§ 21 StVO (Personenbeförderung)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Vorschriften zur Personenbeförderung

Heutzutage gibt es zum Transport von Personen viele Bestimmungen, an die sich Autofahrer zu halten haben. Diese Vorschriften dienen hauptsächlich dazu, die größtmögliche Sicherheit für alle Mitfahrer zu gewährleisten. Verstoß gegen die geltenden Vorgaben, haben daher in der Regel Sanktionen zur Folge. Wie diese aussehen können und was die Vorschriften darüber hinaus bestimmen, betrachtet der folgende Artikel.

Weitere Ratgeber zur Personenbeförderung

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:

Bußgeldkatalog gemäß § 21 StVO

Der nachfolgende enthält alle Verstöße des Paragraph 21 StVO (Personenbeförderung):

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
121100Sie beför­derten auf dem Kraft­rad ohne besonderen Sitz Personen.5
121106Sie beför­derten auf der Zug­ma­schine ohne geeig­nete Sitz­geleg­enheit Per­sonen.5
121112Sie beför­derten in einem Wohn­wagen hinter dem Kraft­fahr­zeug Per­sonen.5
121118Sie nah­men in einem Kraft­fahr­zeug ein Kind mit, ohne für die vor­schrifts­mäßige Sich­erung zu sor­gen.30
121124Sie nah­men in einem Kraft­fahr­zeug meh­rere Kin­der mit, ohne für die vor­schrifts­mäßige Sich­erung zu sor­gen.35
121600Sie beför­derten als Kraft­fahr­zeug­führer ein Kind ohne jede Sich­erung / sorg­ten als Ver­antwort­licher nicht für eine Sich­erung des Kin­des.601
121606Sie beför­derten als Kraft­fahr­zeug­führer mehrere Kin­der ohne jede Sicherung / sorgten als Ver­antwort­licher nicht für eine Sich­erung der Kinder.701
121130Sie beför­derten auf der Lade­fläche des Fahr­zeuges Per­sonen.5
121136Sie beför­derten Per­sonen auf der Lade­fläche des An­hängers, der nicht in der Land- oder Forst­wirt­schaft einge­setzt war.5
121142Sie beför­derten auf der Lade­fläche des An­hängers, der in der Land- oder Forst­wirt­schaft einge­setzt war, ohne geeig­nete Sitz­gelegen­heit Per­sonen.5
121148Sie stan­den wäh­rend der Fahrt auf der Lade­fläche des Fahr­zeuges, ohne dass es zur Beglei­tung der Ladung / Arbeit auf der Lade­fläche not­wendig ge­wesen wäre.5
121154Sie lie­ßen zu, dass Per­sonen wäh­rend der Fahrt auf der Lade­fläche des Fahr­zeugs stan­den, ohne dass es zur Be­glei­tung der La­dung / Arbeit auf der Lade­fläche not­wendig ge­wesen wäre.5
121000Sie beför­derten auf einem Fahr­rad eine Person, ob­wohl dieses nicht zur Per­sonen­beför­derung gebaut oder einge­richtet ist.5
121160Sie beför­derten auf einem ein­sitzigen Fahr­rad eine über 7 Jahre alte Per­son.5
121166Sie beför­derten auf dem Fahr­rad ein Kind, ob­wohl die vor­geschrie­benen Sicher­heits­vor­kehr­ungen nicht vor­handen waren.5
121182Sie beför­derten hinter einem Fahr­rad in einem An­hänger, der zur Be­för­derung von Kin­dern einge­richtet ist, mehr als zwei Kin­der.5
121186Sie beför­derten hinter einem Fahr­rad in einem An­hänger, der zur Beför­derung von Kin­dern einge­richtet ist, eine älter als 7 Jahre alte Per­son.5

Bußgeldrechner zur Personenbeförderung

FAQ: Personenbeförderung

Wie lange benötigen Kinder einen Kindersitz?

Die StVO schreibt einen Kindersitz bis zum 12. Lebensjahr oder bis zum Erreichen einer Körpergröße von mindestens 1,50 Metern vorgeschrieben.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Befördern Sie ein Kind ohne die notwendige Sicherung drohen mindestens 30 Euro Bußgeld.

Welche Vorschriften gelten außerdem beim Befördern von Personen?

Sie dürfen bspw. keine Personen in einem Wohnwagen hinter Ihrem Kfz oder etwa auf der Ladefläche befördern.

Entwicklungen im Bereich Kindersitze

Bei der Personenbeförderung gilt Anschnallpflicht
Bei der Personenbeförderung gilt Anschnallpflicht

Derartige Vorschriften sind jedoch eine vergleichsweise neue Entwicklung. Tatsächlich wurde erst im Jahr 1993 in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die normalerweise Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen speziell für Kinder – umgangssprachlich besser bekannt als Kindersitz oder Babyschale – mitgenommen werden dürfen.

Diese vergleichsweise späte Einführung ist umso verwunderlicher, da bereits 1963 der weltweit erste Kindersitz der Firma Storchenmühle auf den Markt kam. Selbstverständlich hat sich seitdem viel verändert, was das Design der Kindersitze angeht. Heutzutage müssen Kindersitz oder Babyschale nach Vorschrift gut auf Alter und Gewicht abgestimmt sein. Deshalb würde der Sitz „Nicki“ von 1963 den Sicherheitsstandards der Kindersitze von 2017 natürlich nicht mehr gerecht werden, aber zu seiner Zeit war er eine Innovation, die die Sicherheit für Kinder im Auto stark verbesserte.

Wer heut ein Kind ohne die vorschriftsmäßige Sicherung in einem Auto mitnimmt, bringt nicht nur das Kind in Gefahr, sondern muss darüber hinaus laut StVO mit einer Geldbuße 30 € rechnen. Bei einer Gruppe von Kindern beträgt die Strafe 35 €. Beim Transport von einem Kind oder einer Gruppe ohne jegliche Sicherung, erwarten den Verkehrssünder 60, beziehungsweise 70 € und ein Punkt in Flensburg.

Neue Verstöße

Doch die Bestimmungen bezüglich Kindersitze sind nicht das einzige, was sich im Laufe der Zeit bei der Personenbeförderung gravierend verändert hat: Inzwischen ist ebenfalls der Transport von Personen auf der Ladefläche eines Fahrzeugs oder in einem Wohnwagen verboten. Hier beträgt die Geldbuße jedoch nur 5 €, wobei das Verletzungsrisiko für die vorschriftswidrigen Mitfahrer im Falle eines Unfalls extrem hoch wäre.

Eine relativ aktuelle Neuerung im Bereich der Personenbeförderung ist der Kinderfahrradanhänger. Was viele nicht wissen: Genauso wie auf dem klassischen Kindersitz am Gepäckträger, dürfen Kinder höchstens 7 Jahre alt sein.

Durch eine Gesetzesänderung dürfen nun auch Personen mit dem Fahrrad transportiert werden, die älter als sieben Jahre sind. Allerdings muss der Fahrer das Drahtesels mindestens 16 Jahre alt sein und das Fahrrad auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sein.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 21 StVO (Personenbeförderung)
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Kommentare

  1. Raffi sagt:

    Hallo, ist es erlaubt, auf der Rückbank eines PKW 3 angeschnallte Kinder zu transportieren, wobei nur zwei in einem Kindersitz sitzen?

  2. Thomas sagt:

    Guten Morgen,

    Wenn man eine 11 Jährige im Kofferraum eines tourings (sprich Kombi) befördert wird dies dann mit 70€ und einem Punkt geahndet? Vielen Dank für die Info.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      11-jährige Kinder sollten angeschnallt auf einem Sitz im Innenraum eines Kfz befördert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  3. Eisvogel sagt:

    Hallo ich habe folgenden Fall. meine Frau ist in der Probezeit, nun wollen wir eine Person…mehr mit in unserem Mercedes Sprinter Trabsporter nehmen. Die Person ist volljährig. Meine Frau ist noch in der Probezeit. Kann man ihr wegen dieser Situation den Führerschein weg nehmen??

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Eisvogel,

      der Entzug der Fahrerlaubnis ist für das unsachgemäße Befördern von Personen nicht vorgesehen.

      – Die Redaktion

  4. Michael sagt:

    Hallo ich habe eine 5te Person im wagen gehabt obwohl der wagen nur 4 offizielle sitze hat.
    Die Person war kein Kind Kurz vor ihrem 18ten Lebensjahr
    hab ein Bußgeld in höhe 80€ bekommen und 1 Punkt ist das denn so korrekt ?
    hatte kein Unfall oder sonstiges

  5. Paul sagt:

    Hallo,
    2 Personen kletterten während der Fahrt aus dem Pkw und saßen auf dem Dach. Dabei entdeckte uns die Polizei, welche sich jedoch selbst unschlüssig über das Strafmaß war.

    Was kommt auf die beiden Personen auf dem Dach und auf den Fahrer zu?
    Vielen Dank.

  6. Andie sagt:

    Hallo zusammen darf ich ein Lkw den ich umgebaut habe zum 7sitzer und wonmobil aber noch nicht TÜV abgenommen habe Rum fahren mit 7 Personen

  7. Charles-Lee sagt:

    Hallo zusammen :-)

    ich habe ein Wohnmobil gekauft Bj.1989 eingetragene Sitze 6 davon allerdings die 4 hinten ohne Gurte darf ich mit 6 Personen fahren und gilt so eine Eintragung auch im Ausland.

    Vielen Dank

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Charles-Lee,

      in Deutschland besteht eine Anschnallpflicht für alle Insassen. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie sich vorab über die Bestimmungen im jeweiligen Land informieren, da diese variieren können.

      – Die Redaktion

  8. Murat sagt:

    War mit meine frau und meine 2 kinder unterwegs und hab meine schwester abgeholt mit ihre 2 kinder also waren wir 2 zuviel und wurden angehalten. 70euro + 1 kind dann ich das auf meine schwester verschieben? Weil es ihre kinder sind sie hat auch einen führerschein.

  9. Sascha sagt:

    Moin,
    Besitze den Führerschein Klasse B.
    Nu würde ich gefragt ob ich ,,Taxi“ für die Gäste fahre.
    Sind 8 Sitze vorhanden, plus Fahrersitz.
    Darf ich dann 8 Personen befördern?

  10. Diana sagt:

    Hallo,

    „121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person.“

    Ich besitze ein einspuriges Lastenrad mit einer zusätzlichen Sitzbank für 1-2 Erwachsene (Tragkraft der Sitzbank 200kg) und Trittbrettern links und rechts, um die Füsse draufzustellen
    Es ist also eigentlich ein 2-3sitziges Fahrrad, wie ein Tandem, nur ohne Pedale für den Mitfahrer.
    Darf ich dann eine Person älter als 7 Jahre mitnehmen?

    Vielen Dank.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Diana,

      wenn das Fahrrad auch für die Mitnahme von Kindern geeignet ist, dürfen Sie Kinder damit transportieren.

      – Die Redaktion

  11. Otto sagt:

    Was kommt auf mich zu wenn ich hinten 3 Kinder befördere, aber nur zwei Kindersitze Platz finden. D.h. ein Kind ohne Kindersitz/Schale aber angeschnallt.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Otto,

      ein Kind unangeschnallt und ohne Kindersitz zu befördern, zieht ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg nach sich.

      – Die Redaktion

  12. LKS WLF sagt:

    Guten Tag,

    was erwartet uns wenn wir in einem zum Wohnmobil umgebauten Sprinter 4 Personen befördern. Drei davon mit Gurt vorne und eine auf einer eingebauten Bank ohne Gurt hinten.

    Danke für die Auskunft.

    LG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo LKS WLF,

      wenn Personen unangeschnallt im Auto fahren, kann dies zu einem Bußgeld von 30 Euro führen.

      – Die Redaktion

  13. Markus sagt:

    Guten Abend,

    laut Tatbestandsnummer 121130 bezahlt man 5€, wenn man Personen (Plural) im Kofferraum eines Pkw’s mit nimmt.
    Kommen noch weitere Bußgelder oder Punkte dazu, wenn die Personen nicht angeschnallt sind oder unter 18 Jahren sind aber über 12 und größer als 150 cm.
    Danke im Vorraus.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Markus,

      sind Personen nicht angeschnallt, kann pro Person ein Bußgeld von 30 Euro anfallen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Jan sagt:

    Hallo,
    Was erwartet mich wenn ich in meinem 5 Sitzer eine 6. erwachsenen Person im Kofferraum mitnehme? Zählt der Kofferraum hierbei als Ladungsfläche?
    Natürlich außer der Belehrung, dass es sehr fahrlässig und dumm war!

    Vielen Dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jan,

      je nachdem welcher Tatbestand Ihnen vorgeworfen wird, kann das Verwarngeld zwischen 5 und 30 Euro liegen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Connor sagt:

    Hallo,

    a) wie hoch fällt das Bußgeld in der Summe für alle Fahrzeuginsassen voraussichtlich aus, wenn in einem Sprinter mit einer Sitzbank mit drei Gurten bzw. Sitzen (ungewerblich und einmalig) vier erwachsene Personen befördert werden? Alle vorhandenen Gurte werden ordnungsgemäß genutzt (also nicht ein Gurt für 2 Personen).

    b) wie verhält es sich, wenn die vierte Person auf der leeren Ladefläche des Sprinters sitzt?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Connor,

      Personen auf der Ladefläche eines Fahrzeugs zu transportieren, wird mit einem Bußgeld von 5 Euro bestraft. Für weitere Auskünfte sollten Sie sich jedoch lieber an einen Anwalt wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  16. Thomas sagt:

    Warum beträgt das Bußgeld für zum Beispiel Personentransport auf der Ladefläche nur 5€, aber das Mitfahren ohne angelegten Sicherheitsgurt 30€? Wenn ich woanders als auf den Sitzen transportiert werde, dann habe ich ja sowieso keinen Sicherheitsgurt angelegt. Addieren sich diese beiden Geldbußen oder wie ist das zu verstehen?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Thomas,

      was die genauen Entscheidungsgrundlagen für diese Bußgelder sind, können wir Ihnen leider nicht beantworten. In der Regel kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Strafe im konkreten Fall höher ist – schließlich haben auch Fragen nach Gefährdung, ob die Möglichkeit eines Transportes im Wageninneren bestand etc. Einfluss auf das Strafmaß. Es könnte als ein Addieren verstanden werden, die genaue Sanktion ist letzen Endes immer Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  17. Müller sagt:

    Guten Tag,

    wir haben einen Opel Campo BJ 1994. Das Fahrzeug hat hinten zwei Sitze. Im Fahrzeug-Brief sind vier Sitze eingetragen. Aber es gibt im Originalzustand des Fahrzeuges hinten keine Gurte. Wir haben ein Kind und möchten gemeinsam verreisen. Darf ich hinten die Gurte nachrüsten (also von einem anderen Fahrzeug, denn es gibt ja keine originalen) und dann das Kind im Kindersitz mitnehmen? Technich sehe ich kein Problem und Platz ist auch genug. Das Fahrzeug ist kein Oldtimer.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Müller,

      Sie dürfen die Gurte nicht nur nachrüsten, wenn Sie ein Kind auf der Rückbank mitnehmen möchten, Sie sind dazu verpflichtet – schließlich besteht ja die allgemeine Anschnallpflicht. Wenn Sie technische Fragen diesbezüglich haben, können Sie sich an eine Werkstatt in Ihrer Nähe oder auch an eine Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  18. Mychaela sagt:

    Wodurch unterscheiden sich diese beiden Tatbestände faktisch? Wann wird man verantwortlich und wann ist man das nicht?

    121118: Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschrifts­mäßige Sicherung zu sorgen.

    121600: Sie beförderten als Kraftfahrzeug­führer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mychaela,

      bei der ersten Beschreibung wurde eine Sicherung vorgenommen, jedoch nicht ausreichend bzw. nicht vorschriftsmäßig. Bei dem zweiten Fall wurde gar keine Sicherung vorgenommen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  19. Chris sagt:

    Hallo. Ich fahre einen Oldtimer, ehemaliger Krankenwagen Fensterbus mit Trennwand. Hinter der Trennwand ist gegen die Fahrtrichtung ein eingetragener Sitz mit original Gurt. Darf ich wenn ich Ladung transportiere gleichzeitig hinten eine Person transportieren? Was müsste ich bei der Ladungssicherung beachten?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Chris,

      wenden Sie sich diesbezüglich an TÜV oder Dekra.

      – Die Redaktion

    2. Mychaela sagt:

      Vermulich muß eine Trennwand zwischen Fahrgast und Ladung angebracht werden.

  20. Andreas sagt:

    Ich fahre einen Pick Up. Das Fahrzeug hat sechs Sitze mit Kopfstützen und Dreipunktgurt. Es sind aber nur 5 Sitze eingetragen. Wenn ich aber alle sechs Sitze zur Personenbeförderung nutze. Was für eine Strafe erwartet mich im Falle eines Unfalls?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Andreas,
      werden mehr Personen als zulässig im Fahrzeug transportiert, droht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Darüber hinaus können im Falle eines Unfalls eine Teilschuld und Forderungen nach Schmerzensgeld drohen. Daher kann es sinnvoll sein, beim TÜV nachzufragen, ob die Eintragung des 6. Sitzes möglich ist.

      – Die Redaktion

  21. Natalie sagt:

    Hallo, was erwartet mich wenn ich anstatt vier Personen (mit mir 5) eine weitere Person hinten auf dem Rücksitz mitnehme und ich aufgehalten werde ?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Natalie,

      nach § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
      In der Regal fällt für einen Verstoß gegen die Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen ein Bußgeld in Höhe von 5,00 Euro an.
      Handelt es sich um Kinder, die ohne Sicherung mitgenommen werden, fallen die Bußgelder höher aus. Ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch Ladung/ Besetzung eingeschränkt oder wird das zulässige Gewicht überschritten, fallen die Sanktionen wieder anders aus.

      – Die Redaktion

  22. Jjohn sagt:

    Hallo, was erwartet mich wenn ich in einem normalen 5 Sitzer hinten 1 Person zu viel also 4 statt 3 mitnehme. Was würde mich bei 2 Personen zu viel also 5 auf der Rück Bank erwarten. Gilt hierbei pro Person zu viel ein bestimmter Betrag?

    Alle Personen über 18.

    Gruß

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Jjohn,

      nach § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen in Kraftfahrzeugen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
      In der Regal fällt für einen Verstoß gegen die Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen ein Bußgeld in Höhe von 5,00 Euro an.
      Handelt es sich um Kinder, die ohne Sicherung mitgenommen werden, fallen die Bußgelder höher aus. Ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch Ladung/ Besetzung eingeschränkt oder wird das zulässige Gewicht überschritten, fallen die Sanktionen wieder anders aus.

      – Die Redaktion

  23. Stefan sagt:

    Hallo,

    was erwartet mich, wenn ich eine Person hinten im Transport mitnehme. Transporter hat 3 Sitzplätze, sind jedoch 4 Leute.

    Danke fein :)

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Stefan,

      in diesem Fall haben Sie zu wenige Sicherheitsgurte. Das wären dann 30 Euro Bußgeld.

      – Die Redaktion

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