen Schaden recht hoch ausfallen.

      – Die Redaktion

  2. Laura H. sagt:

    Meine Freundin hat vor 2 Tagen einen Autounfall gehabt und hat mit dem anderen Fahrer zugestimmt, den Unfall ohne Versicherung abwickeln zu lassen. Alles, was sie mündlich besprochen haben, haben sie nicht unter geschrieben. Da kein Kfz-Sachverständige direkt nach dem Unfall die Schaden beurteilt hat, muss jetzt meine Freundin eine Höhe Summe zahlen, um das Auto zu reparieren, und alles ohne Versicherung. Hätte sie diesen Artikel früher gelesen..

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