§ 26 StVO (Fußgängerüberweg)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Paragraph 26 StVO enthält den Bußgeldkatalog zum Fußgängerüberweg.

StVO: Zebrastreifen überfahren

Die Vorgänger der heutigen Fußgängerüberwege – umgangssprachlich wegen ihres Aussehens Zebrastreifen genannt – wurden bereits vor 2000 Jahren gebaut. Tatsächlich gab es auf römischen Straßen sogenannte Fußgängerfurten, die den selben Zweck wie die heutigen Zebrastreifen hatten: Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen. Fußgängerüberwege wurden jedoch erst lange Zeit später wieder Teil des Straßenverkehrs. 1948 wurden die ersten Zebrastreifen in London eingeführt und 1952 der erste in Deutschland im Osten Berlins.

Verstöße des Paragraph 26 StVO (Fußgängerüberweg)

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
126600Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgänger­überweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.801
126601Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgänger­überweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere.1001
126606Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte.801
126607Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten dadurch Andere.1001
126608Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser erkennbar benutzen wollte. Es kam zum Unfall.1201
126100Sie fuhren auf den Fußgänger­überweg, obwohl der Verkehr stockte.5
126612Sie überholten an dem Fußgänger­überweg ein Fahrzeug.801
126613Sie überholten an dem Fußgänger­überweg ein Fahrzeug, und gefährdeten dadurch Andere.1001
126614Sie überholten an den o.a. Fußgänger­überweg ein Fahrzeug. Es kam zum Unfall.1201

FAQ: Fußgängerüberweg

Wie müssen sie Autofahrer vor einem Fußgängerüberweg vehalten?

Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit erkennbar reduzieren, wenn ein Fußgänger den Zebrastreifen überqueren will.

Müssen Autofahrer Fußgängern auf Zebrastreifen immer Vorrang gewähren?

Ja, Autofahrer müssen Fußgänger auf entsprechenden Überwegen passieren lassen. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Muss ein Zebrastreifen bei Stau frei bleiben?

Ja, als Autofahrer müssen Sie einen Zebrastreifen bei Stau und stockendem Verkehr freihalten.

Was ist ein Fußgängerüberweg?

Ein Fußgängerüberweg ist der StVO zufolge ein Abschnitt auf der Fahrbahn, der Fußgängern das Überqueren der Straße erleichtern soll. Nähert sich ein Fußgänger zu diesem Zwecke einem Fußgängerüberweg, müssen Autofahrer zwingend anhalten und ihn passieren lassen. Hält ein Autofahrer nicht wie im Gesetz vorgeschrieben am Zebrastreifen, muss ein Bußgeld gezahlt werden. Zebrastreifen sollten also von Autofahrern keineswegs ignoriert werden.

Wer nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgänger­überweg heranfährt, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte, muss bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Nachteile von Zebrastreifen

Paragraph 26 StVO enthält den Bußgeldkatalog zum Fußgängerüberweg.
Paragraph 26 StVO enthält den Bußgeldkatalog zum Fußgängerüberweg.

Vorrang haben Fußgänger auf Zebrastreifen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch erst seit 1964. Diese Funktion, die heute für jeden selbstverständlich erscheint, hat jedoch auch ihre Nachteile.

So sollen Zebrastreifen Fußgänger dazu verleiten, nicht mehr im erforderlichen Umfang auf den Verkehr zu achten, da Autos in jedem Fall anhalten müssen. Darüber hinaus kommt es vor, dass Autofahrer, wenn sie mit einer hohen Anzahl von Zebrastreifen konfrontiert sind die Geduld verlieren und Personen, welche die Straße überqueren wollen, ignorieren.

Neue Alternativen zu Zebrastreifen

Für die Lösung des Konflikts zwischen möglichst gutem Verkehrsfluss und Sicherheit für Fußgänger gibt es inzwischen viele neue Lösungsansätze. Die Mittelinseln werden beispielsweise als gute Alternative betrachtet, da sie ein gewissen Maß an Sicherheit für den Fußgänger darstellen, da dieser nur auf eine Fahrtrichtung achten muss.

Gleichzeitig halten sie den Verkehrsfluss aufrecht, da Autos wie üblich Vorrang haben. Eine weitere, technisch wesentlich aufwendigere Option sind die sogenannten „Peoplemover“, welche Personen in einer Art Schwebebahn über gefährliche Straßenabschnitte transportieren. Die erste Anlage dieser Art wurde bereits 2001 in Deutschland in Betrieb genommen.

Trotz aller Kritikpunkte und neuer Innovationen bleibt der Zebrastreifen jedoch vermutlich noch längere Zeit ein Teil deutscher Straßen, weshalb jede Person, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer, mit den auf Fußgängerüberwegen geltenden Bestimmungen vertraut sein sollte.

Zum richtigen Verhalten am Zebrastreifen gehört, dass sich Autofahrer laut den Regelungen der StVO dem Zebrastreifen immer mit angepasster Geschwindigkeit nähern müssen, sobald eine Person ihn benutzen will. Diese Benutzung muss immer ermöglicht werden – dies gilt auch für Radfahrer. Außerdem ist das Überholen auf Zebrastreifen strikt verboten und bei stockendem Verkehr dürfen Autofahrer nicht auf ihn fahren.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 26 StVO (Fußgängerüberweg)
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Kommentare

  1. Helga F. sagt:

    Zebrastreifen: ist folgendes somit seit 2013 überholt?
    Fahrradfahrer haben keine verkehrsrechtliche Sonderstellung solange sie sich auf dem Fahrrad befinden. Es ist ihnen nicht verboten den Zebrastreifen zu überfahren, allerdings ist dies erst dann möglich nachdem die Fahrbahn frei ist. Möchten Radfahrer überqueren, ohne zu warten, so ist es ihnen vorgeschrieben vom Rad zu steigen und dieses zu schieben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helga F.
    Um Antwort per Mail wird gebeten – Danke

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Helga,

      die Regelungen zum Fußgängerüberweg sind in § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.

      – Die Redaktion

  2. Daniel B. sagt:

    Meine Frage: handelt es sich beim Tatbestand 126600 um einen A- oder B- Verstoß? Ist wegen der Probezeitverlängerung und dem Aufbauseminar wichtig…

    Frage Nummer 2: wenn ich keine freie Sicht auf die andere Seite des Fußgängerüberwegs hatte, aufgrund des Gegenverkehrs diesen in einer 30er Zone mit ca 25 km/h überfahre und Fußgänger einen Schritt oder 2 auf der Gegenfahrbahn sind und daraus keinerlei Behinderung erfolgte, kann ich dann für den Straftatbestand 126600 im vollen Maße belangt werden oder habe ich in dem Fall Chance auf Mäßigung?

    Ich als Schüler und angehender Abiturient habe nicht direkt die Mittel zur Verfügung, das Seminar und das Bußgeld zu zahlen und bitte deshalb um Auskunft über mildernde Umstände.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Daniel,

      Hier finden Sie Informationen über die Probezeit: https://www.bussgeldkatalog.net/probezeit/
      Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.

      – Die Redaktion

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