§ 41 StVO (Vorschriftzeichen)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Vorschriftzeichen für Richtung

Verkehrszeichen: Die Gruppe der Vorschriftzeichen

Alle Vorschriftzeichen haben eins gemeinsam: Sie sprechen Gebote und Verbote aus. Deshalb führt eine Missachtung dieser Verkehrszeichen auch sehr häufig direkt zu einem Bußgeld. Im Gegensatz zu den Gefahrenzeichen treten sie in vielen verschiedenen Formen auf.

FAQ: § 41 StVO (Vorschriftzeichen)

Was droht, wenn ich ein Vorschriftzeichen missachte?

Sie begehen in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was sind Vorschriftzeichen?

Vorschriftzeichen markieren Ge- und Verbote im Straßenverkehr. Ein Vorschriftzeichen kann sowohl ein Verkehrsschild sein, wie z. B. ein Stoppschild, als auch eine Fahrbahnmarkierung, z. B. ein Fußgängerüberweg.

Werden Vorschriftzeichen unterteilt?

Ja, es gibt verschiedene Untergruppen von Vorschriftzeichen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Verstöße des Paragraph 41 (Vorschriftzeichen)

TBNRTatbestandStrafe (€)PunkteFahr­verbot (Mon­ate)
141042Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat.15
141043Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat, und behinderten dadurch Andere.25
141044Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat.25
141045Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat, und behinderten dadurch Andere.35
141290Sie hielten auf einem Fuß­gänger­überweg.20
141291Sie hielten auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.35
141292Sie parkten auf einem Fuß­gänger­überweg.25
141293Sie parkten auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.40
141294Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fuß­gänger­überweg.40
141295Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.50
141300Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg.20
141301Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.35
141302Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg .25
141303Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.40
141304Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg.40
141305Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.50
141310Sie hielten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).20
141311Sie hielten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.35
141312Sie parkten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).25
141313Sie parkten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.40
141314Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).40
141315Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.50
141050Sie hielten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehran­fahrts­zone/einer Feuerwehr­zufahrt/eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen).20
141051Sie hielten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone/einer Feuer­wehr­zufahrt/eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen) und behinderten dadurch Andere.35
141056Sie parkten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone / einer Feuer­wehr­zufahrt / eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen).55
141518Sie parkten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone / einer Feuer­wehr­zufahrt / eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen). und behinderten dadurch ein Rettungs­fahrzeug im Einsatz.100
141322Sie parkten unzulässig im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286).25
141323Sie parkten unzulässig im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere.40
141324Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286).40
141325Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere.50
141330Sie hielten links von einer Fahr­bahnbe­grenzung (Zeichen 295).20
141333Sie parkten links von einer Fahr­bahnbe­grenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere.40
141334Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahn­begrenzung (Zeichen 295).40
141335Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahn­begrenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere.50
141340Sie hielten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.20
141341Sie hielten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.35
141342Sie parkten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.25
141343Sie parkten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.40
141344Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.40
141345Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.50
141360Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses.20
141361Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205(Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.35
141362Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses.25
141363Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden40
141364Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses.40
141365Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.50
141380Sie hielten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).20
141381Sie hielten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.35
141382Sie parkten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).25
141383Sie parkten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.40
141384Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).40
141385Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.50
141392Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei”. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.25
141393Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.40
141394Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei”. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.40
141395Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Parkaus­weis lag nicht gut lesbar aus.50
141402Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224).55
141818Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere.70
141821Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224).70
141822Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere.80
141412Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.10
141413Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere.15
141414Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.20
141415Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere.30
141245Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.25
141350Sie hielten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 299) für ein Halte­verbot.20
141351Sie hielten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 299) für ein Halte­verbot und behinderten dadurch Andere.35
141352Sie parkten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot.25
141353Sie parkten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot und behinderten dadurch Andere.40
141028Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot.20
141029Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot und behinderten dadurch Andere.30
141430Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.20
141431Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.35
141432Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.25
141433Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.40
141434Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.40
141435Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.50
141070Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237).50
141071Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.55
141174Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237).55
141775Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.701
141776Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237).701
141777Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.801
141090Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).50
141091Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.55
141194Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).55
141795Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.701
141796Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).701
141797Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.801
141118Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).25
141119Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere.40
141121Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).40
141122Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere.50
141020Sie hielten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).50
141021Sie hielten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.55
141522Sie parkten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).70
141023Sie parkten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.25
141124Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).55
141525Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.70
141030Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238).20
141031Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere.35
141442Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238).25
141443Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere.40
141444Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238).40
141445Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere.50
141006Sie befuhren die Straße ohne Schnee­ketten, obwohl diese durch Zeichen 268 vorge­schrieben waren.20
141732Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren.801
141136Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206).10
141139Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208).5
141140Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208) und gefährdeten dadurch Andere.10
141141Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall.20
141142Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung.10
141143Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung und gefährdeten dadurch Andere.15
141144Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.25
141145Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt.10
141146Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt und gefährdeten dadurch Andere.15
141147Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt. Es kam zum Unfall.25
141148Sie folgten als Kraft­fahrzeug­führer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung.25
141149Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung.20
141150Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung und behinderten dadurch Andere.25
141151Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung und gefährdeten dadurch Andere.30
141152Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.35
141153Sie gefährdeten beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel Kreis­verkehr einen Anderen.35
141154Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg.15
141155Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg und behinderten dadurch Andere.20
141156Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg und gefährdeten dadurch Andere.25
141157Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg. Es kam zum Unfall.30
141736Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug über 3,5 t zul. Gesamt­masse (aus­genommen PKW und KOM) den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.100
141739Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug über 3,5 t zul. Gesamt­masse (aus­genommen PKW und KOM) den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.100
141158Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamt­masse mit Anhänger oder einem Kraft­omnibus den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.55
141160Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamt­masse mit Anhänger oder einem Kraft­omnibus den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.55
141163Sie befuhren mit einem Kraft­fahrzeug den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.50
141166Sie beachteten mit einem Kraft­fahrzeug nicht das bestehende Verkehrs­verbot (Zeichen 250 / 251 / 255 / 260).50
141169Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.25
141170Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere.30
141171Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.35
141172Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.40
141175Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.25
141176Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere.30
141177Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.35
141178Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.40
141181Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verkehrs­verbot (Zeichen 262/263/264/265/266).40
141742Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen / 265 angeordnete Verkehrs­verbot, obwohl die Straßen­fläche zusätzlich durch Verkehrs­einrich­tungen gekenn­zeichnet war.5002
141185Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).50
141512Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall.70
141188Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und behinderten dadurch Andere.25
141189Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und gefährdeten dadurch Andere.30
141196Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fuß­gängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr nicht mit Schritt­geschwindigk­eit.15
141197Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr Ihre Geschwindig­keit nicht dem Radverkehr an.15
141198Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr Ihre Geschwindig­keit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an.15
141202Sie benutzten verbots­widrig einen Sonder­fahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse oder Taxen.15
141203Sie benutzten verbots­widrig einen Sonder­fahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxen­verkehr.35
141205Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272).20
141206Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272) und gefährdeten dadurch Andere.30
141207Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272). Es kam zum Unfall.35
141208Sie unter­schritten den vorge­schriebenen Mindest­abstand (Zeichen 273) zu dem voraus­fahrenden Fahrzeug.25
141211Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).10
141730Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere.701
141731Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall.851
141603Sie gefährdeten als Kraft­fahrzeug­führer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatz­zeichen), in dem Fahrzeug­verkehr zugelassen war, einen Fußgänger.601
141606Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatz­zeichen), in dem Fahrzeug­verkehr zugelassen war, einen Fußgänger.30
141609Sie gefährdeten als Kraft­fahrzeug­führer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2), in dem Fahrzeug­verkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger.701
141615Sie befuhren eine für kenn­zeichnungs­pflichtige Kraftfahr­zeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261).1001
141616Sie befuhren eine für kenn­zeichnungs­pflichtige Kraftfahr­zeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im FAER.25011
141618Sie befuhren eine für Kraft­fahrzeuge mit wasser­gefähr­dender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269).1001
141619Sie befuhren eine für Kraft­fahrzeuge mit wasser­gefähr­dender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER.25011
141621Sie nahmen trotz eines Verkehrs­verbots zur Vermin­derung schädlicher Luftverun­reinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraft­fahrzeug am Verkehr teil.100
141627Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war.701
141628Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war, und gefährdeten dadurch Andere.851
141629Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. Es kam zum Unfall.1051
141446Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war.20
141447Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war, und behinderten dadurch Andere.25
141448Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war, und gefährdeten dadurch Andere.30
141449Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war. Es kam zum Unfall.35
141212Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)40
141635Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60
141636Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1601
141637Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751
141638Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)23521
141639Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)34021
141640Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)56022
141641Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023
141642Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)80023
141643Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70
141644Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)1201
141645Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)3201
141646Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)36021
141647Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)48021
141648Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)64022
141649Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023
141650Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023
141651Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)95023
141218Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)30
141219Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)50
141653Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70
141654Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1151
141655Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1801
141656Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)26021
141657Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40021
141658Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)56022
141659Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 bis 70) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023
141660Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)80023
141200Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)40
141664Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60
141665Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1601
141666Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751
141667Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)23521
141668Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)34021
141669Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)56022
141670Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023
141671Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)80023
141227Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)30
141228Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)50
141677Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1401
141678Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1501
141679Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751
141680Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)25521
141681Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)48021
141682Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60022
141683Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023
141687Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70
141688Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)1201
141689Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)3201
141690Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)36021
141691Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)48021
141692Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)64022
141693Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023
141694Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023
141695Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)95023
141700Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)60
141701Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70
141702Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)2401
141703Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)2801
141704Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)40021
141705Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)56021
141706Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70022
141707Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023
141708Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023
141236Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)30
141237Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)50
141711Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70
141712Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1151
141713Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1801
141714Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)26021
141715Sie überschritten die zulässige Höchs­tgeschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40021
141716Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)56022
141717Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023
141718Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)80023
141239Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)20
141240Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40
141720Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)60
141721Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1001
141722Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1501
141723Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)2001
141724Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)32021
141725Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)48021
141726Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)60022
141727Sie überschritten die zulässige Höchs­tgeschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023
141251Sie folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).10
141252Sie folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.35
141253Sie fuhren verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296).10
141254Sie fuhren verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall.35
141256Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche (Zeichen 298).10
141257Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.35
141259Sie fuhren beim Überholen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296).30
141262Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).30
141265Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).30
141268Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296).30
141269Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere.35
141271Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorges­chriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).30
141272Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere.35
141274Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298).30
141275Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere.35
141277Sie fuhren beim Wenden verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296).30
141278Sie fuhren beim Wenden verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere.35
141280Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).30
141281Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere.35
141283Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298).30
141284Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere.35
141500Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall.40
141503Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.40
141506Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.40
141515Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.40

Überblick über Verkehrszeichen in Deutschland

Vorschriftzeichen für Richtung

In Deutschland gibt es 4 Arten von Verkehrszeichen: Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen. Sie alle erfüllen verschiedene Aufgaben im Straßenverkehr. Anders als Vorschriftzeichen und Richtzeichen, tauchen Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen nicht im Bußgeldkatalog der StVO auf. Das liegt daran, dass Zusatzzeichen in der Regel nur eine Ergänzung zu einem anderen Verkehrsschild darstellen und Gefahrenzeichen keine Richtlinien oder Verbote anzeigen, sondern Autofahrer nur auf eine mögliche Gefahr hinweisen und damit zur Vorsicht mahnen sollen.

Vorschriftzeichen: Bedeutung und Untergruppen

Bei den Vorschriftzeichen gibt es verschiedene Untergruppen. Warte- und Haltegebote schreiben vor, welches Fahrzeug, bzw. welche Kraftfahrzeuge an einem Straßenabschnitt Vorfahrt haben. Zu dieser Gruppe gehören deshalb beispielsweise das Stoppschild oder das Vorschriftzeichen „Vorfahrt gewähren!“.

Zu der Gruppe für die Vorgeschriebene Fahrtrichtung gehören zum Beispiel das Schild „Kreisverkehr“ und das Verkehrsschild für eine Einbahnstraße. Die dritte Gruppe dreht sich um die Fahrstreifenbenutzung. Von diesen Verkehrszeichen wird beispielsweise vorgegeben, auf welcher Seite ein Hindernis passiert werden muss oder welchen Fahrstreifen Fahrzeuge befahren müssen.

Die vierte Art von Vorschriftzeichen weist Verkehrsteilnehmer auf eine Haltestelle von Bus oder Bahn oder auf einen Taxistand hin. Die fünfte Gruppe umfasst Verkehrszeichen, die einen Sonderweg vorgeben. Dazu gehören beispielsweise Radwege oder auch Fußgängerbereiche (besser bekannt als Fußgängerzonen).

Die Vorschriftzeichen der Gruppe Verkehrsverbote verbieten bestimmten – oder allen – Fahrzeugen die Benutzung eines Straßenabschnitts. Sie sind leicht an ihrem Aussehen zu erkennen. Ein Kreis mit rotem Rand – in der Mitte des Kreises befindet sich in der Regel ein Symbol für die Fahrzeuge, für die das Verbot gilt. Die siebte Art von Vorschriftzeichen beinhaltet alle Schilder, die auf Streckenverbote hinweisen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeiten und Überholverbote. Die achte Gruppe, Halteverbote, schreibt vor, wo Fahrzeuge abgestellt, bzw. nicht abgestellt werden dürfen.

Über den Autor

Autor
Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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§ 41 StVO (Vorschriftzeichen)
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Kommentare

  1. Christian sagt:

    Hallo,

    muss ein Verstoß gegen 141185 (Zeichen 267) aktiv (während des Verstoßes) geahndet werden oder auch Stunden später beim Parken?
    Wer ist in der Beweispflicht zum Fahrzeugführer?
    Muss ich beweisen wie ich bzw. der Wagen in die Straße (Privatstraße) eingefahren ist.

    In meinem/unseren Fall handelt es sich um eine „tote“ Parkhausausfahrt. Welche eigentlich nur theoretisch richtig befahren werden kann, weil das Parkhaus seit Jahren geschlossen ist.
    Wir parken hier morgens und bekommen dann hin und wieder im Laufe des Tages diesen Bescheid.

    Gruß
    Christian

  2. Claudia sagt:

    Hallo, ich parkte vorschriftswidrig länger als eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot, genauer gesagt zwei Tage. Es handelt sich um eine wenig befahrene Straße, in der ich auch wohne. Kann ich für denselben Tatbestand zweimal bestraft werden?? Ich erhielt eine Verwarnung wegen Falschparkens am 14.09. und eine am 15.09.
    Danke und viele Grüße

  3. Monika sagt:

    Hallo, ich habe den Tatvorwurf 141118. Leider finde ich dazu keine Erklärung. Danke für eine Info

  4. Marlen sagt:

    Tatbestand 141164 Institut aufgelistet aß ist das

  5. I. sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Zettel von der Polizei hinter dem Scheibenwischer gehabt in dem steht unter dem Punkt Konkretisierung: Einmündung sowie 141423. Diese Nummer existiert jedoch in diesem Katalog gar nicht. Ist das dann letztendlich anfechtbar?

  6. WF sagt:

    Im Ort wurde eine Anliegerstraße mit dem Zeichen 220 und auf der anderen Seite mit dem Zeichen 267 durch die Gemeinde gekennzeichnet.Unter dem Zeichen 267 wurde das Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht.Ist dies zulässig?Hierdurch wird von anderen Kfz.-Führern die Straße als Abkürzung benutzt.

  7. micha sagt:

    @ Sophia
    141312 – Sie parkten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283). > 25 EUR bzw 141314 >
    Sie parkten _länger als 1 Stunde_ im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283). > 40 EUR

  8. Carola sagt:

    Liebe Redaktion,
    ich habe im Dschungel von Paragraphen etc. noch nicht das Richtige gefunden.
    Wo finde ich oder was bedeutet: Parken in einem Verkehrsbereich, der durch das Zeichen 260 gesperrt war:
    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 144 BKat
    und soll wegen dieser Ordnungswidrigkeit §§ 56, 57 OWIG ein Verwarnungsgeld von 55 € zahlen.
    Außerdem: macht die umstrittene Novelle des neuen Bußgeldkataloges hier einen Unterschied?

  9. Sophie sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    mir wurde heute (Dienstag) im Zeitraum von 11:28 bis 12:51 Uhr der Tatvorgang: 141392 erhöht: von 25€ auf 40€.
    Eine Nachbarin hatte mich auf diesen Geldunterschied aufmerksam gemacht, da sie ein Bild vom ersten Zettel gemacht hatte um mir Bescheid zu geben, ich hatte aber nicht die Möglichkeit meinen Schlüssel auf die Schnelle zu holen.

    Wie geht man mit diesem Vorfall um? Ich fühle mich durch diese Erhöhung veräppelt, wie kann so eine Erhöhung von statten gehen? Wo kann ich über diese „Rechtslage“ nachlesen? Oder kann eine Stadt einfach ihr eigenes Recht geltend machen? Dann Frage ich mich noch, ob dieses Vergehen noch teurer geworden wäre, wenn meine Nachbarin mich nicht drauf hingewiesen hätte?
    Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sophie

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Sophie,
      die im Bußgeldkatalog definierten Bußgelder können ggf. erhöht werden. Welche Gründe dies in Ihrem Fall hat, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Behörde.

      – Die Redaktion

  10. Mel sagt:

    Ich habe im Abstand von zwei Wochen zweimal sonntagvormittags an der identischen Stelle eines sonn- und feiertags grundsätzlich ungenutzten Taxistands geparkt (fünf Jahre wurde das toleriert, nach Erhöhung der Bußgelder und klammen Kassen durch Corona änderte sich das schlagartig am 1. Mai 2020).
    Das Kuriose: Obwohl beide Male drei bis vier Taxistände frei waren, muss ich einmal gemäß Zeichen 229 25 Eur zahlen, beim zweiten Mal gemäß Zeichen 283 „mit Behinderung“ 40 Euro. Wie wird „Behinderung“ definiert? Ich habe objektiv niemanden behindert, da weit und breit kein Taxi zu sehen und zu erwarten war. Um die Uhrzeit an Sonn- und Feiertagen ist hier auch sonst nichts los, praktisch keine Autos und keine Fußgänger: Wieso also „Behinderung“? Und warum für ein- und dasselbe Delikt zwei unterschiedliche Bußgelder?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mel,
      da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      – Die Redaktion

  11. Kowalke sagt:

    Ich parkte in Rheinberg in einer Straße mit markierten Stellplätzen vor meinem Hotel.
    Mir wird ein Verwarnungsgeld von 15 EUR wegen parken im absoluten Halteverbot
    (Zeichen 283) ausgesprochen. Ein solches Zeichen war in Sichtweite nicht erkennbar.
    Auf Nachfrage bei dem Ordnungsamt zu diesem Widerspruch erhielt ich die Antwort, daß diese Regelung in der Zeit vom 01.03. bis 30.11. montags von 7.00 – 9.00 Uhr wegen Straßenreinigung gilt.
    Ergibt sich aus einer solch widersprüchlichen Regelung eine Ordnungswidrikeit für einen ortsunkundigen Besucher?

  12. Friedemann sagt:

    Wir haben UPL 4 am Auto. Durch Sonneneinsstrahlung hat sich die Plakette am Rand von der Scheibe gelöst und wir haben es mit Tesafilm wieder festgeklebt. Das wird als Ordnungswidrigkeit geahndet: § 41Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, § 49 STVO; § 24 STVG: 153 BKat. Als Erläuterung:“ Das in dieser Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden. Ihnen werden die Kosten des Verfahrens auferlegt 23 Euro ( 25aStVG). “ Mehrfache Mails zum Tatbestand werden ignoriert und Forderung erhöht

  13. Mehmeti sagt:

    hallo,
    Betreff: Bussgeld+Abschleppen

    Ich habe eine Verwarnung gekriegt: Tatbestand 141394, 112044.
    Sie parkierten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) (Zeichen 290. 1, 290.2)
    Mit Zusatzzeichen: Bewohner mit Parkausweis frei. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.

    Sie parkierten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
    Und als Verwarnung wurden mir 25Eu ausgehängt.
    Da ich als fremder da parkiert habe und ich mich auch nicht auskannte habe ich genau auf der Strasse geschaut ob auf diesen Parkfeldern irgendwas vermerkt war. Links und rechts stand nichts von einem Verbot. Da dies einem Samstag war, dachte ich dass ich da frei parken kann. Das Verbot mit dem Vermerk für Bewohner stand nur am Strassenanfang wo dies ca. 200m entfernt war. Ich habe dies leider übersehen.
    Ich habe den Fehler eingesehen. Nur, was ich nicht verstehe warum wurde ein Abschleppdienst aufgerufen und mein Auto wurde abgeschleppt und das ganze endete mit einem
    Bussgeld von: 251Euro inkl. Abschleppgebühren.
    Warum das Abschleppen? Ich habe richtig parkiert und das ganze vom 12.30Uhr. Abgeschleppt wurde um 14.35.
    Warum das Abschleppen? Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir eine Rückantwort geben könnten.
    Danke
    MfG

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Mehmeti,

      das Ordnungsamt ist befugt, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, das regelwidrig geparkt ist. Dies ist eben auch der Fall, wenn Sie es auf einem Parkplatz für Anwohner abstellen, ohne einen entsprechenden Parkausweis zu besitzen.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  14. Paula sagt:

    Paula N.
    Habe eine Verwarnung wegen 141412 bekommen. Stand aber mit dreiviertel des Autos vor der Linie. Habe ich eine Chance da hinauszukommen? Arbeite beim Pflegedienst und war im Dienst. Im Dienste von Menschen.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Paula,

      da hier ein derart geringes Verwarngeld anfällt, sind Verhandlungen meist erfolglos. Wie es zu dem Umstand kam bzw. was Sie arbeiten, ist für die Sanktion grundsätzlich erst einmal nicht relevant.

      Das Team von bussgeldkatalog.net

  15. Edwin B. sagt:

    Ich habe eine Verwarnung nach 141245 erhalten. Warum ist das nicht aufgeführt?

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Edwin,

      der Punkt ist oben aufgeführt. Es handelt sich dabei um das Benutzen der Sperrflächen zum Parken. Ein Verwarngeld von 25 Euro wird fällig.

      – Die Redaktion

  16. Joachim Paul B. sagt:

    Kein Wunder dass immer wieder vom HALTEVERBOT die Rede ist wenn sie es auch so schreiben. Es heißt HALTVERBOT ohne „E“

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo Joachim,

      das Haltverbot wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Halteverbot bezeichnet.

      – Die Redaktion

  17. Lurk Karl sagt:

    wie kann das sein das falschparken (Tatbestand 141062) 10mtr. hinter dem schild
    an einem feiertag ohne Behinderung teurer ist als eine
    Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.

    1. bussgeldkatalog.net sagt:

      Hallo,

      es ist lediglich teurer als eine recht geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Verdecken des Schildes stellt zudem eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar.

      – Die Redaktion

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