Bußgeldkatalog: Verstoß gegen die Winterreifenpflicht gemäß StVO
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Ohne Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren trotz verschneiter oder vereister Straßen | 60 | 1 |
... mit Behinderung | 80 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfall | 120 | 1 |
Als Fahrzeughalter angeordnet, dass das Fahrzeug ohne Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren wird trotz verschneiter oder vereister Straßen | 75 | 1 |
Ab bzw. bis wann ist Winterreifenpflicht in Deutschland?

Auch in Deutschland sind Winterreifen Pflicht – aber ab wann eigentlich?
In vielen Ländern gilt deshalb eine Winterreifenpflicht. In Österreich z. B. müssen Autofahrer spätestens ab dem 1. November mit Ganzjahres- oder Winterreifen unterwegs sein. Aber ab wann eigentlich sind Winterreifen Pflicht in Deutschland? Die meisten Fahrer hierzulande halten sich an die Faustregel „von O bis O“ – also „von Oktober bis Ostern“. Doch ist dieser Zeitraum tatsächlich verbindlich? Und für welche Fahrzeuge besteht laut Gesetz eine Winterreifenpflicht? Das verrät der folgende Ratgeber.
Gesetz zu Winterreifen und vorgeschriebenem Zeitraum
Die Winterreifenplicht wird in Deutschland durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt, genauer durch § 2 Abs. 3a:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Und dies ist tatsächlich alles, was die StVO zum Thema „Wann ist hierzulande Winterreifen-Pflicht?“ zu sagen hat. Ein konkretes Datum, ab dem Winter- oder Ganzjahresreifen in Deutschland verbindlich sind, suchen Sie hier vergeblich, was schlicht daran liegt, dass es keines gibt.
Denn während in anderen Ländern die Winterreifenpflicht an einem bestimmten Zeitpunkt festgemacht wird, gilt in Deutschland stattdessen eine situative Winterreifenpflicht. Dies bedeutet einfach ausgedrückt: Sobald die Straßen verschneit oder vereist sind, ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies im Oktober, im Januar oder im April der Fall ist.
Situative Winterreifenpflicht: Warum der Zeitraum „Von O bis O“ durchaus Sinn macht

Winterreifen: Ab wann sie Pflicht sind, hängt in Deutschland nicht vom Datum ab, sondern vom Wetter.
Denn zum einen ist es nicht ungewöhnlich, dass schon im Oktober die Straßen gelegentlich überfrieren oder sogar die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen (wie z. B. im Oktober 2012). Zum anderen bewähren sich Ganzjahres- bzw. Winterreifen bereits dann, wenn das Thermometer 6 °C oder weniger anzeigt, was im Oktober ebenfalls keine Seltenheit ist. Denn bei Temperaturen unter 7 °C verhärtet die Gummimischung der meisten Sommerreifen, wodurch diese an Haftung verlieren.
Ostern wiederum gilt nach dieser Faustregel als Ende der Winterreifenpflicht. Das Fest findet bekanntlich jedes Jahr an einem anderen Datum statt, welches irgendwann in den Zeitraum vom 22. März bis 25. April fällt. Es kam jedoch schon öfter vor, dass auch nach Ostern noch Schneetreiben herrschte und das nicht nur in höheren Lagen Deutschlands. Sie sollten das Osterfest deshalb wirklich nur als Orientierung für den Zeitpunkt des Reifenwechsels betrachten und sich nicht um jeden Preis daran festhalten.
Sind Winterreifen im Sommer verboten?
Vielleicht überlegen Sie sich nun, einfach ganzjährig die Winterreifen draufzulassen und sich den halbjährlichen Reifenwechsel zu sparen. Dann müssten Sie sich auch keine Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Winterreifen am besten lagern. Gegen ein Gesetz verstoßen Sie damit nicht, denn zwar gibt es eine Winterreifenpflicht, aber kein Winterreifenverbot für den Sommer – zumindest nicht in Deutschland.
Doch auch wenn Sie keine Bußgelder fürchten müssen, ist es auch hierzulande nicht ratsam, im Sommer mit Winterreifen zu fahren, weil sie dann schlechter auf der Straße haften und sich damit der Bremsweg verlängert. Dies hat zwei Gründe:
- Winterreifen haben ein tieferes Profil als Sommerreifen. Auf einer matschigen, verschneiten oder nassen Fahrbahn haben sie dadurch eine größere Aufstandsfläche und somit besseren Halt. Ist die Straße jedoch eben und trocken, ist der Effekt jedoch genau umgekehrt: Die Aufstandsfläche ist geringer und die Haftung schlechter.
- Die Gummimischung von Winterreifen ist weicher, damit sie bei niedrigen Temperaturen nicht so schnell aushärten. Im Sommer allerdings erwärmen sie sich durch die aufgeheizten Straßen, wodurch sie ebenfalls an Haftung verlieren. Außerdem verschleißen sie schneller.
Des Weiteren kann es zu Problemen mit Ihrer Versicherung kommen, wenn Sie mit Winterreifen im Sommer fahren und es zum Unfall kommt. Zwar übernimmt diese trotzdem die Haftpflicht, es kann aber passieren, dass Sie wegen Obliegenheitsverletzungen in Regress genommen werden.
Für diese Fahrzeuge sind Ganzjahres- bzw. Winterreifen Pflicht laut StVO

Für Motorräder gilt keine Winterreifenpflicht.
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Stapler
- Einsatzfahrzeuge von Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Zolldienst, es sei denn, es gibt für diese Winterreifen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen
- Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
- Spezialfahrzeuge, die bauartbedingt nicht die gängigsten Reifenarten C1, C2 und C3 verwenden
- einspurige Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Motorräder
Letzteres wird Sie vielleicht überraschen, denn warum sollte für Pkws und Lkws eine Winterreifenpflicht gelten, aber nicht für Motorräder? Der Grund dafür ist der, dass für Kraftfahrräder keine Winterreifen auf dem Markt sind, die die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Zwar ließen sich diese problemlos herstellen, aber die erforderlichen Tests, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren, lassen sich mit einem Kraftrad nicht durchführen. Darum wurde die ursprünglich festgelegte Winterreifenpflicht für Motorräder durch eine Verordnung wieder aufgehoben.