Geldstrafe: Was müssen Verkehrssünder darüber wissen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Wegen einer Straftat zur Kasse gebeten

Wann sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe vor?
Wann sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe vor?

Wer sich im Alltag nicht an die geltenden Gesetze hält, muss damit rechnen, dass sein Fehlverhalten Konsequenzen nach sich zieht. So müssen Autofahrer bei Verstößen im Verkehrsrecht häufig mit Geldsanktionen rechnen. Allerdings sind die finanziellen Forderungen dabei nicht einerlei, denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Geldstrafe und Bußgeld.

Doch wann droht laut deutschem Recht eine Geldstrafe? Wie wird die Höhe der zu zahlenden Summe ermittelt? Gibt es dafür konkrete Vorgaben? Und was folgt, wenn jemand nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Geldstrafe

Wann kann eine Geldstrafe ausgesprochen werden?

Eine Geldstrafe kann für Straftaten ausgesprochen werden, wenn die Tatmerkmale keine Freiheitsstrafe rechtfertigen.

Wie hoch fällt die Geldstrafe aus?

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben, welche sich am Einkommen des Verurteilten orientieren.

Erscheint eine Geldstrafe im Führungszeugnis?

Zwar wird eine Geldstrafe nur bei einer Straftat ausgesprochen, allerdings erscheint diese erst im Führungszeugnis, wenn es sich um 90 Tagessätze oder mehr handelt.

Wann wird eine Geldstrafe verhängt?

Bei Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften differenziert der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dabei kann eine Geldstrafe nur bei einer Straftat folgen und muss von einem Richter verhängt werden. Ordnungswidrigkeiten ziehen hingegen Verwarn- oder Bußgelder nach sich. Eine Beteiligung von Gerichten ist dabei meist nur bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid notwendig.

Demnach droht eine Geldstrafe bei schwerwiegenden Verstößen, die durch ein Gesetz – wie etwa das Strafgesetzbuch (StGB) – verboten sind. Ob Geldstrafen folgt, ergibt sich dabei ebenfalls aus dem Gesetzestext. Bei zahlreichen Straftaten besteht alternativ auch die Möglichkeit eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Die Richter müssen in einem solchen Fall also anhand der individuellen Umstände der Tat abwägen, welche Sanktionen als angemessen erscheinen.

Auch durch einen Strafbefehl kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Auch durch einen Strafbefehl kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Damit eine Geldstrafe verhängt werden kann, ist ein Strafverfahren zu durchlaufen. Dieses beinhaltet unter anderem die Hauptverhandlung, bei der Angeklagte, Beteiligte und Zeugen vor dem Richter aussagen. Bei einer klaren Beweislage besteht aber auch die Option, das Verfahren abzukürzen und Kosten zu reduzieren. Möglich ist dies mit einem Strafbefehl, der eine Geldstrafe oder die Einstellung des Verfahrens bedeuten kann.

Der Gesetzgeber definiert die Vorgaben zur Geldstrafe in § 40 StGB. Demnach erfolgt die Bemessung nicht in einer konkreten Summe, sondern in sogenannten Tagessätzen. Diese werden anhand des Einkommens ermittelt und für eine bestimmte Anzahl an Tagen verhängt. Wie die Berechnung genau erfolgt, klären wir nachfolgend.

Aha! Wie zuvor ausgeführt, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Aus diesem Grund ist es in der Regel auch nicht möglich, eine Geldstrafe zu zahlen, statt ein Fahrverbot zu verbüßen. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Option, statt eines zeitweisen Fahrverbotes ein höheres Bußgeld zu erhalten.

Werden Geldstrafen im Führungszeugnis vermerkt?

Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, macht sich nicht selten Sorgen über eine mögliche Eintragung ins Führungszeugnis. Ob dies bei einer Geldstrafe der Fall ist, hängt nicht selten von der Anzahl der Tagessätze ab. Denn in der Regel wird eine Geldstrafe im Führungszeugnis erst eingetragen, wenn diese mehr als 90 Tagessätze nach sich zieht.

Allerdings sieht der Gesetzgeber von dieser Regel auch Ausnahmen vor. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Straftaten:

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Kindern oder Jugendlichen
  • Vergewaltigung/sexuelle Nötigung

Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung auch, wenn im Bundeszentralregister bereits eine andere Straftat registriert ist. Dies gilt selbst dann, wenn für die bestehende Tat ebenfalls eine Geldstrafe verhängt wurde.

Bemessung der Tagessätze

Wie wird der Tagessatz für eine Geldstrafe ermittelt?
Wie wird der Tagessatz für eine Geldstrafe ermittelt?

Um sicherzustellen, dass eine Geldstrafe alle Verurteilten möglichst gleichwertig sanktioniert, berücksichtigt diese sowohl die wirtschaftlichen als auch die persönlichen Verhältnisse des Täters.

Aus diesem Grund erfolgt die Bemessung einer Geldstrafe mithilfe von Tagessätzen. Dafür sind die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes relevant.

In § 40 StGB heißt es dazu:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

Das nachfolgende Beispiel veranschaulicht die Berechnung zum Tagessatz einer Geldstrafe:

Herr Müller wurde zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt und hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1.500 Euro. Um die Höhe des Tagessatzes zu ermitteln, wird das Einkommen durch 30 Tage geteilt. Durch die Multiplikation mit der Anzahl der Tagessätze ergibt sich die Höhe der gesamten Geldstrafe.

 

1.500 Euro : 30 = 50 Euro
50 € x 45 Tagessätze = 2.250 Euro

Herr Müller muss somit eine Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro bezahlen, die sich aus 45 Tagessätzen zu je 50 Euro zusammensetzt.

Doch wie geht es zum Beispiel bei einer Geldstrafe wegen Beleidigung weiter und wer bekommt das Geld? Nach der Urteilsverkündung gehört es zur Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Betrag einzutreiben. Das Geld fließt dann in die Staatskasse, genauer den Justizhaushalt des jeweiligen Bundeslandes.

Lassen sich bei einer Geldstrafe die Tagessätze durch Ratenzahlung begleichen?

Häufig ist bei einer Geldstrafe eine Ratenzahlung möglich.
Häufig ist bei einer Geldstrafe eine Ratenzahlung möglich.

Kann der Verurteilte die Geldsanktion zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer oder Nötigung im Straßenverkehr nicht auf einmal begleichen, besteht häufig auch die Möglichkeit, die Geldstrafe in Raten zu zahlen. Dafür ist allerdings gemäß § 42 StGB eine Bewilligung des zuständigen Gerichts notwendig. Bei der für eine Geldstrafe eingeräumten Ratenzahlung wird die Höhe der Teilzahlungen unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse vom Gericht festgelegt.

Wird bei einer Geldstrafe die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten, erfolgt die Überweisung der Teilbeträge also gar nicht oder nicht rechtzeitig, führt dies zur Aufhebung der Zahlungserleichterung. In einem solchen Fall ist der Restbetrag der Geldstrafe vollständig zu begleichen.

In Einzelfällen lässt sich eine Geldstrafe auch in Sozialstunden umwandeln, um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern. Hierfür ist in der Regel ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Wollen Sie Sozialstunden statt einer Geldstrafe leisten, sind dabei pro Tagessatz etwa sechs Stunden Arbeit zu verrichten.

Droht einem Verkehrssünder, der seine Geldstrafe nicht bezahlt, der Haftbefehl?

Wird eine Ratenzahlung aus bestimmten Gründen nicht gewährt oder wurde diese wegen ausbleibender Zahlungen aufgehoben, kann die Begleichung der Geldstrafe durchaus zu Problemen führen. Da eine Strafe aber tatsächlich „wehtun“ soll, setzt die Staatsanwaltschaft alles daran, die Sanktion auch einzutreiben. Möglich ist dies zum Beispiel auch durch eine Pfändung bzw. die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.

Verliefen auch diese Maßnahmen erfolglos, kann in letzter Konsequenz eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe drohen. In § 43 Satz 1 StGB heißt es dazu:

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.

In einem solchen Fall muss der Verurteilte seine Geldstrafe hinter Gittern absitzen. Der Tagessatz bestimmt dabei die konkrete Anzahl von Tagen. Was dies genau bedeutet, veranschaulicht das nachfolgende Beispiel:

Herr Müller wurde zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht erachtete dafür 45 Tagessätze zu je 50 Euro als Strafe angemessen. Da sowohl Ratenzahlung als auch Pfändung bei dem Selbstständigen nicht möglich sind, erhielt dieser einen Haftbefehl wegen der Geldstrafe. Er muss daher für 45 Tage hinter Gitter.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Verurteilung wegen Nötigung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung erfolgte. Die Geldstrafe bzw. wie hoch der Tagessatz ausfällt, ist in der Regel ebenfalls irrelevant.

Wer nicht zahlt, muss die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.
Wer nicht zahlt, muss die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.

Kann der verurteilte Täter, während er seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, den Restbetrag auftreiben, führt dies zur Entlassung aus der Haft. Dabei verringert sich durch die bereits verbüßte Freiheitsstrafe die Geldstrafe bzw. die Anzahl der verbleibenden Tagessätze. Diese Möglichkeit der „Kostenreduktion“ besteht allerdings nur, wenn tatsächlich keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Verurteilte können sich daher nicht einfach dazu entschließen, auf diesem Wege eine Geldstrafe zu umgehen.

Übrigens! Laut deutschem Recht ist es nicht möglich, eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe zu verbüßen. Sieht der Richter also eine Haftstrafe vor, ist diese auch abzusitzen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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