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FAQ: Steinschleuder und Zwille
Zwillen und Steinschleudern gelten in der Regel als Sport- und Spielgeräte. Aus diesem Grund fallen sie nicht unter das Waffengesetz und können ohne Altersbeschränkungen erworben sowie ohne Auflagen mitgeführt und sogar selbst hergestellt werden.
Durch die Möglichkeit Handgelenk- und Armstützen zu montieren, gilt die Steinschleuder als verbotene Waffe. Denn aus dem Sportgerät wird dadurch eine Präzisionsschleuder, wodurch die Zwille gemäß Waffenrecht den Schusswaffen gleichgestellt ist.
Kauf, Besitz und Verkauf von Präzisionsschleudern sind in Deutschland verboten und werden daher vom Gesetzgeber als Straftat gewertet. Erwerben Sie dennoch eine solche Zwille bzw. Schleuder, sieht das Waffengesetz dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Was besagt das Waffengesetz von Deutschland zu Zwille und Steinschleuder?

Bei der Zwille oder Steinschleuder handelt es sich um eine einfache mechanische Waffe. Einfache mitunter auch selbstgebaute Varianten bestehen dabei aus einem gabelförmigen Stück Holz oder Plastik und einem elastischen Band, mit dem sich unter anderem Steine oder Metallkugeln verschießen lassen. Wobei die Einsatzmöglichkeiten für Schleudern sehr vielfältig sind. So lassen sich dabei beim Angeln etwa Fische anfüttern oder Forstarbeiter nutzen diese, um Tannenzapfen von den Bäumen zu entfernen
In Deutschland unterliegt ein solche einfaches Modell der Zwille nicht dem Waffengesetz. Stattdessen stellt dies aus Sicht des Gesetzgebers vielmehr ein Spiel- und Sportgerät dar. Dabei gibt es auch keinerlei Einschränkungen zur Schussweite und Spannkraft der Steinschleuder. Konkret bedeutet dies, dass die Verwendung und auch das Mitführen grundsätzlich gestattet ist. Zudem gelten rein rechtlich keine Altersbeschränkungen für den Kauf einer Zwille. Da Schleudern allerdings prinzipiell eine potenzielle Gefahr für Mitmenschen und Tiere darstellen, entscheiden sich einige Händler dazu, entsprechende Geräte nur an Kunden über 18 Jahren zu verkaufen.
Wie so häufig sieht der Gesetzgeber aber auch bei der Zwille Beschränkungen vor. So können Handgelenk- und Armstützen dazu führen, dass die Steinschleuder dennoch dem Waffengesetz von Deutschland unterliegt. Denn durch die Montage bzw. sogar bereits durch die Möglichkeit der Montage solcher Vorrichtungen zur Stabilisierung und Steigerung der Bewegungsenergie, wird aus der Zwille gemäß Waffengesetz ein sogenanntes Präzisionsgerät. Doch welche Auswirkungen hat dies nun konkret?
Laut Waffenrecht sind Präzisionsschleudern den Schusswaffen gleichgestellt und zählen gemäß Anlage 2 des Waffengesetzes (WaffG) zu den verbotenen Waffen. In der Waffenliste heißt es dazu:
Verbotene Waffen
[…]
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:1.3.7
Präzisionsschleudern […] sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
Verbotene Schleuder: Welche Strafe sieht das Waffenrecht vor?

Verstößt eine Zwille gegen das Waffengesetz, etwa weil diese über eine Armstütze verfügt, dann sind Erwerb, Besitz, Führung, Transport, Herstellung, Instandsetzung und Verkauf gemäß § 52 Abs. 1 WaffG verboten. Die Missachtung dieser Vorschriften stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
In besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber für unerlaubte Schleudern sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren vor. Diese ist etwa der Fall, wenn die Täter gewerbsmäßig handeln oder als Mitglied einer Bande, die mit Verstößen gegen das Waffenrecht in Verbindung stehen, agieren.
Darüber hinaus können noch weitere Sanktionen drohen, wenn Sie mit einer Steinschleuder, die laut Waffenrecht verboten ist, erwischt werden. So können die verantwortlichen Personen wegen einer solchen Zwille ihren Waffenschein bzw. ihre Waffenbesitzkarte verlieren. Ebenso kann bei einer solchen Straftat der Jagdschein in Gefahr sein.
Übrigens! Auch wenn die Zwille nicht dem Waffengesetz unterliegt und als Sportgerät gilt, können bei unsachgemäßem Gebrauch unter anderem strafrechtliche Konsequenzen drohen. Denn treffen Sie mit der Munition Menschen, Tiere oder Gegenstände kann dies ggf. als Körperverletzung, Tierquälerei oder Sachbeschädigung gewertet werden. Aus diesem Grund sollten Sie beim Einsatz der Schleuder umfassende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die die das Risiko von Querschlägern minimieren.