Waffenbesitzkarte beantragen – so funktioniert es

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen ist zwingend für den Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen.

Der Antrag für eine Waffenbesitzkarte ist gesetzlich geregelt

Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, ist mit gesetzlichen Anforderungen verbunden.
Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, ist mit gesetzlichen Anforderungen verbunden.

Das deutsche Waffengesetz schreibt vor, dass für den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen eine Waffenbesitzkarte zu beantragen ist. Diese ist eine waffenrechtlich zwingend notwendige Berechtigung.

Der Umgang sowie auch der Erwerb und Besitz von Waffen ist im Waffengesetz und den dazugehörigen Anlagen geregelt. Bei welchen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) Voraussetzung für den legalen Besitz ist, wird in den entsprechenden Paragraphen ebenso definiert wie die gesetzlichen Voraussetzungen, eine solche zu erhalten.

Wer einen Antrag auf eine WBK stellen muss, für welche Waffen dies notwendig ist und welche Bedingungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte erfüllt sein müssen, betrachtet der nachstehende Ratgeber näher.

FAQ: Waffenbesitzkarte beantragen

Wo können Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen?

Der Antrag auf eine Waffenbesitzkarte ist bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Welche Voraussetzungen sind für einen Antrag zu erfüllen?

Das Waffengesetz bestimmt in § 4, welche Bedingungen für einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu erfüllen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ist bei der Beantragung ein Bedürfnis für den Waffenbesitz nachzuweisen?

Ja, für den Waffenbesitz ist immer ein Bedürfnis nachzuweisen. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu tun.

WBK beantragen – wo das möglich ist

Eine Waffenbesitzkarte beantragen müssen all diejenigen, die erlaubnispflichtige Waffen erwerben und besitzen möchten. Welche Waffen zu dieser Kategorie gehören, ist im § 2 Waffengesetz (WaffG) sowie in der Anlage 2 zu diesem definiert.

In der Regel handelt es sich dabei um Schusswaffen. Hieb- und Stichwaffen sind entweder grundsätzlich verboten oder dürfen besessen werden. Für diese Art der Waffen ist keine Waffenbesitzkarte vorzuweisen.
Der Antrag auf eine WBK ist schriftlich bei der Waffenbehörde zu stellen.
Der Antrag auf eine WBK ist schriftlich bei der Waffenbehörde zu stellen.

Die WBK ist demnach für bestimmte Schusswaffen und deren Munition zu beantragen, wenn diese legal besessen werden sollen. Die Waffenbesitzkarte erlaubt jedoch nicht das Führen dieser Waffen, es handelt sich dabei also um eine Erwerbsberechtigung und stellt keinen Waffenschein dar.

Schusswaffen, die zur Ausübung der Jagd, eines Schießsports oder als Sammelobjekt genutzt werden, sind in den allermeisten Fällen erlaubnis­pflichtige Waffen, die einer Besitzberechtigung bedürfen. Doch wie kommen Jäger, Sportschützen, Sammler oder Erben an eine WBK?

Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, ist in der Regel mit einigem Aufwand verbunden, da einige gesetzliche Vorgaben erfüllt sein müssen.

Die Beantragung einer Waffenbesitzkarte muss bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich erfolgen. Da die Vollstreckung des Waffengesetzes in Deutschland Ländersache ist, können verschiedene Behörden in den Landkreisen oder Städten als Waffenbehörde fungieren. Meist sind dies jedoch die jeweiligen Kreisverwaltungen, das Ordnungsämter oder die zuständigen Polizeidirektionen.

Antragsteller können sich in der Regel bei den Bürgerdiensten ihrer Wohnorte informieren, welche Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte verantwortlich ist.

Die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen

In § 4 WaffG sind die gesetzlichen Vorgaben definiert, die bei einem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu beachten sind. Der Paragraph legt die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Erwerb, zum Besitz, zum Schießen sowie zum Führen von Waffen fest.

Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu dürfen, müssen Interessierte laut § 4 WaffG folgende Bedingungen erfüllen:

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist. […]“

Der Antragsteller muss körperlich und geistig fähig sein, verantwortungsbewusst mit einer Waffe umzugehen. Dies weist er durch die persönliche Eignung nach.

Bestehen Zweifel an der Eignung oder der Zuverlässigkeit, kann der Antrag abgelehnt oder ein psychologisches Gutachten von der Waffenbehörde verlangt werden.

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird von der Behörde auf Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeibehörden überprüft. Hinzu kommt ab 2020 auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Personen, die verfassungsrechtlich auffällig geworden sind, kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt werden.

Sind Antragsteller in der Vergangenheit wegen missbräuchlichen Umgangs mit Waffen aufgefallen oder wurden sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und ist die Rechtskraft noch keine zehn Jahre her, wird oft von einer Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 WaffG ausgegangen.

Betroffene können in diesem Fall keine Waffenbesitzkarte erwerben. Der Antrag wird abgelehnt.

Neben den zuvor genannten Voraussetzungen muss zudem auch ein Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang erbracht werden, wenn Interessierte eine Waffenbesitzkarte beantragen wollen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jäger, die mit einem gültigen Jagdschein eine solche Sachkunde nachweisen können.

Für erlaubnispflichtige Schusswaffen muss ein WBK-Antrag gestellt werden.
Für erlaubnispflichtige Schusswaffen muss ein WBK-Antrag gestellt werden.

Des Weiteren muss bei einem WBK-Antrag auch das Bedürfnis für den Waffenerwerb nachweislich vorliegen. Da es kein Recht auf einen Waffenbesitz gibt, muss ein vernünftiger Grund für diesen vorhanden sein. Sportschützen, Jäger oder Sammler haben in der Regel ein solches Bedürfnis. Dieses bestehende Bedürfnis ist ab 2020 alle fünf Jahre erneut nachzuweisen.

Einzig Waffenerben müssen kein Bedürfnis nachweisen, wenn sie für die Waffenbesitzkarte einen Antrag binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft stellen.

Um eine WBK zu erwerben, müssen neben dem Antrag ein Personalausweis oder Pass, das eventuell notwendige psychologische Zeugnis sowie je nach Grund für den Waffenbesitz weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem der Sachkundenachweis, ein Jagdschein bei Jägern, eine Bescheinigung eines Schießsportvereins bei Sportschützen und bei Sammlern ein Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der Waffen.

Erfüllen Interessierte die gesetzlichen Vorgaben von vornherein nicht, können sie keine Waffenbesitzkarte beantragen.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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Waffenbesitzkarte beantragen – so funktioniert es
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Kommentare

  1. Noah sagt:

    Hallo,
    Ich möchte in 3 Jahren einen Jagdschein machen. Meine Frage wäre jetzt wie lange der halten würde und ob ich dann noch einen Waffenschein brauche.
    LG

  2. Jürgen sagt:

    Hallo! Ich möchte nächstes Jahr ein Sturmgewehr G3 (Zivilversion, abgeändert nach KwkG) erwerben. Für den Erwerb dieser Waffe ist für Sportschützen eine grüne WBK erforderlich. Ich bin jedoch bereits im Besitz einer gelben WBK für Sportschützen. Wie verhält es sich mit dem Bedürfnis – Nachweis? Da ich Reservist bin, sind sämtliche Schießergebnisse nebst der verwendeten Waffe mit Datum und Stempel in einem Schießbuch dokumentiert. Simmt es, dass diese Einträge keine Lücken innerhalb eines Jahres aufweisen dürfen? N.B.: Wegen Corona ist unser Schießstand in Langenfeld z.Zt. geschlossen! Vielen Dank im Voraus und MfG J.K.

  3. hesa123 sagt:

    Hallo,
    ich habe sämtliche benötigen Nachwiese bei meiner zuständigen Waffenbehörde zur Erlangung einer WBK (grün) eingereicht. Bei Antragstellung wurde mir mitgeteilt das ich die entsprechende WBK innerhalb der nächsten 3-4 Wochen erhalten werde.
    Das ganz zieht sich nun aber schon fast 3 Monate hin. Bei mehrfachen Nachfragen meinerseits wurde mir immer nur genantwortet das es momentan ein EDV Problem besteht. ?????? das Monate lang ??????? .
    Gibt es einen Zeitraum in dem die Behörde verpflichtet ist zu antworten?
    Vielen Dank im voraus für Ihr Feedback.

  4. Hans sagt:

    Ich möchte die WBK beantragen, habe alle Nachweise (Schießbuch, Sachkunde, Schießleiterausbildung). Mein Verein bearbeitet aber coronabedingt jetzt nicht; das Büro ist zwar ab und zu besetzt bearbeitet aber meinen Antrag nicht. Ich brauche doch die Bestätigung des Bedürfnisses und die Bestätigung vom Landesverband dazu. Auch postalisch (habe alle Kopien beigefügt und meine Leistungen sind bekannt) geht nichts. Was könnte man noch tun?? Die Sicherheitsbehörde würde bearbeiten und das Sportgerät wartet auf Abholung… Vielen Dank für jede gute Idee!!

  5. Ralph sagt:

    Hallo!
    Ich möchte als Fotograf ein Fotoshooting mit einem Modell und einer Softair-Waffe durchführen. Die location ist ein verlassenes Industriegebiet an einem Sonntag.
    Egal, wie hoch die Leistung der Waffe ist, wenn sie täuschend echt aussieht (was sie für die Fotos ja auch soll), handelt es sich also um eine Anscheinswaffe und ich dürfte diese in besagtem Gebiet nicht „auspacken“? Sehe ich dass so richtig? Was kann ich tun, um keinen Ärger zu bekommen, falls „zufälligerweise“ eine Polizeistreife vorbeikommt? Was gilt es zu beachten? Danke für ein sachkundiges feedback.

  6. Thomas sagt:

    Hallo! Ich Habe den Sachkundenachweis !
    War seid November 2019 in einem Schützenverein als Mitglied! Habe ihn aber aus persönlichen Gründen im Februar verlassen und mir im März einen neuen Gesucht!
    Meine Frage ab wann kann ich eine WBK beantragen? November oder März?

  7. Jan S. sagt:

    Ich bin seit vielen Jahren in England Zielscheibenschießen und besitze eine aktuelle britische Schusswaffenlizenz und einen europäischen Schusswaffenpass. Ich lebe jetzt in Deutschland und gehöre zu einem lokalen Schützenverein, der in den lokalen Ligawettbewerben antritt. Ich bin Vollmitglied des Clubs und habe einen geeigneten Waffenraum. Fällt es mir leicht, eine Feuerwaffenkarte zu beantragen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung leisten.

      – Die Redaktion

  8. Brown sagt:

    Hi,
    Having been in security all my working life, I possess a South African proficiency and Competency certificate.
    My question is:
    can I do my Waffenbesitzkarte in english?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Brown,

      the application for the Waffenbesitzkarte and all the necessary steps usually need to bebe executed in German. You can ask the authorities if it is possible to do it in English but as far as we know, German is the only accepted language.

      – Die Redaktion

  9. Jens R. sagt:

    Hallo
    Reicht ein Nachweis der Sachkunde über Kurzwaffen und eine Unterrichtung nach 34a aus um eine WBK zu beantragen?

  10. Bernhard sagt:

    Angenommen ich habe eine wbk, darf ich meine Schusswaffe dann auf meinem Grundstück abfeuern? z.B. zu Übungszwecken.
    und wenn nein, dann zumindest wenn sichergestellt ist, dass die projektile das Grundstück nicht verlassen können (so a la Schießstand)? oder braucht man da auch wieder Genehmigungen?

  11. Angelika sagt:

    Hallo an die Redaktion,
    ich befinde mich in der Ausbildung zum Jagdschein. Da ich, weiblich, 1,60 und eher zierlich, bin, habe ich mit den Flinten der Jagdschule Probleme, da diese Waffen offensichtlich nicht für mich passen. Jetzt wurde ich von Bekannten (Jagdscheinbesitzer) darauf hingewiesen, dass ich mit einer Bestätigung der Jagdschule dass ich mich in der Ausbildung zum Jagdschein befinde und für die Schießprüfung eine passende Flinte benötige, einen Waffenschein mit vorübergehendem Voreintrag beantragen könnte. Und mir dann schon vor der Prüfung für den Schießunterricht eine eigene Flinte kaufen könnte. Dies würde mir sehr helfen. Aber ist das wirklich möglich? Ich befinde mich im Bundesland Bayern. Den Jagdschein mache ich in Niedersachsen.
    Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort.

    Angelika

  12. Michael sagt:

    Hallo, ist ein WBK möglich, wenn ich nicht Deutsche bin? Ich komme aus Polen, aber ich wohne in Deutschland.

  13. Norbert L. sagt:

    Ich wollte mal fragen ob meine NVA Zeit auch ausreicht

    Habe in der Zeit mit jede Menge Waffen geschossen !

    MfG N.

  14. Müller sagt:

    Hallo, ich bin neu Besitzer einer WBK und habe einen Eintab auf Befristung von 3 Jahren. Ist das rechtens? Bei mir im Verein wundern sich alle ob das eine neue Regelung ist.

    Gruß.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Müller,

      wir können nicht beurteilen, warum hier eine Befristung ausgesprochen wurde. Das sollten Sie mit der zuständigen Waffenbehörde direkt klären.

      – Die Redaktion

  15. Walter D. sagt:

    Ich Habe eine spezielle Sportart mit Führung von Schwertern absolviert was benötigt man um einen wbk zu bekommen damit ich ein Schwert für sportzwecke bei mir führen kann

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Walter D.,

      eine WBk wird nur für Schusswaffen erteilt. Ein Schwert wird in eine solche nicht eingetragen. Es besteht zudem auch ein Unterscheide zwischen dem Führen und dem Transport eines Schwertes. Welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, sollten Sie mit der zuständigen Waffenbehörde klären.

      – Die Redaktion

  16. Peter sagt:

    Ich bin Soldat bei der Bundeswehr, reicht es diesen beruf auszuüben um die notwenige Sachkunde zu besitzen? Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Peter,

      es kann durchaus sein, dass Ihr Beruf ausreichend ist. Dies sollten Sie jedoch mit der zuständigen Waffenbehörde direkt abklären.

      – Die Redaktion

  17. Thomas sagt:

    Guten Tag ,

    ich sammle Schreckschußwaffen und habe einfach Spaß daran sie zu besitzen . Den kleinen Waffenschein habe ich bereits . Durch den Beruf meines Vaters (Polizist) bin ich schon im Jugendalter immer mal wieder mit der Nase drauf gestoßen worden :) .
    Nun möchte ich nicht nur Schreckschußwaffen sammeln sondern auch scharfe Waffen . Ich interessiere mich vorallem für die Waffen der deutschen Polizei . Hier besonders interessant die P6 . Das Schreckschußmodell Geco P225 habe ich bereits . Auch den Nachbau der Walther PPK .
    Meine Frage : Kann ich nur aus diesem Grund ein Bedürfnis rechtfertigen ?
    Macht es Sinn einen WBK zu beantragen ?

    Lieben Gruß
    Thomas

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      wir können nicht beurteilen, ob die Behörde hier ein Bedürfnis annehmen wird. Dies sollten Sie direkt mit der zuständigen Waffenbehörde abklären- Darüber hinaus können wir nicht einschätzen, ob sie eine WBK für Sie lohnen würde. Auch dies sollten Sie direkt mit der Behörde besprechen.

      – Die Redaktion

  18. Dimitri sagt:

    Hallo,gemeint ist Deutsche kleiner Wafenschein nur in Deutschland gültig oder in gansen EU.Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dimitri,

      der kleine Waffenschein ist nur in Deutschland gültig. Welche Regelungen andere EU-Staaten haben sollten Sie bei den zuständigen Behörden erfragen.

      – Die Redaktion

  19. Dimitri sagt:

    Hallo,darf man einen Gaspistole mit kleiner Wafenschein in Ausland mitgeführt werden?Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Dimitri,

      das kommt auf das Land an, in das Sie die Waffe ausführen möchten. In vielen Ländern wird eine Erlaubnis für das Mitführen von Waffen benötigt.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  20. Tom sagt:

    Hallo, bin ehemaliger Bundeswehrsoldat mit entsprechenden Ausbildungen an verschiedenen Schusswaffen. U.a. Scharfschützenausbildung. Meine Schießleistungen lagen bei ca. 1500 – 2000 Schuss 7,62 x 51 und anderen Sonderkalibern im Quartal. Ausbilder von Einzelkämpfern, Grenadieren, Fallschirmjägern, Jägern und Erkundern. Anschussschütze des Bataillons, d.h. alle 3 Monate alle Langwaffen bei Bedarf mit jeweils 10 Schuss einschießen. Seit vielen Jahren im Reservistenverband unterwegs und schieße dort auch regelmäßig, eben der ZDv entsprechend mit Stan. Waffen. Zuhause mit einer „F“ Weihrauch mit ZF und SD. Würde jetzt für mich und meiner Neigung entsprechend gern eine .308 mit ZF anschaffen, um meinen Ausbildungen Rechnung zu tragen, als auch meine Schießleistungen auf der Schiessbahn wieder in den grünen Bereich zu nivellieren. Mit den mir zur Verfügung gestellten G36 ist das eher ein werfen von Kartoffeln, als konstruktives Schießen :-)). Mit den zur Verfügung gestellten Faustfeuerwaffen bis Kal. 45 bin ich vollkommen zufrieden, nur mit den Langwaffen habe ich arge Probleme da mir meine Dienstwaffe ja nicht mehr zur Verfügung steht. Da ich die Gelegenheit hatte, auf einem Schießstand leihweise mit einer Jagtwaffe Kal. 308 schießen zu können, keimte auch der Wunsch auf eben diese Waffe zu besitzen, um sich nicht weiter ärgern zu müssen. Ist ein WBK möglich ? Und, benötige ich einen Sachkundenachweis?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tom,

      ob eine WBK möglich ist, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt der zuständigen Waffenbehörde. Mit dieser sollten Sie auch klären, inwieweit ihre Erfahrungen einen Sachkundenachweis weiterhin erforderlich machen. Dazu können wir keine Aussagen tätigen.

      – Die Redaktion

  21. Tobias sagt:

    Das mit dem Bedürfnis ist eine der größten Hürden bei den meisten würde ich mal sagen. Ist das Bedürfnis des Heimschutzes ausreichend? Wahrscheinlich nicht oder?
    Wenn nicht würde ich wahrscheinlich sogar in einen Schützenverein eintreten.
    Und wie hoch sind denn nun die Kosten für eine solche WBK? Ich weiß das kommt auf die region an, aber da muss es doch eine Preisspanne geben?!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Tobias,

      pauschal können wir diesbezüglich keine Aussage tätigen. Ob ein Bedürfnis vorhanden ist, entscheiden die zuständige Waffenbehörde.
      Bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte fallen Gebühren an, die etwa zwischen 35 und 89 Euro liegen. Die Eintragung einer Waffe liegt durchschnittlich bei etwa 20 Euro. Die Kosten für den Sachkundelehrgang sowie die staatliche Prüfung können dann zwischen 200 und 400 Euro liegen.

      – Die Redaktion

  22. Beermann sagt:

    Hallo, wie sieht es eigentlich mit der WBK für Schreckschusswaffen aus? Was sind dafür die Voraussetzungen?und wo kann man diese beantragen? Beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei?
    Gruß Thomas

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Beermann,

      Auch für eine Schreckschusswaffe ist das Führen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume, nur mit einem Waffenschein erlaubt. Allerdings ist hier der Erwerb eines kleinen Waffenscheins ausreichend. In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen. Den kleinen Waffenschein können Sie bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragen.

      Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Genau wie bei der Prüfung anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse werden zusätzlich Ihre Zuverlässigkeit sowie Ihre persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft. Dazu werden umfangreiche Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Staatsanwaltschaftlichen Verzeichnis sowie aus anderen polizeilichen Systemen herangezogen. Für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins entsteht in der Regel eine Verwaltungsgebühr von etwa 55 €.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  23. Neumüller sagt:

    Habe mal in den Sachkundenachweis 1985 gemacht, müsste ich diesen wiederholen wenn ich jetzt einen WBK beantragen möchte?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Neumüller,

      für einen Sachkundelehrgang gibt es keine festgelegte Verjährungfrist. Im Zweifelsfall liegt es allerdings im Ermessensspielraum der zuständigen Behörde, ob Sie diesen noch einmal für die erstmalige Beantragung des WBK nachholen müssen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  24. Basti O. sagt:

    Haben Polizeibeamte durch ihr Studium (NRW) und ihren Dienst die Sachkunde oder müssen sie nochmals eine Prüfung in Form eines Lehrgangs absolvieren ? Im Studium der Polizei NRW wird ja in Klausuren in unterschiedlichen Kursen auf das WaffG bzw rechtliche Aspekte der Notwehr etc. eingegangen.

    Mit freundlichem Gruß
    Basti

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Basti,

      wenn er es als Privatperson macht, dann in der Regel ja. Inwieweit sein Beruf die Bedingungen beeinflusst, muss er bei der Waffenschule oder der Waffenbehörde erfragen. Im Dienst muss er das nicht, da eine Art Sachkunde ja als Teil der Ausbildung vermittelt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  25. Robert B. sagt:

    Frage zum Erwerb einer WBK.
    Ich bin österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich. Werde aber demnächst
    nach München übersiedeln.
    Ich besitze den Jagdschein für Oberösterreich, der aber mit Erlaubnis, b.z.w einer schrifftlichen Einladung zur
    Jagd durch ein Jagdschutzorgan oder Jagdleiter, meines Wissenstandes in Bayern auch gültig ist.

    Ich habe vor eine WBK in Bayern zu beantragen. Muss ich somit die gleichen Prüfungen ablegen wie
    eine Person ohne Jagdschein?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Robert B.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Robert,

      wenden Sie sich dazu an die zuständige Waffenbehörde. Diese können Ihnen genau sagen, ob Ihr Jagdschein anerkannt wird oder nicht. Zudem bekommen Sie dort die Information, was für einen WBK gemacht werden muss.

      – Die Redaktion

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