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Haft für schwere Verstöße
Schwerwiegende Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können vom Gesetzgeber als Straftat bewertet werden und dadurch besondere Sanktionen nach sich ziehen. Diese Option besteht allerdings nicht nur bei Diebstahl, Körperverletzung & Co., sondern kann auch Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger bei Verfehlungen im Straßenverkehr betreffen, sodass ihnen unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe droht.
Doch wann sieht der Gesetzgeber für Autofahrer einen Freiheitsentzug vor? Was bedeutet eine Freiheitsstrafe auf Bewährung? Wann kann eine lebenslange Haftstrafe drohen? Und was ist für eine Freiheitsstrafe im Verkehrsrecht die durchschnittliche Dauer? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Freiheitsstrafe
Hier finden Sie die Definition einer Freiheitsstrafe gemäß § 38 Absatz 2 StGB.
Wann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, lesen Sie hier.
Eine Freiheitsstrafe kommt bei den nachfolgenden Straftaten im Straßenverkehr in Betracht: Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Definition zur Freiheitsstrafe
Wer in Deutschland eine Straftat begeht und wegen dieser vor Gericht verurteilt wird, muss entweder eine Geldstrafe bezahlen oder eine Freiheitsstrafe verbüßen. Dabei gilt die Haftstrafe grundsätzlich als härtere Sanktion, da diese der verurteilten Personen ihr Grundrecht auf Freiheit entzieht.
Das Strafgesetzbuch (StGB) unterscheidet beim Freiheitsentzug grundsätzlich zwei Arten:
- zeitige Freiheitsstrafe
- lebenslange Freiheitsstrafe
Bei der zeitigen Haftstrafe erfolgt die Unterbringung in der Strafvollzugsanstalt für einen vom Gericht definierten Zeitraum. Die Vorgaben zur kürzesten sowie zur längsten Dauer ergeben sich dabei aus § 38 Abs. 2 StGB:
Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.
Reicht selbst der zeitige Freiheitsentzug nicht aus, um eine Tat angemessen zu bestrafen, ist auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe möglich. Anwendung kann diese zum Beispiel bei einer Verurteilung wegen Mordes finden. Eine schwere Strafe sieht das deutsche Recht nicht vor.
Allerdings ist die Bezeichnung „lebenslange Haftstrafe“ etwas irreführend und bedeutet nicht, dass der Verurteilte tatsächlich auch bis zu seinem Lebensende im Gefängnis bleibt. Denn es besteht nach 15 Jahren hinter Gittern die Möglichkeit, dass ein Gericht die Strafe auf Bewährung aussetzt. Gemäß § 57a StGB existiert eine solche Option aber nur, wenn bei der Verkündung des Urteils nicht auf die besondere Schwere der Schuld hingewiesen wurde.
Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?
Können Personen, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese nicht begleichen, kann in letzter Konsequenz als Ersatz eine Freiheitsstrafe drohen. Die Dauer ergibt sich dabei aus der Anzahl der Tagessätze. Es ist hingegen nicht möglich, eine Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln zu lassen.
Wann wird eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt?
Nicht immer muss eine vom Gericht bestimmte Freiheitsstrafe auch tatsächlich einen Aufenthalt hinter Gittern bedeuten. Denn ein Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren kann auch auf Bewährung erfolgen. Juristen bezeichnen dies auch als Haftstrafe ohne Vollzug.
Damit aber auch tatsächlich auf die Unterbringung in einer Strafvollzugsanstalt verzichtet werden kann, muss der Verurteilte verschiedene Auflagen erfüllen. Dazu zählt die Straffreiheit für einen vom Gericht bestimmten Zeitraum. Dieser beträgt mindestens zwei und maximal fünf Jahre. Zusätzlich dazu können die Richter auch die Unterstützung durch einen Bewährungshelfer oder andere Maßnahmen anordnen.
Wann ist im Verkehrsrecht eine Freiheitsstrafe möglich?
Verhalten sich Autofahrer, Radfahrer oder Passanten im öffentlichen Straßenverkehr vorschriftswidrig, handelt es sich dabei in den meisten Fällen um Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, das Überfahren einer roten Ampel oder eine mangelhafte Bereifung. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog Geldbußen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor.
Allerdings kann es sich bei schwerwiegenden Verfehlungen auch um Straftaten handeln, für die der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe vorsieht. Im Gesetzestext – also vor allem in StVG und StGB – muss diese Möglichkeit allerdings explizit erwähnt werden. Einige Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr bei denen eine Unterbringung hinter Gittern drohen kann, stellen wir nachfolgend vor. Eine pauschale Einschätzung zur Dauer einer drohenden Freiheitsstrafe ist uns dabei allerdings nicht möglich, da die Umstände der Tat dabei berücksichtigt werden.
§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne über die dafür notwendige Fahrerlaubnis zu verfügen, begeht in Deutschland eine Straftat. § 21 Abs. 1 StGB sieht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr vor. Der Straftatbestand liegt übrigens auch vor, wenn der Autofahrer zum entsprechenden Zeitpunkt wegen eines Fahrverbotes seinen Führerschein zeitweise abgeben musste.
§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
In § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert der Gesetzgeber unmissverständlich, wie sich die Beteiligten an einem Verkehrsunfall nach der Kollision zu verhalten haben. Dies beinhaltet insbesondere das Anhalten sowie die Herausgabe der Personalien. Kommen die involvierten Personen dieser Verpflichtung nicht nach und verlassen unerlaubt den Unfallort, liegt der Tatbestand der Fahrerflucht vor.
Gemäß § 142 Abs. 1 StGB kann in einem solchen Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren drohen. Bei der Bemessung des Strafmaßes wird insbesondere berücksichtigt, ob es beim Unfall ausschließlich zu einem Sachschaden kam oder ob auch Personen verletzt wurden. Bei letzterem ist zudem eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung möglich.
§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Da es in den vergangen Jahren durch illegale Autorennen immer wieder zu schwere Unfällen kam und dabei auch unbeteiligte Menschen schwer verletzt oder sogar getötet wurden, hat der Gesetzgeber diese als Straftatbestand hinzugefügt. Gemäß § 315d Abs. 1 StGB müssen daher Personen, die an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnehmen oder dieses veranstalten, mindestens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Höhere Strafen drohen zudem in Fällen, in denen Menschen gefährdet werden oder die den Tod eines Unbeteiligten zur Folge haben. Hierbei sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf bzw. zehn Jahren möglich. Mehr Informationen zu illegalen Autorennen finden Sie im folgenden Video:
§ 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
Wer nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug führen möchte, sollte dabei unbedingt die in Deutschland geltende 0,5-Promillegrenze beachten. Denn bei einem Verstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor. Allerdings kann ab einem bestimmten Alkoholgehalt im Blut auch eine Straftat vorliegen.
So ist ab 1,1 Promille von Trunkenheit am Steuer bzw. absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede. Gemäß § 316 StGB muss der Fahrzeugführer in einem solchen Fall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr rechnen.
Wann welche Sanktionen bei Alkohol am Steuer drohen, verdeutlich auch die nachfolgende Grafik: