Kreislaufwirtschafts (KrWG) – Vorschriften zur Müllentsorgung

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

FAQ: Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland

Was ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz soll dazu beitragen, dass die natürlichen Ressourcen geschont, umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfall sichergestellt und die Umweltbelastung durch Müll verringert werden. Das Gesetz beinhaltet die rechtlichen Grundlagen und trägt dadurch zum Umweltschutz bei.

Was versteht man unter „Kreislaufwirtschaft“?

Unter Kreislaufwirtschaft im Sinne des KrWG als Gesetz ist ein System zu verstehen, dass den Einsatz von Ressourcen und die Produktion von Abfall minimiert. Das System ist auf Regeneration und Recycling als Kreislauf ausgelegt. Um das zu erreichen, liegt der Fokus auf Nachhaltigkeit, Langlebigkeit, Reparatur und Wiederverwendung von Rohstoffen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Für wen gilt das KrWG?

Grundsätzlich sind die Regelungen des KrWG zum Abfall und zur Müllentsorgung von allen zu befolgen. Bestimmte Vorgaben gelten dann für die Wirtschaft (Produzenten, Entsorgungs- und Recyclingunternehmen etc.), andere für jeden Haushalt. Was bei der Mülltrennung gilt und Informationen zu den verschiedenen Tonnen sowie Abgabestellen finden Sie hier.

Was droht bei Verstößen gegen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze?

Die Sanktionen für solche Ordnungswidrigkeiten können je nach Bundesland und Tatbestand variieren, wobei grundsätzlich ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich ist. Informationen zu den derzeit gültigen Beträgen können Sie den jeweiligen Tabellen zu den Bundesländern entnehmen.

Bußgelder bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Klicken Sie hier auf ein Bundesland, um zum Bußgeldkatalog des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des jeweiligen Landes zu gelangen:

Informationen zum Thema „Wasser und Verschmutzung“

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg (gültig seit: 2018)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)50 - 250
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l50 - 250
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l100 - 800
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste100 - 800
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb100 - 500
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 200 kg200 - 800
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 200 kg800 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück100 - 500
- größere Mengen200 - 3.000
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 5.000
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 5.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 5.000
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst400 - 1.500/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³100 - 500
- Menge bis 5 m³250 - 1.000
- Menge über 5 m³1.000 – 10.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)75 - 250
- Menge bis 1 m³100 - 500
- Menge bis 5 m³500 - 1.000
- Menge über 5 m³1.000 - 10.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg100 - 250
- Menge darüber250 - 3.000
- pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer10 - 25
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum25 – 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 – 300
- Menge darüber300 - 1.500
Sonstige Verstöße
- Geruchsbelästigung10 - 20
- Rauchbelästigung25 - 150
- Anzeigepflichtverletzung10 - 25
- Verstoß gegen Zeitvorschrift20 - 40
- Verstoß gegen vorgesehene Orte25 - 50
- Anzünden von Feuer bei starkem Wind50 - 500
- Vorzeitiges Verlassen der Feuerstelle50 - 750
- gleichzeitiges Inbrandsetzen größerer Flächen50 - 1.500
- Sichtbehinderung auf öffentlichen Verkehrsflächen50 - 1.500

Bußgeldkatalog Bayern (gültig seit: 2011)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)20
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l35
- eine Menge bis 2 kg bzw. 2 l35 - 80
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l80 - 320
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste35 - 80
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb80 - 240
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen160 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg160 - 700
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg700 - 2500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück110 - 330
- größere Mengen330 - 1600
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst35 - 80/80 - 160
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst80 - 160/160 - 320
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst160 - 320/500 - 2.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst500 - 800/800 - 3.200
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst500 - 1.300/800 - 8.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³80 - 400
- Menge bis 5 m³400 - 1.000
- Menge über 5 m³1.000 - 2.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)20 - 150
- Menge bis 1 m³80 - 400
- Menge bis 5 m³400 - 800
- Menge über 5 m³800 - 2.400
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg40 - 160
- Menge darüber160 - 1.600
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer10 - 35
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre80 - 320
- Menge darüber320 - 1.300
Sonstige Verstöße
- Geruchsbelästigung20
- Verstoß gegen Zeitvorschrift35
- Verstoß gegen vorgesehene Orte35
- Anzünden von Feuer bei starkem Wind80 - 460
- gleichzeitiges Inbrandsetzen größerer Flächen475 - 1.300
- Sichtbehinderung auf öffentlichen Verkehrsflächen80 - 1.600
- Anzeigepflichtverletzung20

Bußgeldkatalog Berlin (gültig seit: 2019)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)30 - 80
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l30 - 80
Ablagern von schlammigen Stoffen (z. B. Fäkalien, Klärschlamm) und Abfällen von Massentierhaltung außerhalb zugelassener Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) mit der Folge von Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien30 - 80
... mehr als 2 kg100 - 800
scharfkantige, ätzende und schneidende
Gegenstände,
75 - 800
Gegenstände des Sperrmülls oder Elektro- und Elektronikgeräte
Einzelstücke kleineren Umfangs,150 - 500
mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs,200 - 1.000
mehrere Einzelstücke größeren Umfangs
bzw. eine Gesamtmenge bis zu 1m³ oder
100 kg
300 - 2.500
eine Gesamtmenge über 1 m³ bzw. über 100
kg
500 - 10.000
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen bzw. schadstoffhaltige Elektrogeräte500 - 10.000
Altreifen behandelt, lagert, ablagert
Menge bis zu 5 Stück350 - 800
Menger über 5 Stück800 - 3.000
Fahrzeuge und Ähnliches lagert oder ablagert150 - 9.000
Fahrzeuge und Ähnliches behandelt (zum
Beispiel ausbrennt), pro Fahrzeug
500 - 8.000
Bauabfälle, Bodenaushub lagert, behandelt
oder ablagert
einmalig bis zu einer Menge von 5 m³600 - 2.500
mehrmals oder Menge über 5 m³1.500 - 20.000
Bauabfälle, Bodenaushub mit schädlichen
Verunreinigungen,
2.000 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert
Verunreinigungen durch kleine Mengen von
Fäkalien,
55 - 300
einmalig bis zu einer Menge von 5 m ³350 - 2.500
mehrmals oder Menge über 5 m ³- 1.000 - 25.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt,
lagert, ablagert
... bis 20 kg300 - 2.500
... über 20 kg800 - 10.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert, ablagert55 - 2.500
sonstige Abfälle40 - 25.000

Bußgeldkatalog Brandenburg (gültig seit: 2021)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)35 - 500
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l35 - 500
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l50 - 200
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l50 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste35 - 500
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb37,50 - 500
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg300 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- 1 Stück30
- Mengen bis zu 5 Stück75 - 200
- größere Mengen200 - 2.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 50/100 - 200
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst30 - 5.000
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst200 - 5.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst500 - 12.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1/2 m³35
- Menge bis 1 m³35 - 500
- Menge bis 5 m³400 - 2.000
- Menge über 5 m³1.000 - 10.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)
- Menge bis 1 m³50 - 500
- Menge über 5 m³200 - 500
- Menge bis 20 m³500 - 3.000
- Menge bis 100 m³1.500 - 10.000
- Menge über 100 m³10.000 - 50.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg50- 500
- Menge darüber500 - 100.000

Bußgeldkatalog Bremen (gültig seit: 2008)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)20
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l25
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l25 - 75
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l75 - 1.000
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste20 - 250
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl50 - 2.500
Sperrige Gegenstände behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Koffer, Matratze, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Ofen, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg500 - 2.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)150 - 2.500
Elektro- und Elektronikgeräte
- Einzelstücke von Haushaltskleingeräten wie z. B. Rasenmäher, Staubsauger, Toaster, Küchenmaschine, Bohrmaschine. Nähmaschine50 - 200
- mehrere Einzelstücke von Haushaltskleingeräten oder Einzelstücke von Haushaltsgroßgeräten wie z. B. Waschmaschine, - Wäschetrockner, elektr. Heizgeräte, elektr. Heizkörper100 - 400
- schadstoffhaltige Elektrogeräte wie z. B. Fernseher, Monitore, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück75 - 250
- größere Mengen250 - 5.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Moped oder Motorrad100 - 400
- Pkw200 - 2.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus400 - 4.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 400
- Menge bis 5 m³400 - 800
- Menge über 5 m³800 - 5.000
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen500 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)35 - 70
- Menge bis 1 m³50 - 400
- Menge bis 5 m³400 - 800
- Menge über 5 m³800 - 5.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg25 - 150
- Menge darüber150 - 2.500
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer20 - 50
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum50 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500
- Menge darüber500 - 2.000

Bußgeldkatalog Hamburg (gültig seit: 2014)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)35 - 150
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l150 - 200
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l400 - 1.000
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste200 - 1.000
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb100 - 400
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen250 - 1.500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg500 - 5.000
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg1.000 - 8.000
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert: pro Stück200
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad100
- Moped oder Motorrad250
- Pkw500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus1.000 - 2.000
Fahrzeuge behandelt (z.B. ausbrennt): je Fahrzeug150 - 1.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 300
- Menge bis 5 m³300 - 800
- Menge über 5 m³800 - 3.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)30 - 100
- Menge bis 1 m³100 - 300
- Menge bis 5 m³300 - 800
- Menge über 5 m³800 - 3.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg50 - 200
- Menge darüber200 - 2.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer50
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500
- Menge darüber500 - 2.000
Lagern oder Ablagern von gefährlichen Abfällen wie z.B. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Farbreste, Öl, Chemikalien
- bis 2 l oder 2 kg300 - 1.500
- darüber600 - 5.000

Bußgeldkatalog Hessen (gültig seit: 2015)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l50 - 1.500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste20 - 100
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel50 - 1.500
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 400
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg400 - 1.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück75 - 200
- größere Mengen200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 300/300 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst300 - 1.000/1.000 - 3.000
Fahrzeuge: Einzelfall/sonst300 - 500/500 - 5.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert
- Fahrzeugbatterie (je Stück)25 - 100
- Einzelstücke kleineren Umfangs100 - 200
- mehrere Einzelstücke150 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg250 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen)500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l25 - 50
- Mengen bis 20 l50 - 250
- Mengen über 20 l250 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³250 - 600
- Menge über 5 m³600 - 10.000
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen250 - 50.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)20
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³200 - 500
- Menge über 5 m³500 - 2.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg40 - 200
- Menge darüber100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer10 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum30 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200
- Menge darüber200 - 1.000

Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern (gültig seit: 1999)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)5 - 10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l10 - 20
- eine Menge mehr als 1 l bis 10 l15 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste15 - 150
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl80 - 2.000
Gegenstände des Sperrmülls und Elektro-/Elektronikschrott behandelt, ablagert, lagert
- Mengen bis 1 m³ oder 100 kg30 - 500
- Mengen mehr als 1 m³ bzw. über 100 kg500 - 5.000
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- einzelne kleinere Gegenstände (z. B. Taschenlampenbatterie), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 20
- mehrere kleinere, einzelne größere Gegenstände (z. B. Autobatterie) oder flüssige Abfälle von mehr als 1/2 l bis 10 l20 - 500
Mengen über 10 l bzw. 10 kg hinausgehend bis 100 kg bzw. 100 l200 - 5.000
Mengen mehr als 100 kg bzw. 100 l5.000 - 50.000
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 1 t75 - 200
- Mengen mehr als 1 t bis zu 10 t250 - 1.000
- Mengen mehr als 10 t bis 100 t1.000 - 10.000
- Mengen über 100 t10.000 - 50.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad20 - 100
- Moped oder Motorrad50 - 500
- Pkw und Anhänger100 - 2.500
- Lkw, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus
300 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Mengen bis 1 m³50 - 250
- Mengen mehr als 1 m³ bis 10 m³250 - 1.250
- Mengen 10 m³ bis 100 m³1.250 - 12.500
- Mengen über 100 m³12.500 - 50.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)10 - 20
- Menge bis 1 m³20 - 250
- Menge mehr als 1 m³ bis 10 m³250 - 500
- Menge mehr als 10 m³ bis 100 m³500 - 5.000
- Menge über 100 m³5.000 - 50.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 m³10 - 20
- Menge mehr als 1 m³ bis 10 m³20 - 500
- Menge mehr als 10 m³ bis 100 m³500 - 5.000
- Menge über 100 m³5.000 - 50.000
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum40 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500
- Menge darüber200 - 1.500
Anzeigepflichtverletzung10
Verstoß gegen Zeitvorschrift20 - 100
Verstoß gegen vorgesehene Orte20

Bußgeldkatalog Niedersachsen (gültig seit: 2020)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 50
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l50 - 80
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l50 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l80 - 1.000
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste50 - 100
- Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl80 - 2.000
Sperrige Gegenstände behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 450
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg450 - 1.550
- Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück80 - 1.000
- größere Mengen1.000 - 25.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Fahrräder50 - 100/100 - 1.000
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Mopeds100 - 400/100 - 2.000
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren PKW100 - 1.000/500 - 5.000
- Altfahrzeug (z. B. Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus) oder mobile Maschine (z. B. Kran, Bagger, Förderband, Presse): bei sofortiger Beseitigung/nicht sofortiger Beseitigung oder mehreren Altfahrzeuge oder mobilen Maschinen500 - 5.000/5.000 - 50.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert: Einzelfall/sonst100 - 1.000/1.000 - 25.000
- Fahrzeugbatterie (je Stück)50 - 500
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l50 - 100
- Mengen bis 20 l100 - 500
- Mengen über 20 l500 - 25.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 450
- Menge bis 5 m³450 - 800
- Menge über 5 m³800 - 1.550
Bauabfälle mit schädlichen Verunreinigungen250 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)50 - 100
- Menge bis 1 m³50 - 500
- Menge bis 5 m³200 - 2.000
- Menge über 5 m³550 - 10.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg20 - 100
- Menge darüber100 - 2.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 10-l-Eimer20 - 40
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum40 - 100
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre100 - 500
- Menge darüber200 - 1.500

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen (gültig seit: 2022)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 25
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l25 - 80
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l25 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l80 - 510
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 410
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg410 - 1.530
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück80 - 200
- größere Mengen200 - 510
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad20 - 80
- Moped oder Motorrad50 - 200
- Pkw100 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus
300 - 1.500
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst300 - 1.500/1.500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l25 - 80
- Mengen bis 20 l50 - 250
- Mengen über 20 l250 - 5.100
- Fahrzeugbatterie (je Stück)25
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z. B.
Fahrzeug- und andere Maschinenteile)
- Einzelstücke kleineren Umfangs100 - 200
- mehrere Einzelstücke150 - 410
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg250 - 510
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen)510 - 5.100
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 410
- Menge bis 5 m³410 - 800
- Menge über 5 m³800 - 5.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)10 - 100
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³200 - 510
- Menge über 5 m³510 - 1.530
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg20 - 100
- Menge darüber100 - 1.020
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum5 - 30
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200
- Menge darüber200 - 820

Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz (gültig seit: 2020)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)50
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 2 l50 - 200
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l100 - 800
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste100 - 800
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel, Altöl80 - 2.000
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb100 - 500
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen200 - 800
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg200 - 800
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg500 - 2.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück100 - 500
- größere Mengen500 - 3.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 200
200 - 1.500
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst200 - 400
400 - 3.000
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst
400 - 3.000
3.000 - 5.000
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst1.500 - 2.500
2.500 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert
- Menge bis 1 m³50 - 500
- Menge bis 5 m³250 - 1.000
- Menge über 5 m³500 - 10.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspiel-plätzen)50 - 250
- Menge bis 1 m³100 - 500
- Menge bis 5 m³500 - 1.000
- Menge über 5 m³1000 - 10.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg500 - 500
- Menge darüber200 - 3.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 10-l-Eimer50
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum50 - 250
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre250 - 1.000
- Menge darüber1.000 - 1.500
Anzeigepflichtverletzung50 - 2.000
Verstoß gegen Zeitvorschrift50 - 1.000
Verstoß gegen Anordnungen50 - 500

Bußgeldkatalog Saarland (gültig seit: 2002)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 100
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 2 l25 - 200
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l75 - 500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste25 - 150
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 200 kg100 - 500
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 200 kg500 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück75 - 200
- größere Mengen200 - 2.500
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst50 - 150/150 - 250
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst150 - 300/300 - 1.250
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst400 - 750/750 - 2.500
Fahrzeuge behandelt (z.B. ausbrennt): Einzelfall/sonst400 - 1.500/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³250 - 750
- Menge über 5 m³750 - 2.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)10 - 30
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³250 - 750
- Menge über 5 m³750 - 2.500
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg25 - 150
- Menge darüber150 - 2.500

Bußgeldkatalog Sachsen (gültig seit: 2017)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10 - 40
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l
- eine Menge bis 2 kg bzw. 2 l20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l40 - 120
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste25 - 200
Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel50 - 1.500
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 200
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 300
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg300 - 10.000
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank,
asbesthaltiger Heizkörper etc.)
150 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück70 - 250
- größere Mengen250 - 3.000
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert oder ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 60/60 - 120
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 250/250 - 500
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst200 - 500/500 - 2.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst400 - 1.200/1.200 - 5.000
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst400 - 1.000/1.000 - 5.000
Bauschutt lagert oder ablagert
- einmalig bis zu Menge bis 1 m³100 - 1.500
- mehrmals oder Menge bis 5 m³500 - 20.000
Bauschutt und Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen500 - 25.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)10 - 100
- einmalig bis zu Menge bis 5 m³100 - 2.500
- mehrmals oder Menge über 5 m³500 - 25.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg25 - 200
- Menge darüber200 - 3.000
pflanzliche Abfälle ...
... behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer10 - 25
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum25 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200
- Menge darüber200 - 1.500
Sonstige Schadstoffe (gefährliche Abfälle bzw. besonders
überwachungsbedürftige Abfälle)
500 - 25.000
... unter Verstoß gegen die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen entsorgt/verbrannt
- Hervorrufen von Gefahren oder Belästigungen für die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft, insbesondere
durch Rauch oder Funkenflug
10 - 200
- Verbrennung außerhalb der zugelassenen Zeiten25 - 1.000
- Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Mindestabstände25 - 1.500
- Verbrennung ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung25 - 1.500
Anzeigepflichtverletzung100 - 6.000

Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
(nicht existent)

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein (gültig seit: 1995)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (€)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)10
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l20
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l20 - 50
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l50 - 200
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste20 - 50
Gegenstände des Sperrmülls behandelt, ablagert, lagert20 - 50
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 150
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 300
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 400
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg400 - 1.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
Mengen bis zu 5 Stück75 - 200
größere Mengen200 - 1.000
Autowracks und Ähnliches lagert, ablagert
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 200/300 - 800
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen,
Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst
300 - 800/500 - 5.000
Fahrzeuge behandelt (z. B. ausbrennt): Einzelfall/sonst300 - 800/500 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³250 - 600
- Menge über 5 m³600 - 1.500
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien10 - 20
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³200 - 500
- Menge über 5 m³50 - 1.500
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg20 - 100
- Menge darüber100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer5 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum30
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200
- Menge darüber200 - 800

Bußgeldkatalog Thüringen (gültig seit: 2020)

OrdnungswidrigkeitGeldbuße (in €)
Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) behandelt, lagert oder ablagert, z. B. durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen
- soweit sie unbedeutender Art sind, z. B. Zigarettenschachtel, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale etc.), flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel, Farbreste etc.)5 - 30
- mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände von gewisser Bedeutung, z. B. Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, flüssige Abfälle von 1/2 l bis 1 l30 - 100
- eine Menge bis 2 kg bzw. bis 2 l20 - 100
- eine Menge über 2 kg bzw. über 2 l50 - 1.500
- scharfkantige, ätzende und schneidende Gegenstände, z. B. Glasflaschen, Glasscherben, rostige Nägel, Blech- und Eisenreste20 - 200
Gegenstände des Sperrmülls mit Ausnahme von Fahrzeugen, Autoreifen, Bauschutt und pflanzlichen Abfällen behandelt, lagert oder ablagert50 - 1.500
- Einzelstücke kleineren Umfangs, z. B. Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb50 - 300
- mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs, z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen100 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg100 - 700
- Sperrmüll über 1 m³ bzw. über 100 kg200 - 1.500
Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.)100 - 2.500
Altreifen behandelt, lagert oder ablagert
- Mengen bis zu 5 Stück75 - 200
- größere Mengen200 - 2.500
Autowracks und Ähnliches ...
... lagert, ablagert, behandelt
- Fahrrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst20 - 50/50 - 100
- Moped oder Motorrad: bei sofortiger Beseitigung/sonst50 - 100/100 - 200
- Pkw: bei sofortiger Beseitigung/sonst100 - 300/300 - 1.500
- Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus: bei sofortiger Beseitigung/sonst300 - 1.000/1.000 - 3.000
... behandelt (z. B. Fahrzeuge ausbrennt): Einzelfall/sonst300 - 500/500 - 5.000
sonstige mit Betriebsstoffen behaftete Teile (z.B. Fahrzeug- und andere Maschinenteile) behandelt, lagert oder ablagert
- Fahrzeugbatterie (je Stück)25 - 100
- Einzelstücke kleineren Umfangs100 - 200
- mehrere Einzelstücke150 - 400
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge bis 1 m³ oder 100 kg250 - 500
- mehrere Einzelstücke bzw. eine Menge über 1 m³ oder 100 kg (z.B. komplette Industriemaschinen)500 - 5.000
Altöle u. Ä. lagert, ablagert, behandelt (z.B. in geschlossenen Kanister oder offenen Eimer/Behältnissen)
- Mengen bis 5 l25 - 50
- Mengen bis 20 l50 - 250
- Mengen über 20 l250 - 5.000
Bauschutt lagert, ablagert oder behandelt
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³250 - 600
- Menge über 5 m³600 - 10.000
schlammige Stoffe ablagert (z. B. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen)
- Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien (z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen)20
- Menge bis 1 m³50 - 250
- Menge bis 5 m³200 - 500
- Menge über 5 m³500 - 2.000
Schlachtabfälle und Tierkadaver behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 20 kg40 - 200
- Menge darüber100 - 1.000
pflanzliche Abfälle behandelt, lagert oder ablagert
- Menge bis 1 Eimer10 - 20
- Menge bis 1 Handwagen oder Kofferraum30 - 50
- Menge bis 1 Lastwagenfuhre50 - 200
- Menge darüber200 - 1.000

Abfall falsch entsorgt? Kreislaufwirtschaftsgesetz einfach erklärt

Kreislaufwirtschafsgesetze der Bundesländer
Kreislaufwirtschafsgesetze der Bundesländer

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KrWG, ist ein zentrales Bundesgesetz, welches das deutsche Abfallrecht und alles Wichtige zur Müllentsorgung bzw. Abfallentsorgung regelt. Die Ziele beim Kreislaufwirtschaftsgesetz sind darauf konzentriert, die Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung und sinnvollen Weiterverarbeitung von Abfall bzw. Müll sicherzustellen und eine gute Lösung zur Abfallbeseitigung zu finden.

Im nachfolgenden Artikel geben wir Ihnen zum „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)“ einen groben Überblick und gehen auf die möglichen Sanktionen bei fehlerhafter Entsorgung der Abfälle ein. Wie hoch das Bußgeld für die einzelnen Gesetzesverstöße genau ausfällt, ist der entsprechenden Bußgeldtabelle zu entnehmen. Zudem gehen wir im Folgenden auf die Frage ein, wie und wo Bürger laut Abfallverordnung (AbVg) ihren Müll richtig entsorgen. Diese Vorgaben sind insbesondere dann wichtig, wenn es darum geht, auch eine versehentliche illegale Müllentsorgung zu verhindern.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bezweckt per Definition folgende Ziele:

  • Schonung der natürlichen Ressourcen
  • Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfall
  • Abfälle in umweltbelastenden Deponien erheblich reduzieren
  • Abfallvermeidung (Verzicht von vermeidbaren Müll & Mehrfachverwendung von Verpackungen)

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz werden Abfälle umweltschonend weiterverarbeitet, also recycelt, und bleiben im Umweltkreislauf bestehen. Bei der Verwertung werden Schadstoffe aus den Abfällen vernichtet und zum Schutz der Umwelt isoliert. Die verbliebenen, schadhaften Reststoffe, die nicht recycelt werden können, werden in der Regel in sogenannten Deponien und Verbrennungsanlagen entsorgt und gegebenenfalls als Sonderabfälle deponiert. Darüberhinaus gibt es auch in einigen Regionen biologisch-mechanische Abfallbehandlungsanlagen, allerdings werden diese mitunter den hohen Anforderungen des zu deponierenden Materials nicht gerecht.

Vorteile der rechtlich verankerten Müllentsorgung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Verwertung von wiederverwendbarem Abfall und Rohstoffmaterialien und schont damit die umweltbelastende Abfallbeseitigung von Deponien, die in erster Linie nicht verwertbare Abfälle entsorgen. Das nachhaltige Recycling-System im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abfallverordnung bietet demnach einen enormen ökologischen Vorteil und findet Unterstützung durch folgende Maßnahmen:

  • Einführung der Biotonne
  • Einführung: der Grüne Punkt (Duales System Deutschland)
  • Einschränkungen in der Produktion von Getränkedosen & Plastiktüten
  • Einsatz von Getränkemehrwegflaschen unter Verzicht von langen Transportwegen
  • verstärkte Recycling-Prozesse (stoffliche Verwertung durch Einschmelzen von Material)
  • energetische Verwertung der Abfälle (Nutzung des energetischen Gehalts des Abfalls)

Die deutsche Abfallverordnung (AbVg)

Wie Sie Abfall selbst entsorgen können, steht im KrWG
Wie Sie Abfall selbst entsorgen können, steht im KrWG

Hinsichtlich des Umganges mit Müll gibt es gemäß der Abfallverordnung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz folgende Abfallhierachie::

  1. Vermeidung von Abfall
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung (z.B. energetische Verwertung, Verfüllung)
  5. Beseitigung/Entsorgung

Diese Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt ist aus Gründen des Umweltschutzes flexibel zu gestalten und bildet lediglich eine Richtlinie für die korrekte Müllentsorgung. Alle Verwertungsmaßnahmen müssen stets technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sein und dürfen gleichzeitig laut Abfallgesetz nicht verstärkt die Umwelt belasten.

Der inhaltliche Aufbau vom KrWG

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen. Es unterteilt sich in neun Teile und vier Anlagen. Die jeweiligen Teile können zudem noch in Abschnitte aufgeteilt sein:

  1. Allgemeine Vorschriften: Enthält allgemeine Bestimmungen zur Entsorgung von Abfällen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen usw.).
  2. Grundsätze & Plichten: Beinhaltet Regeln/Pflichten für Erzeuger & Besitzer von Abfällen sowie für öffentliche Entsorgungsträger (Hier sind unter anderem §§ 17 und 18 KrWG zu finden, in denen die Regeln für die Entsorgung durch Dritte (Entsorgungsunternehmen) definiert sind. In § 28 KrWG ist zudem bestimmt, wie die Entsorgung zu erfolgen hat)
  3. Produktverantwortung: Regelt die Verantwortlichkeiten der Produzenten von Verpackungsmaterialien.
  4. Planungsverantwortung: Enthält Bestimmungen über die Verantwortlichkeiten bzgl. der Planung von Verpackungsproduktionen.
  5. Absatzförderung & Abfallberatung: Hier sind Leitlinien zur Abfallberatung und korrekten Absatzförderung aufgeführt.
  6. Überwachung: Beinhaltet Überwachungsbestimmungen zu allen Abfallprozessen.
  7. Entsorgungsfachbetriebe: Angabe von korrekten Entsorgungsfachbetrieben und deren Abläufen.
  8. Betriebsorganisationen: Enthält Bestimmungen zur Betriebsorganisation und Hilfen für Unternehmensstandorte.
  9. Schlussbestimmungen: Hier stehen zusammenfassende Erklärungen.

Anlage I: Beseitigungsverfahren

  • Informationen zu den Verfahren zur Beseitigung von Abfall sind hier aufgeführt.

Anlage II: Verwertungsverfahren

  • Enthält Informationen zu den Verfahren zur Verwertung von Abfall.

Anlage III: Kriterien zum Technikstand

  • Bestimmt die Kriterien zum technischen Stand der Verwertungsanlagen

Anlage IV: Abfallvermeidungsmaßnahmen

  • Führt Beispiele für Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf.
Im Idealfall sollten Abfälle laut KrWG möglichst vermieden werden.

Müll gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen: Das erspart Bußgelder

Den Müll richtig entsorgen, erspart Bußgelder
Den Müll richtig entsorgen, erspart Bußgelder

Produzierter Abfall sollte zudem so weit wie möglich stofflich oder energetisch verwertet und der resultierende Restmüll beseitigt werden. Alle Wertstoffe, wie zum Beispiel Metall, Papier oder Glas müssen getrennt, gesammelt und sortiert werden. Grobe Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz werden laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld geahndet. Wer sich genau über die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes informieren möchte, sollte in den jeweiligen Bußgeldtabellen der Bundesländer nachschauen. Jedes landeseigene KrWG hat einen Bußgeldkatalog nach dem die Sanktionen bemessen werden.

Handelt es sich allerdings um Stoffe und Müll, der nicht recycelt oder wiederverwertet werden kann, gelten Ausnahmen vom Kreislaufwirtschaftsgesetz. Recycling kann nur dann wirtschaftlich und sinnvoll erfolgen, wenn der entsprechende Abfall auch dazu geeignet ist. Materialien, die sich nicht zur Wiederverwertung eignen, sollen allerdings gemäß KrWG möglichst schadstoffarm deponiert und verbrannt werden. Vom Gesetz ausgenommen sind daher folgende Anlagen und Abfallarten:

  • Deponien & Müllverbrennungsanlagen (unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)
  • Aufbereitung, Behandlung & Endlagerung radioaktiver Abfälle (Atomgesetz)
  • Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Produkten
  • Beseitigung von Bergbauabfällen & Bauschutt
  • Beseitigung von gasförmigen, behälterlosen Stoffen
  • Beseitigung von Klärwerk-Abwässern und Kampfmitteln

Allgemeines zur Abfallverordnung und dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die heutige Fassung des KrWG trat im Juni 2012 in Kraft, die vormals als Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz betitelt und erstmalig im Jahre 1996 verabschiedet wurde. Das Abfallrecht ist mit der heutigen Fassung des KrWG gleichzusetzen und setzt zudem bestimmte EU-Richtlinien in nationales Recht um. Diese sollen das Abfallwirtschaftssystem stetig verbessern und vereinheitlichen.

Darüber hinaus ist die Abfallverordnung in Abstimmung mit dem KrWG eine rechtliche Grundlage, wenn es darum geht, Abfall richtig entsorgen zu können. Ein Beispiel für die Umsetzung bestimmter EU-Richtlinien diesbezüglich ist die Biotonne, die in zahlreichen europäischen Staaten bereits eingesetzt wird. Allerdings sind das europäische und das deutsche Abfallrecht nicht deckungsgleich, denn in Deutschland herrschen in der Regel strengere Anforderungen an die Abfallwirtschaft und Verstöße werden mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert.

Die Abfallverordnung beantwortet zudem primär folgende Fragen:

  • Wer muss Abfälle entsorgen?
  • Wie und wo müssen Abfälle entsorgt werden?

Die erste Frage beantwortet der Gesetzgeber folgendermaßen: Jeder Erzeuger oder Besitzer von Abfällen ist zur Entsorgung selbst verpflichtet. Bis auf wenige Ausnahmen sind somit auch gewerbliche Unternehmen zur sachgerechten Müllentsorgung aufgefordert. Viele Betriebe beauftragen kostenpflichtig sogar Unternehmen zur Müllentsorgung, sofern diese über keine eigenen Entsorgungsanlagen verfügen. Der Entsorgungspflichtige trägt immer die Kosten. In Privathaushalten übernehmen in der Regel die Kommunen die ordnungsgemäße Entsorgung und stellen die erforderlichen Tonnen kostenpflichtig zur Abholung des Mülls bereit.

Für speziellen Müll, wie z.B. alte Pkw gibt es ebenfalls Recycling-Bestimmungen
Für speziellen Müll, wie z.B. alte Pkw gibt es ebenfalls Recycling-Bestimmungen

Spezieller Müll, wie beispielsweise Bauschrott oder Gartenabfälle, muss zu bestimmten Wertstoffhöfen oder Sammelstellen gebracht werden. Ebenso müssen zum Beispiel Batterien als Sondermüll in eine entsprechende Sammelstelle gebracht und entsorgt werden. Mit diesen Beispielen wird im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz auch die zweite Frage beantwortet, denn für jedes Abfallmaterial gibt es entsprechende Entsorgungsanlagen und Beseitigungsvorrichtungen.

Beispiele:

  • blaue Tonne: Pappe und Papier (Zeitungen können auch gebündelt an Wohlfahrtsverbände abgegeben werden)
  • Biotonne: Entsorgung von organischem Müll ( z. B. Speisereste)
  • Metalle: z.B. an Schrotthändler verkaufen
  • gelbe Tonne: Kunststoffe und Verpackungen mit dem Grünen Punkt
  • Rücknahme über den Handel: z. B. Pfandflaschen
  • Wertstofftonne: bundesweit einheitliche Tonne für Kunststoffspielsachen, Metallpfannen, Kleiderbügel aus Kunststoff etc. (Nichtverpackungen)

Die im Abfallrecht erstmals verankerte sogenannte Produzentenverantwortung setzt in jedem Fall das Verursacherprinzip durch. Denn wenn den Firmen die Entsorgung zu teuer wird, arbeiten sie an der Produktgestaltung und verzichten auf überflüssige Verpackungen sowie schwer verwertbare Verbundverpackungen aus Kunststoff. Sie bauen zum Beispiel in einen PKW weniger Kunststoffsorten ein und die verarbeiteten Einzelteile können schnell und leicht entsorgt werden. Das wird verständlicherweise auch deshalb gemacht, weil die Kosten für das Verwerten, Verbrennen und Entsorgen des Mülls immer beim Hersteller liegen und bei Verpackungen eine Gebühr für den Grünen Punkt fällig wird.

Jeder Bürger sollte sich an die Bestimmungen und Vorschriften der Abfallverordnung und des KrWG halten – nicht nur um ein Bußgeld bzw. Bußgeldbescheid zu umgehen, sondern auch um die Umwelt zu schützen. Wer sich an das Abfallgesetz hält, muss laut Bußgeldkatalog keine Sanktionen befürchten.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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Kreislaufwirtschafts (KrWG) – Vorschriften zur Müllentsorgung
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Kommentare

  1. Elke sagt:

    Unser Nachbar lagert an der Grundsruecksgrenze Sperrmüll. Es lagern dort alte Plastikstuehle , Bleche, alte Blumenkaesten und diverse andere Gegenstände. Damit der Sperrmüll von seiner Seite nicht sichtbar ist, hängen Tarnnetze davor. Ein großer Teil davon liegt schon seit ca. 2 Jahren dort. Offenbar werden die Sachen nicht mehr gebraucht,da sie allmählich dort verrotten. Ist das zulässig?

  2. Friedrich sagt:

    Greift der Bußgeldkatalog nur im öffentlichen Raum oder auch auf privaten Grundstücken und Liegenschaften ? Und wenn ja wer kann den Frevel an welcher Stelle anzeigen und wer ist berechtigt eine/die Geldbuße zu verhängen und durchzusetzen ?

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