FAQ: eCall System
Das eCall System ist ein EU-weit vorgeschriebenes Notrufsystem, das bei einem schweren Unfall automatisch Rettungskräfte über die Nummer 112 alarmiert. Dabei werden wichtige Daten wie der Standort und der Unfallzeitpunkt direkt an die Leitstelle übermittelt.
In der Regel ist das System in allen Fahrzeugmodellen verbaut, die nach dem 31. März 2018 ihre Typgenehmigung erhalten haben. Sie erkennen es meist an einer SOS-Taste im Bereich des Dachhimmels oder Armaturenbretts. Infos zur Nachrüstung gibt es in diesem Abschnitt.
Ja, Sie können den Notruf jederzeit über die SOS-Taste im Fahrzeug händisch auslösen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie selbst Hilfe benötigen oder Zeuge eines schweren Unfalls werden. Mehr dazu hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein eCall System?

Das eCall-System ist ein EU-weit standardisiertes Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Es besteht aus einem fest installierten Gerät im Auto, das über Sensoren verfügt und mit dem Mobilfunknetz sowie GPS verbunden ist.
Das Ziel ist, im Falle eines schweren Unfalls automatisch eine Verbindung zur europaweiten Notrufnummer 112 herzustellen, um die Rettungskräfte so schnell wie möglich an den Unfallort zu leiten.
In welcher Situation wird das eCall System ausgelöst?
Die automatische Auslösung erfolgt durch fahrzeuginterne Sensoren. Registriert das Auto einen schweren Aufprall durch einen ausgelösten Airbag oder den Gurtstraffer, setzt das eCall-System sofort den Notruf ab.

Ist es möglich, das eCall System manuell auszulösen? Ja, das System verfügt über eine SOS-Taste, die meist im Dachhimmel oder am Armaturenbrett angebracht ist, und manuell betätigt werden kann. Diese manuelle Auslösung ist für Situationen gedacht, in denen:
- Sie einen Unfall beobachten und Hilfe für andere rufen möchten
- Sie selbst in eine Notlage geraten (z. B. ein medizinischer Notfall), bei der das Auto jedoch nicht mechanisch beschädigt wurde
Welche Funktion erfüllt das eCall System?
Sobald der Notruf abgesetzt wird, übermittelt das System einen sogenannten Mindestdatensatz (MSD) an die Rettungsleitstelle. Dieser enthält:
- Den genauen Standort
- Den Zeitpunkt des Unfalls
- Die Fahrtrichtung
- Fahrzeugtyp und Antriebsart
- Die Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte
Zudem wird eine Sprachverbindung zwischen dem Fahrzeug und der Leitstelle aufgebaut. So können Disponenten prüfen, ob die Insassen ansprechbar sind und welche Hilfe konkret benötigt wird.

Ist das eCall System Pflicht?

Seit dem 31. März 2018 ist das eCall-System für alle neuen Fahrzeugtypen, die innerhalb der EU eine Typgenehmigung erhalten, gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, ist das eCall System immer im Auto.
Ältere Modelle, deren Typgenehmigung vor dem 31. März 2018 lag, müssen nicht zwingend damit ausgestattet sein, auch wenn sie erst nach 2018 zugelassen wurden.
Den eCall am Motorrad gibt es zwar auch, jedoch ist dieser keine Pflicht. Motorradhalter, deren Fahrzeug nicht mit dem System ausgerüstet ist, können dieses nachrüsten lassen. Vor allem bei schweren Stürzen kann dies lebensrettend sein.
Kann man das eCall System nachrüsten?
Für ältere Fahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht, aber verschiedene Möglichkeiten zur freiwilligen Installation:

- Herstellereigene Systeme: Viele Marken bieten eigene Notrufsysteme an, die jedoch oft an private Callcenter und nicht direkt an die 112 angebunden sind.
- Unfallmeldedienst (UMD): Viele Versicherungen bieten einen Stecker für den Zigarettenanzünder an. Dieser verbindet sich via Bluetooth mit dem Smartphone und einer App. Bei einem Unfall meldet die App den Vorfall an das Callcenter der Versicherung, das dann die Rettungskräfte informiert.
- Feste Nachrüstsätze: Es gibt spezialisierte Werkstätten, die integrierte Systeme nachrüsten können, was jedoch oft kostspielig ist.
Ist das eCall System TÜV-relevant? Ja, das eCall-System ist bei Fahrzeugen, für die es Pflicht ist, ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Da es sich um ein sicherheitsrelevantes System handelt, wird die Funktionsfähigkeit überprüft.
eCall Fehlalarm: Welche Kosten fallen an?
Ein technischer Defekt oder eine versehentliche Auslösung kann einen Fehlalarm verursachen. In der Regel fallen für einen versehentlichen oder technisch bedingten Fehlalarm keine Kosten an, sofern keine böswillige Absicht vorlag.
Anders sieht es aus, wenn der Notruf vorsätzlich missbraucht wird. Dies kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden.
| Situation | Mögliche Konsequenz | Kosten/Bußgeld |
|---|---|---|
| Technischer Defekt (Systemfehler) | Keine | 0 € |
| Versehentliche manuelle Auslösung | Keine (Sofortige Aufklärung im Gespräch) | 0 € |
| Vorsätzlicher Missbrauch des Notrufs | Strafverfahren oder Bußgeld | Geldstrafe oder Bußgeld nach Ermessen |
| Fehlalarm durch grobe Fahrlässigkeit | Gebührenbescheid für Feuerwehreinsatz | Je nach Kommune (ca. 200 € - 1.000 €) |
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