Frauenparkplatz: Als Mann tabu?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Header Frauenparkplatz

FAQ: Frauenparkplatz

Was ist ein Frauenparkplatz?

Beim Frauenparkplatz handelt es sich um Parkflächen, die sich ausschließlich an Frauen richten. Erkennbar sind die Frauenparkplätze durch ein Schild sowie meist Markierungen auf dem Boden.

Was ist an Frauenparkplätzen anders?

Frauenparkplätze dienen vor allem dazu, dass Sicherheitsempfinden von Frauen zu verbessern. Etwa wenn diese abends alleine unterwegs sind und in einem Parkhaus parken. Denn üblicherweise befinden sich entsprechende Stellplätze in der Nähe von Ausgängen, Aufzügen oder Fluchtwegen und liegen darüber hinaus in gut ausgeleuchteten sowie meist videoüberwachten Bereichen.

Darf man als Mann auf einem Frauenparkplatz parken?

Da die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den Frauenparkplatz nicht als Schild benennt oder entsprechende Verkehrsregeln definiert, liegt kein Verstoß vor, wenn Männer dort ihr Kfz abstellen. Handelt es sich hingegen um einen Privatparkplatz, können andere Regelungen gelten. Mehr dazu hier.

Frauenparkplatz: Warum werden diese eingerichtet?

Frauenparkplätze zeichnen sich unter anderem durch ihre Lage nah an Ausgängen und eine bessere Beleuchtung aus.
Frauenparkplätze zeichnen sich unter anderem durch ihre Lage nah an Ausgängen und eine bessere Beleuchtung aus.

Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann sich durchaus schwierig gestalten. Mitunter ärgerlich kann es sein, wenn Stellflächen nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen sind und deshalb ggf. einen Großteil der Zeit frei bleiben. Gerade Frauenparkplätze sorgen dabei für Unmut.

Dieser geht mitunter so weit, dass sich auch die Gerichte mit der Thematik beschäftigen müssen. So argumentierte ein Kläger vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht (VG) München, dass die Errichtung von einem Frauenparkplatz eine Diskriminierung darstellt. Zwar wurde das Verfahren am 23. Januar 2019 (Az. M 23 K 18.335) aufgrund der Einigung der Beteiligten eingestellt, der vorsitzende Richter ließ allerdings das Ergebnis der Verhandlung mitteilen und demnach hat die Einrichtung von einem Frauenparkplatz ihren berechtigten Grund, weshalb eine Ungleichbehandlung zulässig ist.

Doch warum gibt es überhaupt vielerorts Frauenparkplätze? Studien belegen seit vielen Jahren, dass Frauen vor allem in den Abendstunden sowie nachts öffentliche Orte wie Parkhäuser oder Tiefgaragen meiden. Der Grund dafür ist die Angst vor Bedrohungen und sexuellen Übergriffen, denen Frauen statistisch gesehen häufiger ausgesetzt sind als Männer.

Um das Sicherheitsempfinden zu verbessern, zeichnet sich ein Frauenparkplatz üblicherweise durch folgende Merkmale aus:

  • Liegt in der Nähe des Ausgangs, eines Aufzugs oder eines Fluchtwegs
  • Ist gut ausgeleuchtet
  • Wird mittels Videokameras überwacht

Neben dem Frauenparkplatz gibt es außerdem auch sogenannte Familien- bzw. Mutter-mit-Kind-Parkplätze. Diese zeichnen sich vor allem durch breitere Parklücken aus, die es Eltern erleichtern sollen, Kinder in und aus dem Kindersitz zu helfen und Platz für den Kinderwagen bieten.

Frauenparkplatz gemäß StVO: Wer darf dort parken?

Öffentlicher oder privater Grund: Beim Frauenparkplatz von großer Bedeutung.
Öffentlicher oder privater Grund: Beim Frauenparkplatz von großer Bedeutung.

Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass Frauenparkplätze in der StVO keine Erwähnung finden und auch das Schild zum Frauenparkplatz ist kein offizielles Verkehrszeichen. Aus diesem Grund können die entsprechenden Hinweisschilder durchaus eine unterschiedliche Gestaltung aufweisen. Demnach greift das Verkehrsrecht auch nicht bei etwaigen Verstößen im öffentlichen Verkehrsraum. Also zum Beispiel, wenn Sie den Frauenparkplatz als Mann nutzen. Was wiederum bedeutet, dass für das unberechtigte Parken auf einem Frauenparkplatz kein Bußgeld droht. Demnach ist der Frauenparkplatz laut geltendem Recht ein regulärer Stellplatz und ob Frauen diesen nutzen können, hängt vom Wohlwollen der anderen Verkehrsteilnehmer ab.

Dies alles gilt allerdings nur im öffentlichen Verkehr. Handelt es sich hingegen um ein Privatgelände, gilt für Frauenparkplätze eine andere Rechtslage. Denn in diesem Fall müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben des Eigentümers halten. Zur Klärung der Fragen „Darf ich dort auf einem Frauenparkplatz parken?“ gilt es demnach, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Parkhauses bzw. Parkplatzes zu konsultieren. Wer gegen diese verstößt, muss unter Umständen mit einer Vertragsstrafe rechnen oder erhält ggf. Hausverbot.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Frauenparkplatz: Als Mann tabu?
Loading...

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder