Schmerzensgeld: Begründet eine Knieprellung einen Anspruch?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie ist gesetzlich durch § 253 BGB geregelt.

Gibt es für eine Prellung am Knie Schmerzensgeld?

Gibt es Schmerzensgeld für eine Knieprellung?
Gibt es Schmerzensgeld für eine Knieprellung?

Die Frage nach einem Schmerzensgeld für eine Knieprellung stellt sich den meisten Betroffenen erst dann, wenn sie realisieren, dass ihnen durch anderen ein Schaden zugefügt wurde. Eine Knieprellung kann durch verschiedene Ursachen entstehen, so zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall, einen Sturz auf das Gelenk oder einen Schlag auf das Knie.

Doch wann besteht bei einer solchen Verletzung überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Ist die Prellung vom Knie eine ausreichende Schädigung, um Schadensersatz geltend machen zu können? Betroffene wissen oftmals nicht, wie sie sich in einer solchen Situation richtig verhalten und ihre Ansprüche durchsetzen können.

Eine Knieprellung schränkt die Beweglichkeit des Beins oftmals stark ein und mindert so meist auch die Fähigkeit, bestimmte Aufgaben ausführen zu können. Um bei einer Knieprellung Schmerzensgeld verlangen zu können, müssen Patienten einige Vorgaben und Vorgehensweisen beachten. Im folgenden Ratgeber informieren wir darüber, wann ein Anspruch besteht und wie dieser anzumelden ist.

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Knieprellung?

Entstand die Knieprellung aufgrund des Fremdeinwirkens eines Dritten, kann Ihnen dafür Schmerzensgeld zustehen.

Wie viel Schmerzensgeld wird bei einer Knieprellung gezahlt?

Diese Tabelle verrät Ihnen, in welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ca. bewegt. Es handelt sich bei den Summen jedoch nur um Orientierungswerte.

Wer zahlt das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung?

Die Versicherung des Schädigers ist für die Zahlung des Schmerzensgeldes zuständig, wenn Sie eine Knieprellung erlitten haben.

Wann gibt es bei einer Knieprellung Schmerzensgeld?

In Bezug auf einen Schmerzensgeldanspruch sind die Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von Bedeutung. In § 253 BGB wird festgelegt, dass bei einer Schädigung von Körper oder Seele durch andere dies über die Zahlung von Schmerzensgeld ausgeglichen werden kann. Ein solcher sogenannter immaterieller Schaden begründet dementsprechend einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Das Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie ist gesetzlich durch § 253 BGB geregelt.
Das Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie ist gesetzlich durch § 253 BGB geregelt.

Schmerzensgeld bei einer Knieprellung kann unter anderem also dann ein Thema sein, wenn die Verletzung durch andere verursacht wurde. Das ist beispielsweise bei einem unverschuldeten Unfall der Fall.

Schmerzensgeld bei einer Knieprellung oder anderen Verletzungen muss dann beim Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung angemeldet werden. Dies können Betroffene außergerichtlich mit oder ohne Unterstützung eines Anwalts tun.

Verweigert die Versicherung oder der Schädiger die Zahlung beziehungsweise bietet der Gegner eine unangemessene Summe, kann die Entscheidung über ein Schmerzensgeld bei einer Prellung vom Knie auch vor Gericht erfolgen. Hierbei handelt es sich dann um zivilrechtliche Ansprüche. In Einzelfällen kann eine solche Entscheidung auch an ein Strafverfahren gekoppelt sein.

Wie hoch kann ein Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ausfallen?

Die Höhe von einem Schmerzensgeld bei einer Knieprellung ist immer vom jeweiligen Einzelfall und dessen Umständen abhängig. Hier spielen zum Beispiel die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und auch etwaige Folgeschäden eine Rolle.

Bei einer Prellung am Knie bemisst sich Schmerzensgeld auch an der Schwere der Verletzung.
Bei einer Prellung am Knie bemisst sich Schmerzensgeld auch an der Schwere der Verletzung.

Um einen Überblick über bereits gezahlte Summen bei ähnlichen Verletzungen zu erhalten, bietet es sich an, Schmerzensgeldtabellen zu nutzen. In diesen sind Urteile aufgeführt, die als Orientierung durchaus hilfreich sein können. Auch Anwälte und Richter ziehen die Tabellen bei Entscheidungen heran und nutzen diese, um ein angemessenes Schmerzensgeld für eine Knieprellung zu erzielen.

Nachfolgend sind einige Urteile aus Schmerzensgeldtabellen in Bezug auf Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie aufgeführt:

VerletzungSummeGericht, Jahr, Akten­zeichen
Knie- und Schulter­prellungetwa 1.000 EURAG Kassel/2000
(Az. 423 C 3497/99)
Knieprellung, Beschwer­den über län­geren Zeit­raum1.500 EURAG Essen/2008
(Az. 29 C 161/08)
Prellungen am Knie, Brust­wirbel­säule, Ellbogen2.000 EURLG Duis­burg/2013
(Az. 12 O 71/12)

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Schmerzensgeld: Begründet eine Knieprellung einen Anspruch?
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Kommentare

  1. D. sagt:

    Habe eine Knieprällung mit offener Schürfwunde und einer posttraumatischer Narbenbildung mit einer zusätzlichen Op und habe seit dieser Zeit Dauerschmerzen im Knie. und das seit 1 Jahr und 4 Monaten kann ich die versicherungsakte geöffnet lassen wegen Spätschäden

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