§ 52a StVZO (Rückfahrscheinwerfer)
Vorschriften zur Beschaffenheit der RückfahrscheinwerferIn der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden Sie Regelungen zu sämtlichen Beleuchtungseinrichtungen, die an Kraftfahrzeugen vorgeschrieben sind. Entsprechen die Leuchten an Auto, Motorrad oder Lkw nicht den Vorschriften, kann schnell die Nutzungsuntersagung oder der Verlust der Betriebserlaubnis drohen. In § 52a StVZO sind sämtliche Bestimmungen zu den Rückfahrscheinwerfern von Kraftfahrzeugen getroffen. Was droht […]