Jagdschein – Notwendige Erlaubnis zur Ausübung der Jagd

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Der Jagderlaubnisschein berechtigt zur eingeschränkten Waffennutzung

Ein Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd.
Ein Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd.

Der Jagdschein ist in Deutschland unabdingbar, um überhaupt jagen zu dürfen. Da der Jagdschein den Inhaber dazu berechtigt, eine Waffe zu nutzen, fallen das Dokument sowie die Erlaubnis, die es darstellt, unter das Waffengesetz.

Der Jagschein ist jedoch kein Waffenschein und erlaubt auch nur eine begrenzte Nutzung von bestimmten Waffen in eng festgelegten Situationen. Wann ein Jagdschein den Waffengebrauch ermöglicht und unter welchen Umständen Jäger eine Waffe führen und wann nur transportieren dürfen, legt das Waffengesetz fest.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Jagdscheinausbildung aussieht und welche Kosten entstehen können, beantwortet der folgenden Artikel.

FAQ: Jagdschein

Worum handelt es sich bei einem Jagdschein?

Ein Jagdschein ist eine Erlaubnis, die zur eingeschränkten Nutzung von Waffen nach dem Waffengesetz befähigt.

Ist ein Jagdschein ein Waffenschein?

Nein, ein Jagdschein ist kein Waffenschein, berechtigt also nicht zum Führen von Waffen in der Öffentlichkeit.

Wozu berechtigt ein Jagdschein?

Neben der Ausübung der Jagd berechtigt ein Jagdschein auch dazu Waffen unter bestimmten Bedingungen zu führen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Berechtigungen.

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Was genau ist ein Jagdschein?

Grundsätzlich ist der Jagdschein eine Urkunde, die eine Zulassung zur Jagdausübung darstellt. Ist er ausgestellt, gilt dieser Schein in allen Bundesländern.

Der Schein soll sicherstellen, dass nur gut ausgebildete Jäger an einer Jagdgesellschaft bzw. einer Jagd teilnehmen. Denn bevor Interessierte einen Jagschein erwerben können, müssen sie eine fundierte Ausbildung absolvieren und staatliche Prüfungen ablegen. Einen Jagdschein ohne einen Kurs zu erhalten ist daher nicht möglich.

Im Bundesjagdgesetz (BJagdG) legt der § 15 fest, dass ein solcher Schein immer mitgeführt werden muss, wenn die Jagdtätigkeit ausgeübt wird. Darüber hinaus enthält er Angaben zur Gültigkeitsdauer sowie zum Gültigkeitsbereich:

(1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. […]
(2) Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage
[…] (3) Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

Durch die Ausbildung und die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen werden in Deutschland Mindestanforderungen an Jagdscheininhaber festgeschrieben. Die Ausbildung kann in den Kreisjägerschaften oder einer privaten Jagschule absolviert werden.

Wichtig zu wissen ist hier jedoch, dass der Besitz von einem Jagdschein allein den Inhaber noch nicht berechtigt, die Jagd auch auszuüben. Der Jäger muss für ein bestimmtes Jagdrevier das Jagdrecht besitzen oder dieses gepachtet haben, um auch tatsächlich jagen zu dürfen.

Bei der Ausbildung vor dem Jagdschein ist eine Prüfung zu absolvieren.
Bei der Ausbildung vor dem Jagdschein ist eine Prüfung zu absolvieren.

Grundsätzlich liegt das Jagdrecht in Deutschland bei den Grundeigentümern. Diese dürfen das Recht auf ihrem Land ausüben, wenn sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Oder sie können sich mit anderen Grundeigentümern zu einer örtlichen Jagdgenossenschaft zusammenschließen. Diese verpachten in der Regel das Jagdrecht an Jäger mit einem gültigen Jagdschein.

Im Allgemeinen berechtigt der Besitz von einem Jagdschein Jäger zu Folgendem:

  • eine Jagd durchzuführen bzw. daran teilzunehmen
  • ein Jagdrevier zu pachten, nach drei Jahren des Scheinbesitzes
  • Waffen zu führen, die für die Ausübung der Jagd vorgesehen sind
  • Langwaffen zu erwerben (inklusive der Munition), gemäß den Bestimmungen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Waffengesetz (WaffG), zwei Kurzwaffen nach Eintrag in die Besitzkarte
  • nach der Jagd, Begutachtung des Tiers und Freigabe des Fleisches für den Handel etc.
  • Position des Naturschutzwartes im Jagdrevier besetzen und ausüben

Waffennutzung mit einem Jagdschein

Der Jagdschein berechtigt nur unter bestimmten Bedingungen zum Führen und zur Nutzung von Waffen. Er stellt keinen Waffenschein dar. Somit ist das Führen von schuss- und nutzungsbereiten Waffen in der Öffentlichkeit verboten und nur bei der Jagd gestattet.

Der Transport der ungeladenen Jagdwaffen muss so stattfinden, dass diese in verschlossenen Behältnissen und von der Munition getrennt befördert werden. Sowohl Jagdschein als auch Waffenbesitzkarte sind jederzeit mitzuführen.

Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro sowie gegebenenfalls auch Geld- oder Haftstrafen, wenn Jäger gegen die Vorgaben des Waffengesetzes verstoßen.

Voraussetzungen für den Jagdschein

Um einen Jagdschein beantragen zu können, müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden. Die Untere Jagdbehörde ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Dies kann je nach Bundesland eine andere Verwaltungsbehörde sein, in der Regel ist dies jedoch die örtliche Waffenbehörde.

Antragsteller müssen für einen Jagdschein folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Jagdscheinausbildung beinhaltet auch Wissen zu den erlaubten Jagdtieren und den Jagdzeiten.
Die Jagdscheinausbildung beinhaltet auch Wissen zu den erlaubten Jagdtieren und den Jagdzeiten.
  • Die Jägerprüfung muss bestanden sein. Regelungen diesbezüglich obliegen den Bundesländern und können sich unterscheiden. In der Regel wird eine Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 60 Theorie- und 60 Praxisstunden verlangt. Die Prüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen und muss staatlich abgenommen werden.
  • Es muss eine Jagdhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Deren Deckungssummen müssen bei mindestens 50.000 Euro für Sachenschäden und mindestens 500.000 Euro für Personenschäden liegen.
  • Es muss ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz vorliegen sowie ein einwandfreies Führungszeugnis vorhanden sein.Zukünftig wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgen.

Darüber hinaus spielt beim Antrag auf einen Jagdschein auch das Alter eine Rolle. Das Mindestalter für das übliche Dokument beträgt 18 Jahre. Ab 16 kann der sogenannte Jugendjagdschein absolviert werden. Dieser ist gegenüber dem normalen Jagdschein mit Einschränkungen verbunden.

Der Jugendjagdschein

Dieser besondere Jagdschein kann von Jugendlichen zwischen dem 16. und 18. Geburtstag erworben werden. Die Jägerausbildung kann bereits mit 15 Jahren begonnen und absolviert werden. Grundsätzlich ist dies ein normaler Jagdschein, der mit Beschränkungen bezüglich der Jagdausübung in der Praxis belegt ist.

Jugendlichen ist es untersagt, alleine der Jagdausübung nachzugehen. Dies ist nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen volljährigen Person zulässig. Entweder ist das ein Erziehungsberechtigter oder eine durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragte Person.

Eine Begleitperson ist dann jagdlich erfahren, wenn sie einen Jagschein besitzt oder einmal besessen hat.

Des Weiteren dürfen Inhaber des Jugendjagdscheins nicht als Schützen an Gesellschaftsjagden teilnehmen oder Waffen sowie Munition selbst besitzen. Er ist jedoch berechtigt, Waffen und Munition für die Jagdtätigkeit auszuleihen.

Die Waffen dürfen nur bei der Jagd geführt oder beim Übungsschießen genutzt werden. Das Führen von Waffen außerhalb der Jagdausübung ist grundsätzlich nicht gestattet.

Gültigkeit des Jagdscheins

Der Jagdschein in Deutschland berechtigt zum Führen von Jagdwaffen im Jagdrevier.
Der Jagdschein in Deutschland berechtigt zum Führen von Jagdwaffen im Jagdrevier.

Ein Jagdschein kann in verschiedenen Ausführungen ausgestellt sein.

Als Tagesjagdschein ist dieser maximal 14 Tage gültig. Bei einem Jahresschein kann eine Gültigkeitsdauer von einem, zwei oder drei Jahren gewählt werden.

Die jeweilige Gültigkeit hat dann auch Einfluss auf die Kosten des Jagdscheins. Nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neuausstellung beantragt werden. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung. Die Gültigkeit bezieht sich immer auf die Jagdsaison, also das Jagdjahr.

Diese legt den gesetzlichen Zeitraum fest, in welchem Jagdwild (z. B. Rehwild, Schwarzwild, Wildtauben, Füchse, Wildenten, Feldhasen, Rotwild und Damwild usw.) überhaupt gejagt werden darf. Es gelten die jeweiligen Regelungen der Landesjagdgesetze.

Ist der Jagdschein erloschen und wird nicht verlängert, kann dies auch das Bedürfnis, eine Waffe zu besitzen, beeinflussen. Die zuständige Waffenbehörde kann dann auch die Waffenbesitzkarte widerrufen. Gelten Ausnahmen, kann zwar die Waffe behalten werden, jedoch ist der Besitz oder Erwerb von Munition für diese dann untersagt.

Wird ohne einen gültigen Jagdschein gejagt, drohen Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro oder wenn eine Straftat vorliegt, Geld- sowie auch Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

Was kostet der Jagdschein?

Eine der wichtigsten Fragen, die Interessierte sich stellen, ist „Wie viel kostet der Jagdschein?“ Neben den Gebühren für die Ausstellung des Dokumentes und der in vielen Landkreisen üblichen Jagdabgabe können auch die Kosten für die Jägerausbildung zur Gesamtsumme eines Jagdscheins hinzugezählt werden.

Für einen Jagdschein in Deutschland können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.
Für einen Jagdschein in Deutschland können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.

Denn ohne eine solche Ausbildung ist der Erwerb von einem Jagdschein in Deutschland unmöglich. Die Kosten sind hierbei jedoch Ländersache und können somit je nach Region unterschiedlich ausfallen.

Je nach Gültigkeit des Jagdscheins und nach Gebührenordnung des Bundeslandes können die Kosten zwischen 15 und 130 Euro für einen Jagschein oder zwischen 5 und 80 Euro für die Jagdabgabe liegen.

Da auch die Jägerausbildung in jedem Bundesland individuell geregelt ist, können sich die Kosten hier zwischen 1.000 und 3.000 Euro bewegen.

Intensivkurse sind meist teurer als Jahreskurse. Zu den Kosten gehören Ausgaben für die Waffe, die Munition sowie eventuell auch für Fachliteratur.

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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