Illegale Autorennen und übermäßige Straßenbenutzung (§ 29 StVO)
Regeln zur übermäßigen Benutzung öffentlicher StraßenDa Verkehrswege durch die Dauerbelastung ohnehin stark beansprucht sind, bestimmt die Straßenverkehrsordnung (StVO), dass eine darüber hinausgehende, übermäßige Straßenbenutzung untersagt ist. § 29 StVO umfasst alle Aktivitäten oder Veranstaltungen, die das Verkehrsnetz in höherem Maße beanspruchen als der normale Verkehr. Eine Sonderrolle nehmen zudem illegale Autorennen ein, die mittlerweile als […]