Der Antrag für eine Waffenbesitzkarte ist gesetzlich geregelt

Das deutsche Waffengesetz schreibt vor, dass für den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen eine Waffenbesitzkarte zu beantragen ist. Diese ist eine waffenrechtlich zwingend notwendige Berechtigung.
Der Umgang sowie auch der Erwerb und Besitz von Waffen ist im Waffengesetz und den dazugehörigen Anlagen geregelt. Bei welchen Waffen eine Waffenbesitzkarte (WBK) Voraussetzung für den legalen Besitz ist, wird in den entsprechenden Paragraphen ebenso definiert wie die gesetzlichen Voraussetzungen, eine solche zu erhalten.
Wer einen Antrag auf eine WBK stellen muss, für welche Waffen dies notwendig ist und welche Bedingungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte erfüllt sein müssen, betrachtet der nachstehende Ratgeber näher.
FAQ: Waffenbesitzkarte beantragen
Der Antrag auf eine Waffenbesitzkarte ist bei der zuständigen Waffenbehörde einzureichen.
Das Waffengesetz bestimmt in § 4, welche Bedingungen für einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu erfüllen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, für den Waffenbesitz ist immer ein Bedürfnis nachzuweisen. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu tun.
WBK beantragen – wo das möglich ist
Eine Waffenbesitzkarte beantragen müssen all diejenigen, die erlaubnispflichtige Waffen erwerben und besitzen möchten. Welche Waffen zu dieser Kategorie gehören, ist im § 2 Waffengesetz (WaffG) sowie in der Anlage 2 zu diesem definiert.

Die WBK ist demnach für bestimmte Schusswaffen und deren Munition zu beantragen, wenn diese legal besessen werden sollen. Die Waffenbesitzkarte erlaubt jedoch nicht das Führen dieser Waffen, es handelt sich dabei also um eine Erwerbsberechtigung und stellt keinen Waffenschein dar.
Schusswaffen, die zur Ausübung der Jagd, eines Schießsports oder als Sammelobjekt genutzt werden, sind in den allermeisten Fällen erlaubnispflichtige Waffen, die einer Besitzberechtigung bedürfen. Doch wie kommen Jäger, Sportschützen, Sammler oder Erben an eine WBK?
Eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, ist in der Regel mit einigem Aufwand verbunden, da einige gesetzliche Vorgaben erfüllt sein müssen.
Antragsteller können sich in der Regel bei den Bürgerdiensten ihrer Wohnorte informieren, welche Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte verantwortlich ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen
In § 4 WaffG sind die gesetzlichen Vorgaben definiert, die bei einem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte zu beachten sind. Der Paragraph legt die Voraussetzungen für eine Erlaubnis zum Erwerb, zum Besitz, zum Schießen sowie zum Führen von Waffen fest.
Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu dürfen, müssen Interessierte laut § 4 WaffG folgende Bedingungen erfüllen:
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und
5. bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist. […]“
Der Antragsteller muss körperlich und geistig fähig sein, verantwortungsbewusst mit einer Waffe umzugehen. Dies weist er durch die persönliche Eignung nach.
Bestehen Zweifel an der Eignung oder der Zuverlässigkeit, kann der Antrag abgelehnt oder ein psychologisches Gutachten von der Waffenbehörde verlangt werden.
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird von der Behörde auf Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeibehörden überprüft. Hinzu kommt ab 2020 auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Personen, die verfassungsrechtlich auffällig geworden sind, kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt werden.
Sind Antragsteller in der Vergangenheit wegen missbräuchlichen Umgangs mit Waffen aufgefallen oder wurden sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und ist die Rechtskraft noch keine zehn Jahre her, wird oft von einer Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 1 WaffG ausgegangen.
Betroffene können in diesem Fall keine Waffenbesitzkarte erwerben. Der Antrag wird abgelehnt.
Neben den zuvor genannten Voraussetzungen muss zudem auch ein Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang erbracht werden, wenn Interessierte eine Waffenbesitzkarte beantragen wollen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jäger, die mit einem gültigen Jagdschein eine solche Sachkunde nachweisen können.

Des Weiteren muss bei einem WBK-Antrag auch das Bedürfnis für den Waffenerwerb nachweislich vorliegen. Da es kein Recht auf einen Waffenbesitz gibt, muss ein vernünftiger Grund für diesen vorhanden sein. Sportschützen, Jäger oder Sammler haben in der Regel ein solches Bedürfnis. Dieses bestehende Bedürfnis ist ab 2020 alle fünf Jahre erneut nachzuweisen.
Einzig Waffenerben müssen kein Bedürfnis nachweisen, wenn sie für die Waffenbesitzkarte einen Antrag binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft stellen.
Um eine WBK zu erwerben, müssen neben dem Antrag ein Personalausweis oder Pass, das eventuell notwendige psychologische Zeugnis sowie je nach Grund für den Waffenbesitz weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem der Sachkundenachweis, ein Jagdschein bei Jägern, eine Bescheinigung eines Schießsportvereins bei Sportschützen und bei Sammlern ein Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der Waffen.
Erfüllen Interessierte die gesetzlichen Vorgaben von vornherein nicht, können sie keine Waffenbesitzkarte beantragen.
Darf man eine Schreckschusspistole im Auto mitführen,habe den kleinen Waffenschein
Hallo,
Ich möchte in 3 Jahren einen Jagdschein machen. Meine Frage wäre jetzt wie lange der halten würde und ob ich dann noch einen Waffenschein brauche.
LG
Hallo! Ich möchte nächstes Jahr ein Sturmgewehr G3 (Zivilversion, abgeändert nach KwkG) erwerben. Für den Erwerb dieser Waffe ist für Sportschützen eine grüne WBK erforderlich. Ich bin jedoch bereits im Besitz einer gelben WBK für Sportschützen. Wie verhält es sich mit dem Bedürfnis – Nachweis? Da ich Reservist bin, sind sämtliche Schießergebnisse nebst der verwendeten Waffe mit Datum und Stempel in einem Schießbuch dokumentiert. Simmt es, dass diese Einträge keine Lücken innerhalb eines Jahres aufweisen dürfen? N.B.: Wegen Corona ist unser Schießstand in Langenfeld z.Zt. geschlossen! Vielen Dank im Voraus und MfG J.K.
Hallo,
ich habe sämtliche benötigen Nachwiese bei meiner zuständigen Waffenbehörde zur Erlangung einer WBK (grün) eingereicht. Bei Antragstellung wurde mir mitgeteilt das ich die entsprechende WBK innerhalb der nächsten 3-4 Wochen erhalten werde.
Das ganz zieht sich nun aber schon fast 3 Monate hin. Bei mehrfachen Nachfragen meinerseits wurde mir immer nur genantwortet das es momentan ein EDV Problem besteht. ?????? das Monate lang ??????? .
Gibt es einen Zeitraum in dem die Behörde verpflichtet ist zu antworten?
Vielen Dank im voraus für Ihr Feedback.
Ich möchte die WBK beantragen, habe alle Nachweise (Schießbuch, Sachkunde, Schießleiterausbildung). Mein Verein bearbeitet aber coronabedingt jetzt nicht; das Büro ist zwar ab und zu besetzt bearbeitet aber meinen Antrag nicht. Ich brauche doch die Bestätigung des Bedürfnisses und die Bestätigung vom Landesverband dazu. Auch postalisch (habe alle Kopien beigefügt und meine Leistungen sind bekannt) geht nichts. Was könnte man noch tun?? Die Sicherheitsbehörde würde bearbeiten und das Sportgerät wartet auf Abholung… Vielen Dank für jede gute Idee!!
Hallo!
Ich möchte als Fotograf ein Fotoshooting mit einem Modell und einer Softair-Waffe durchführen. Die location ist ein verlassenes Industriegebiet an einem Sonntag.
Egal, wie hoch die Leistung der Waffe ist, wenn sie täuschend echt aussieht (was sie für die Fotos ja auch soll), handelt es sich also um eine Anscheinswaffe und ich dürfte diese in besagtem Gebiet nicht „auspacken“? Sehe ich dass so richtig? Was kann ich tun, um keinen Ärger zu bekommen, falls „zufälligerweise“ eine Polizeistreife vorbeikommt? Was gilt es zu beachten? Danke für ein sachkundiges feedback.
Hallo! Ich Habe den Sachkundenachweis !
War seid November 2019 in einem Schützenverein als Mitglied! Habe ihn aber aus persönlichen Gründen im Februar verlassen und mir im März einen neuen Gesucht!
Meine Frage ab wann kann ich eine WBK beantragen? November oder März?
Ich bin seit vielen Jahren in England Zielscheibenschießen und besitze eine aktuelle britische Schusswaffenlizenz und einen europäischen Schusswaffenpass. Ich lebe jetzt in Deutschland und gehöre zu einem lokalen Schützenverein, der in den lokalen Ligawettbewerben antritt. Ich bin Vollmitglied des Clubs und habe einen geeigneten Waffenraum. Fällt es mir leicht, eine Feuerwaffenkarte zu beantragen?
Hallo Jan,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung leisten.
– Die Redaktion
Hi,
Having been in security all my working life, I possess a South African proficiency and Competency certificate.
My question is:
can I do my Waffenbesitzkarte in english?
Hallo Brown,
the application for the Waffenbesitzkarte and all the necessary steps usually need to bebe executed in German. You can ask the authorities if it is possible to do it in English but as far as we know, German is the only accepted language.
– Die Redaktion
Hallo
Reicht ein Nachweis der Sachkunde über Kurzwaffen und eine Unterrichtung nach 34a aus um eine WBK zu beantragen?
Angenommen ich habe eine wbk, darf ich meine Schusswaffe dann auf meinem Grundstück abfeuern? z.B. zu Übungszwecken.
und wenn nein, dann zumindest wenn sichergestellt ist, dass die projektile das Grundstück nicht verlassen können (so a la Schießstand)? oder braucht man da auch wieder Genehmigungen?